ZUSÄTZLICHER FAHRER: 5,00 EUR zzgl. MwSt. pro Miettag für alle Fahrzeugklassen. Sämtliche Mietbedingungen gelten für alle zusätzlichen Fahrer.
Das Mindestalter für das Mieten eines Fahrzeugs außer eines Oberklasse-Vans oder eines Luxus-SUVs beträgt 18 Jahre. Bitte beachten Sie die untenstehenden Gebühren für junge und ältere Fahrer.
Das Mindestalter für Anmietungen ohne die Gebühr für junge Fahrer liegt bei 21 Jahren für alle Fahrzeugklassen mit Ausnahme von Oberklasse-Vans und Luxus-SUVs, für deren Anmietung das Mindestalter 25 und 27 Jahre beträgt.
Das Höchstalter für Anmietungen ohne die Gebühr für ältere Fahrer beträgt 70 Jahre für alle Fahrzeugklassen.
Die Gebühren für junge und ältere Fahrer gelten wie folgt. Alle Gebühren verstehen sich inkl. MwSt.
Fahrer 18–20 Jahre: 3,60 EUR pro Tag für alle Fahrzeugklassen außer Oberklasse-Vans und Luxus-SUVs.
Fahrer 21–26 Jahre: 3,60 EUR pro Tag für Luxus-SUVs.
Fahrer 70 Jahre oder älter: 3,60 EUR pro Tag für alle Fahrzeugklassen..
Grenzüberschreitende Anmietungen sind in Ländern des europäischen Kontinents erlaubt, außer Bulgarien, der Ukraine, Weißrussland, Russland und Kasachstan. Dies muss zuvor schriftlich autorisiert werden. Zudem wird eine Versicherungsgebühr erhoben. Solche Anmietungen sollten mindestens sieben Werktage vor dem Abholdatum bei Enterprise Rent-A-Car angefordert werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Reservierungsabteilung. Die Gebühr beträgt 40,00 EUR pro Anmietung zzgl. MwSt. Der Kunde ist verpflichtet, die Grüne Karte zu erwerben, die das gemietete Fahrzeug mit einer Haftpflichtversicherung (T.P.I.) abdeckt, solange es sich außerhalb Albaniens befindet. Bei Fahrten ins Ausland stehen kein Pannendienst oder Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Bei Unfällen außerhalb Albaniens ohne vorherige Genehmigung der grenzüberschreitenden Fahrt durch Enterprise kann dem Mieter der volle Betrag des Schadens am gemieteten Fahrzeug in Rechnung gestellt werden.
Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist ein optionales Produkt, das die Haftung des Mieters bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs reduziert, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird. Ist die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Reservierung enthalten, kann sie am Mietschalter erworben werden. Wenn die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Mietvereinbarung enthalten ist oder abgelehnt wird, haftet der Mieter für die Gesamtkosten der Schäden am Fahrzeug oder den gesamten Wert des Fahrzeugs im Falle eines Verlusts oder Diebstahls. Die Selbstbeteiligung für jede Fahrzeugklasse beträgt: 700 EUR für Kleinst- und Kleinwagen, 1.200 EUR für Kompakt- und Mittelklassewagen, 1.500 EUR für Standardklassewagen, 2.500 EUR, für Oberklassewagen, 3.500 EUR für Luxusklassewagen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) bietet keine Deckung für Schäden am Unterboden, im Inneren, im Fahrgastraum, an der Windschutzscheibe, an den Spiegeln und an den Reifen des Fahrzeugs. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass der Schaden nicht auf einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zurückzuführen ist. Die Haftungsbeschränkung (CDW) muss vor dem Kauf von SCDW oder ZE erworben werden.
Die CDW greift nicht, wenn der Unfall außerhalb der markierten Fahrbahn oder des asphaltierten Straßennetzes verursacht wurde. Unfälle, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht werden, sind nicht von Versicherungsprodukten abgedeckt.
Die Bereitstellung und Abholung des Mietfahrzeugs in einem Umkreis von 15 km um die Stadt herum ist während der Geschäftszeiten gegen eine Gebühr von 50 EURO (zzgl. MwSt.) möglich. Für jeden weiteren Kilometer über einen Umkreis von 15 km um die Stadt hinaus (bis maximal 10 km) werden 0,60 EUR pro km berechnet (zzgl. MwSt.). Der Mieter muss anwesend sein, seinen Reisepass vorzeigen und die Zahlungsmethode bestätigen. Für nächtliche Bereitstellung und/oder Abholung wird zusätzlich zu den oben genannten Gebühren eine Gebühr für nächtliche Bereitstellung und/oder Abholung in Höhe von 15 EUR (zzgl. MwSt.) erhoben.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: eva.gjeli@ehiglobal.com
Gebühr für Einweganmietungen innerhalb Albaniens: kostenlos innerhalb von 40 Kilometern Entfernung zwischen den Stationen. Andernfalls wird eine Gebühr von 120,00 EUR erhoben.
INTERNATIONALE EINWEGANMIETUNGEN: sind für bestimmte Routen auf Anfrage mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden gegen einen Aufpreis pro Route verfügbar. Falls das Fahrzeug aus irgendeinem Grund außerhalb der Grenzen Albaniens oder an einer Mietstation abgestellt wird, an der eine Einweganmietung nicht zulässig ist, trägt der Mieter zusätzlich zur Gebühr für eine ähnliche Entfernung alle Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs.
Bei der internationalen Einweggebühr sind die Gebühren für grenzüberschreitende Fahrten und für die Grüne Karte, die für alle Reisen obligatorisch sind, bei denen Albanien verlassen wird, nicht enthalten.
Tankregelung: vollgetankt bei Übergabe und Rückgabe Alle angemieteten Fahrzeuge werden mit vollem Kraftstofftank an den Mieter geliefert oder durch diesen abgeholt. Es wird eine Betankungsgebühr von 3,00 EUR pro Liter erhoben. Für die Verwendung des falschen Kraftstoffs werden dem Mieter 250,00 EUR berechnet. Der Kauf des Tankservice im Voraus ist nicht möglich.
ERGÄNZENDE HAFTUNGSREDUZIERUNG (SLP) – EINE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN, WIRD GEBÜHRENFREI ANGEBOTEN UND IST IN ALLEN PREISEN ENTHALTEN. DECKUNGSLIMIT – BEI VERLETZUNG ODER TOD VON DRITTEN BIS ZU 142.000 EUR. BEI SACHSCHÄDEN VON DRITTEN 35.714 EUR.
Es werden Visa- und MasterCard-Kreditkarten akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Bei der Abholung werden die geschätzten Mietkosten von der Kreditkarte abgebucht und auf dieser wird ein Betrag in Höhe der Kaution blockiert. Die Kaution wird von der Bank des Karteninhabers wieder freigegeben, nachdem sie über die Rückgabe des Fahrzeugs benachrichtigt wurde. Für Kleinst- und Kleinwagen ist eine Kaution von 290,00 EUR, für Kompakt- und Mittelklassewagen eine Kaution von 390,00 EUR und für Standard-, Oberklasse-, und Luxusfahrzeuge eine Kaution von 1.000,00 EUR erforderlich. Debitkarten, Bankkarten und Bargeld werden als Zahlungsmittel für die Anmietung oder zum Kauf zusätzlicher Produkte akzeptiert. Die Kaution muss mit einer gültigen Kreditkarte bezahlt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Station.
Der Pannendienst ist rund um die Uhr verfügbar und innerhalb Albaniens kostenlos, sofern kein Verschulden des Mieters oder ein Verstoß gegen die Mietbedingungen vorliegt. Liegt ein Verschulden des Mieters oder ein Verstoß gegen die Mietbedingungen vor, fallen Gebühren an. Dieser Service wird direkt von unserem Lizenzpartner Albania Car Rentals zur Verfügung gestellt. Zu den Services gehören die Rückführung des Fahrzeugs, Hilfe beim Verlust von Schlüsseln und bei Aussperrungen. Die Telefonnummer für den 24/7-Pannendienst lautet +355 676000900. Bei Verlust von Nummernschildern und Fahrzeugpapieren wird eine Gebühr von 220,00 EUR inklusive MwSt. erhoben.
Alle Fahrer müssen zum Zeitpunkt der Anmietung einen gültigen Führerschein vorlegen, in dessen Besitz sie seit mindestens 3 Jahren sind. Zusätzlich zu einem gültigen Führerschein muss der Hauptmieter auch einen Personalausweis oder Reisepass sowie eine auf seinen Namen ausgestellte Kreditkarte eines namhaften Anbieters vorlegen. Möglicherweise werden zusätzliche Identitätsnachweise verlangt, wenn dies für notwendig erachtet wird.
Die ergänzende Haftpflichtversicherung (SLP) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, die gebührenfrei angeboten wird und in allen Preisen enthalten ist. Deckungslimit bei Personenschaden oder Tod Dritter bis zu 142.000 EUR sowie bei Sachschäden am Eigentum Dritter bis zu 35.714 EUR.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.