Details zur Station
Landstrasser Hauptstrasse 2
OFFICE STADTPARK 1
Wien, AT, 1030
Pro zusätzlichem Fahrer, der in der Mietvereinbarung registriert ist, wird eine zusätzliche Fahrergebühr von 9,00 EUR pro Tag (maximal 90,00 EUR pro Anmietung) erhoben. Alle angegebenen Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und lokaler Zuschläge. Sämtliche Mietbedingungen gelten für alle weiteren Fahrer.
Bei Rückgaben außerhalb der Geschäftszeiten stellen Sie das Fahrzeug bitte im Best-in-Parkhaus mit Eingang neben unserer Station ab. Lassen Sie die Dokumente im Fahrzeug liegen, verriegeln Sie das Fahrzeug und deponieren Sie die Fahrzeugschlüssel dann im Rückgabekasten neben der Station. Bitte beachten Sie, dass Gebühren anfallen, wenn Fahrzeugdokumente und/oder Schlüssel fehlen.
Das Mindestalter für die Kategorien Kleinst-, Klein-, Kompakt- und Mittelklassewagen beträgt 21 Jahre. Fahrzeuge der Kategorie Standardwagen oder höher werden nur für Mieter ab 25 Jahren angeboten. Es wird empfohlen, nach Abschluss der Reservierung die lokal geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Für alle Fahrer im Alter zwischen 21 und 24 Jahren fällt ein Zuschlag für junge Fahrer von 9,00 EUR pro Tag (maximal 90,00 EUR pro Anmietung) an. Es gibt keine Richtlinie oder Gebühr bezüglich des Höchstalters. Alle angegebenen Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und lokaler Zuschläge.
Zum Zeitpunkt der Anmietung muss der Mieter angeben, ob der Mietwagen auch außerhalb des Anmietungslandes gefahren werden soll. Grenzüberschreitende Fahrten in folgende Länder sind zulässig: Deutschland, Ungarn, Slowakei, Italien, Kroatien, Slowenien, Schweiz, Liechtenstein, Frankreich, Spanien, Portugal, Andorra, Monaco, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark, Vereinigtes Königreich, Irland, Tschechische Republik, Norwegen, Finnland, Schweden und Polen.
Für folgende Länder ist die Ein- und/oder Durchfahrt mit dem Mietwagen nicht zulässig: Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Rumänien, Serbien, Montenegro, Russische Föderation, Lettland, Litauen, Weißrussland, Ukraine, Moldawien, Türkei und Albanien.
Wenn der Mieter ohne entsprechende Mitteilung an das Unternehmen ins Ausland oder in nicht zulässige Länder reist oder diese durchfährt, trägt der Mieter die finanzielle Haftung für Kosten, die durch einen Unfall, Schäden, Diebstahl, Verkehrsdelikte, Bußgelder, Rücktransportkosten, sonstige Gebühren usw. entstehen.
An Flughafenstationen gilt bei grenzüberschreitenden Fahrten eine Gebühr von 24,57 EUR pro Tag (maximal 49,14 EUR pro Anmietung) für alle zulässigen Länder. Alle Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und Flughafenzuschlag. Übersteigt der Gesamtbetrag der Mietgebühren eine Summe von 150,00 EUR, wird die gesetzliche Vertragssteuer in Höhe von 1 % der gesamten Mietgebühren fällig. An Stadtstationen gilt bei grenzüberschreitenden Fahrten eine Gebühr von 21,00 EUR pro Tag (maximal 42,00 EUR pro Anmietung) für alle zulässigen Länder. Alle angegebenen Gebühren verstehen sich inkl. MwSt. Übersteigt der Gesamtbetrag der Mietgebühren eine Summe von 150,00 EUR, wird die gesetzliche Vertragssteuer in Höhe von 1 % der gesamten Mietgebühren fällig.
Collision Damage Waiver (CDW) – if included in the rental rate – reduces the renter’s financial responsibility from full replacement value of the car and loss of use to the excess in case of damages to the rented vehicle regardless of fault. CDW does not cover missing items, vandalism, riots or damages caused other than as a result of a collision. Applicable excess for car classes from Mini through Intermediate is EUR 960 per incident/damage. For car classes Standard and higher an excess amount of EUR 1200 per incident/damage applies. On exclusive products the purchase of CDW is highly recommended with a daily rate of EUR 12.00 (including VAT and local surcharges). In the event of an accident, any damage or theft, the driver MUST obtain the relevant police report. If no police report is provided, the driver will be liable for the total cost of the damages up to and including the total cost of the vehicle. A handling fee of EUR 30.00 (including VAT and local surcharges) is applicable per incident/damage. The company is not liable for lost, forgotten items left in the rental vehicle.
Lieferung und Abholung sind gegen eine zusätzliche Gebühr von 30,30 EUR pro Lieferung und/oder Abholung während der regulären Öffnungszeiten der Station, innerhalb der Stadtgrenzen und/oder eines Umkreises von 15 km um eine Station möglich. Für Lieferungen und/oder Abholungen außerhalb der Stadtgrenze und/oder außerhalb eines Umkreises von 15 km um eine Station wird eine Gebühr in Höhe von 30,30 EUR zuzüglich 1,51 EUR pro zusätzlichem Kilometer erhoben. Alle angegebenen Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und lokaler Zuschläge. Um eine Lieferung zu arrangieren, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Station.
Einweganmietungen sind zwischen den Flughäfen Wien und Graz für eine Rückgabegebühr in Höhe von 28,08 EUR möglich.
Einweganmietungen sind zwischen den Flughäfen Innsbruck, Wien und Graz für eine Rückgabegebühr in Höhe von 98,28 EUR möglich. Alle angegebenen Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und lokaler Zuschläge.
Alle Fahrzeuge werden vollgetankt bereitgestellt und müssen vollgetankt zurückgegeben werden. Wenn das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben wird, werden dem Mieter die Tankauffüllkosten plus 15,00 EUR Servicegebühr, zzgl. MwSt. und (ggf.) Flughafenzuschlag in Rechnung gestellt.
Die Persönliche Unfallversicherung (PAI) ist eine optionale Absicherung, die für einen Aufpreis von 3,60 EUR (einschließlich MwSt. und lokalen Zuschlägen) erhältlich ist. Die PAI deckt den Fahrer mit bis zu 20.000,00 EUR im Todesfall und mit 50.000,00 EUR im Fall einer Behinderung ab.
Akzeptiert werden auf den Namen des Mieters ausgestellte Kreditkarten (Amex/Visa/MasterCard), die bei der Abholung des Fahrzeugs vorgelegt werden. Diners-Club-Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Wechselkursverluste sind stets vom Kunden zu tragen. Gedruckte Tourgutscheine und E-Voucher werden akzeptiert. Debitkarten/Bankkarten und Bargeld werden nicht akzeptiert.
Kautionen: Bei der Ankunft wird die Kreditkarte mit einer Anzahlung auf den Mietbetrag sowie einer Mietkaution in Form einer Kreditkartenautorisierung in Höhe der Selbstbeteiligung der jeweiligen Fahrzeugklasse zzgl. 200 Euro für unvorhergesehene Kosten belastet.
Die grundlegende Pannenhilfe umfasst nur technische Störungen des Fahrzeugs, nicht Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Fahrers. Die Pannenhilfe (RAP) befreit den Kunden von der finanziellen Haftung für Pannen wie Starthilfe, Reifenpannen, Aussperrungen, technische Pannen, Abschleppen oder die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs. Die Pannenhilfe (RAP) ist zum Preis von 15,00 EUR pro Tag erhältlich (maximal 150,00 EUR pro Anmietung). Bei Verlust/Beschädigung von Fahrzeugschlüsseln und/oder Nummernschildern wird eine Mindestersatzgebühr von 180,00 EUR zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR erhoben. Alle Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und lokaler Zuschläge.
Alle Fahrer (der Mieter und zusätzliche Fahrer) müssen einen gültigen Führerschein vorlegen, der von ihrem Herkunfts- oder Aufenthaltsland ausgestellt wurde. Alle Fahrer/Mieter müssen seit mindestens einem Jahr (12 Monaten) im Besitz ihres Führerscheins sein. Zur weiteren Identifizierung ist ein gültiger Reisepass und/oder Personalausweis erforderlich. Für nicht-EU- oder nicht europäische Führerscheine oder solche mit nicht-lateinischen Schriftzeichen ist ein internationaler Führerschein erforderlich, der zusammen mit dem im Heimatland/Aufenthaltsland ausgestellten Führerschein bei der Abholung des Mietfahrzeugs vorgelegt werden muss. Digitale Führerscheine und/oder Bilder des Führerscheins werden nicht akzeptiert. Wir behalten uns das Recht vor, die Anmietung zu verweigern, wenn wir der Ansicht sind, dass der Mieter unter dem Einfluss von Medikamenten, Alkohol, Rauschmitteln oder Drogen steht.
Bitte beachten Sie: Nationale Führerscheine, die in den folgenden Ländern ausgestellt wurden, gelten nicht als gültiger Führerschein in Österreich: Afghanistan, Bolivien, Burundi, Kamerun, China, Costa Rica, El Salvador, Honduras, Indonesien, Kosovo, Libyen, Nepal, Nicaragua, Oman, Salomonen, Somalia, Sudan, Tansania, Tonga und Jemen. Mieter mit solchen Führerscheinen können in Österreich keinen Mietwagen mieten und fahren.
Die im Mietpreis enthaltene Haftpflichtversicherung (TPL) deckt bis zu 10.000.000 EUR bei durch den Mieter verursachten Körperverletzungen, Tod und Sachbeschädigung Dritter ab.
Bitte beachten Sie: Für nicht-EU- oder nicht europäische Führerscheine oder solche mit nicht-lateinischen Schriftzeichen ist ein internationaler Führerschein erforderlich, der zusammen mit dem im Heimatland/Aufenthaltsland ausgestellten Führerschein bei der Abholung des Mietfahrzeugs vorgelegt werden muss. Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder Ihren internationalen Führerschein beantragen möchten, besuchen Sie bitte https://internationaldrivinglicense.com/.
Für die Kaution und etwaige Mietgebühren ist bei der Abholung eine gültige Kredit- oder Debitkarte von Amex, Visa oder MasterCard erforderlich.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.