Details zur Station
Sarajevo International Airport
KURTA SCHORKA 36
Sarajevo, BA, 71210
UNSER SCHALTER BEFINDET SICH 10 METER VOM AUSGANGSTOR IM ERSTEN STOCK DES TERMINALS ENTFERNT. KEIN SHUTTLE-SERVICE ERFORDERLICH.
Zusätzliche Fahrer: 7,02 EUR pro Tag für alle Fahrzeugklassen. Sämtliche Mietbedingungen gelten auch für zusätzliche Fahrer. Die angegebene Gebühr versteht sich inkl. MwSt.
DIE TELEFONNUMMER FÜR ABHOLUNGEN NACH GESCHÄFTSSCHLUSS LAUTET 387 61 990 900. KUNDEN MÜSSEN FÜR DIESEN SERVICE MINDESTENS 24 STUNDEN IM VORAUS EINE RESERVIERUNG VORNEHMEN. EIN MITARBEITER WIRD DIE KUNDEN VOR ORT ERWARTEN. DIE GEBÜHR FÜR ABHOLUNGEN AUSSERHALB DER GESCHÄFTSZEITEN BETRÄGT 20 EUR ZZGL. MEHRWERTSTEUER. UM EINEN TERMIN FÜR EINE FAHRZEUGRÜCKGABE AUSSERHALB DER GESCHÄFTSZEITEN MIT DER ENTERPRISE-FILIALE ZU VEREINBAREN, MÜSSEN KUNDEN DIE NUMMER 387 61 990 900 ANRUFEN. KUNDEN MÜSSEN FÜR DIESEN SERVICE MINDESTENS 24 STUNDEN IM VORAUS EINE RESERVIERUNG VORNEHMEN. EIN MITARBEITER WIRD KUNDEN VOR ORT ERWARTEN, UM DEN CHECK-IN FÜR DAS FAHRZEUG VORZUNEHMEN UND DEN VERTRAG ABZUSCHLIESSEN. DIE GEBÜHR FÜR RÜCKGABEN AUSSERHALB DER GESCHÄFTSZEITEN BETRÄGT 20 EUR ZZGL. MEHRWERTSTEUER.
Kleinst- und Kleinwagen – Mindestalter 21 Jahre. Kompakt-, Mittelklasse- u. Oberklassewagen, Spezialfahrzeuge – Mindestalter 23 Jahre. Das Höchstalter für die Anmietung aller Fahrzeugklassen beträgt 75 Jahre. Kompakt-, Mittelklasse- u. Standardwagen: Für Fahrer im Alter von 21 bis 22 Jahren wird eine Gebühr von 17,55 EUR inkl. MwSt. pro Tag erhoben.
Grenzüberschreitende Anmietungen sind nur innerhalb Europas erlaubt. Ausgenommen davon sind Belarus, Bulgarien, die Tschechische Republik, Rumänien, Russland, die Türkei, die Ukraine, Albanien und der Kosovo. Zudem wird eine Versicherungsgebühr erhoben. Wenn Sie Bosnien und Herzegowina während der Fahrt verlassen, muss der Vertrag um den Schutz ohne Selbstbeteiligung erweitert werden. Ohne den Schutz ohne Selbstbeteiligung ist es nicht gestattet, Bosnien und Herzegowina zu verlassen.
Falls das Fahrzeug beim Vermietungsunternehmen angemietet wird, benötigt der Fahrer eine Reiseerlaubnis, um das Fahrzeug in ein anderes Land zu bringen. Eine Erlaubnis für grenzüberschreitende Fahrten wird bei Abholung des Fahrzeugs bei der Vermietstation erworben. Die Kosten betragen 75,00 EUR. Im Ausland stehen Ihnen ein Pannendienst oder ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Die oben genannten Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist ein optionales Produkt, das die finanzielle Haftung des Fahrers bei Beschädigung des Mietfahrzeugs oder bei Feuer auf den Selbstbeteiligungsbetrag reduziert. Ohne Erwerb dieses Produkts haftet der Kunde im vollen Umfang für den Gesamtwert des Fahrzeugs. Im Schadensfall muss dem Vermietungsunternehmen ein Polizeibericht vorgelegt werden. Ohne Polizeibericht übernimmt der Kunde die Haftung für sämtliche Schäden. Der Kunde haftet vollständig, wenn der Schaden durch einen direkten Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung verursacht wurde. Die Tagesgebühr und Selbstbeteiligungsbeträge variieren je nach Fahrzeugklasse:
Selbstbeteiligung:
Kleinst- und Kleinwagen: 900,00 EUR
Kompaktklasse: 1.100,00 EUR
Mittelklassewagen und Mittelklasse-Kombi: 1.500,00 EUR
Mittelklasse SUV, Transporter, Standardwagen und Standard SUV: 1.700,00 EUR
Oberklasse und Luxusklasse Transporter sowie SUV: 3.500,00 EUR
Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl eines Fahrzeugs fällig. Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Einkommensverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp- oder Verwahrungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (CDW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren bis zu den Selbstbeteiligungskosten zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung. Für alle Schäden ist ein Polizeibericht erforderlich, in dem klar angegeben ist, wann, wo und unter welchen Umständen der Schaden entstanden ist. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und anderer Vorschriften zur Sicherheit im Straßenverkehr erlischt der Schutz für das Fahrzeug.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: info@citycarrental.ba, +38733 555 255
One-Way-Anmietungen sind zulässig, wenn die Anfrage mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgt. Die aufgelisteten Abgabegebühren gelten für alle One-Way-Anmietungen nach und von Sarajevo, nach Mostar, Tuzla sowie für internationale One-Way-Anmietungen von allen Stationen in Bosnien.
TANKTARIF – AUFGETANKT BEI RÜCKGABE. ALLE FAHRZEUGE WERDEN MIT EINEM VOLLEN TANK AUSGELIEFERT UND MÜSSEN IM SELBEN ZUSTAND ZURÜCKGEGEBEN WERDEN. FALLS DAS FAHRZEUG NICHT MIT EINEM VOLLEN TANK ZURÜCKGEGEBEN WIRD, WIRD DIE DIFFERENZ MIT DEM OFFIZIELLEN TARIF VON ENTERPRISE-RENT-A-CAR BOSNIEN UND HERZEGOWINA IN RECHNUNG GESTELLT. DARÜBER HINAUS FÄLLT EINE GEBÜHR VON 10 EUR ZZGL. MWST. FÜR DEN TANKSERVICE AN.
SUPPLEMENTARY LIABILITY INSURANCE SLI- THIRD PARTY INSURANCE-REQUIRED BY LAW- FREE OF CHARGE. COVERAGE LIMITS- A. THIRD PARTY BODILY INJURY OR DEATH UP TO 500,000 EUR, B. THIRD PARTY PROPERTY DAMAGE 175,000 EUR.
Die Insassenunfallversicherung deckt Folgendes nicht ab: durch Leistungen des Arbeitgebers abgedeckte Verletzungen, selbstverschuldete Verletzungen oder Leistungen im Todesfall. Die Insassenunfallversicherung wird unwirksam, wenn der Schaden durch folgende Faktoren verursacht wird: Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol, nicht eingetragene Fahrer, Rennen oder Geschwindigkeitswettkämpfe, Fahren ohne Führerschein oder Fahrertraining, gegen den Mietvertrag verstoßendes Fahren über Staats- oder Landesgrenzen hinaus, Abschleppen oder Anschieben, vorsätzlich verursachte Schäden, Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Leichtsinn, Fahren abseits regelmäßig gewarteter Straßen, gewerbliche Verwendung des Fahrzeugs, Verstoß gegen die örtliche Straßenverkehrsordnung, unsichere Aufbewahrung der Fahrzeugschlüssel oder Versäumnis, das Fahrzeug abzuschließen oder zu sichern.
Visa-, American Express-, Diners- und MasterCard-Kreditkarten werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Bei der Abholung werden die geschätzten Mietkosten von der Kreditkarte abgebucht und auf dieser wird ein Betrag in Höhe der Kaution blockiert. Die Kaution wird von der Bank des Karteninhabers wieder freigegeben, nachdem sie über die Rückgabe des Fahrzeugs benachrichtigt wurde. Für Kleinst-, und Kleinwagen ist eine Kaution von 300,00 EUR, für Kompakt- und Mittelklassewagen eine Kaution von 500,00 EUR und für Standard- und Oberklassewagen eine Kaution von 1.000,00 EUR erforderlich. Debitkarten, Bankkarten und Bargeld werden als Zahlungsmittel für die Anmietung oder zum Kauf zusätzlicher Produkte akzeptiert. Die Kaution muss mit einer gültigen Kreditkarte bezahlt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Station.
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Alle Fahrer müssen seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Alle Mieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, z. B. einen Reisepass oder staatlich ausgestellten Personalausweis. Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter eine gültige Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist. Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen. Für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren kann der Kunde mit seinem Führerschein aus dem Herkunftsland im Land fahren. Wenn der Kunde länger im Land bleibt, muss er einen internationalen Führerschein einholen. Haustiere sind in Mietfahrzeugen nicht erlaubt.
"ERGÄNZENDE HAFTUNGSREDUZIERUNG (SUPPLEMENTARY LIABILITY PROTECTION, SLP) – EINE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN. DECKUNGSLIMIT – BEI VERLETZUNG ODER TOD VON DRITTEN BIS ZU 500.000 EUR UND BEI SACHSCHÄDEN VON DRITTEN BIS ZU 175.000 EUR. "
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.