FÜR JEDEN WEITEREN FAHRER FÄLLT PRO TAG EINE ZUSATZGEBÜHR VON 10 EUR, PRO MIETVERTRAG MAXIMAL 50 EUR, ZZGL. MWST. UND STANDORTZUSCHLAG AN. DIE MIETBEDINGUNGEN GELTEN FÜR ALLE ZUSÄTZLICHEN FAHRER.
Alle Fahrer müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Fahrer im Alter von 21 bis 24 Jahren dürfen Klein-, Kompakt-, Mittelklasse-, Standard- und Oberklassewagen mieten. Das Mindestalter für die Anmietung von Premium-, Sonder- und Luxusfahrzeugen liegt bei 25 Jahren. Für Fahrer zwischen 21 und 24 Jahren gilt eine zusätzliche Gebühr von 10 EUR pro Tag, zzgl. MwSt. mit einem Maximalbetrag von 100 EUR pro Anmietung, örtlichen Premium-Standortgebühren und Aufpreisen, wo zutreffend. Fahrer ab 25 Jahren können alle Fahrzeugklassen ohne Zusatzgebühren mieten.
RICHTLINIEN ZU GRENZÜBERSCHREITENDEN FAHRTEN: DER MIETER MUSS MITTEILEN, DASS ER DAS FAHRZEUG ZUM ZEITPUNKT DER ANMIETUNG ÜBER EINE INTERNATIONALE GRENZE FÜHREN WILL. GRENZÜBERSCHREITENDE FAHRTEN SIND NUR IN DIE FOLGENDEN LÄNDER ZULÄSSIG, A - ÖSTERREICH, AND - ANDORRA, CH - SCHWEIZ, D - DEUTSCHLAND, DK - DÄNEMARK, E - SPANIEN, F - FRANKREICH, FIN - FINNLAND, GB - VEREINIGTES KÖNIGREICH, GR - GRIECHENLAND, I - ITALIEN, IRL - IRLAND, L - LUXEMBURG, N - NORWEGEN, NL - NIEDERLANDE, P - PORTUGAL, S - SCHWEDEN, WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN IN BEZUG AUF GRENZÜBERSCHREITENDE FAHRTEN ERHALTEN SIE VON DER MIETWAGENSTATION. BEI UNAUTORISIERTER ABGABE DES FAHRZEUGS IN EINEM FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE FAHRTEN AUSGESCHLOSSENEN LAND WIRD EINE STRAFGEBÜHR VON 4.500 EUR ERHOBEN. BEI UNAUTORISIERTER ABGABE DES MIETFAHRZEUGS IN FRANKREICH, DEUTSCHLAND, LUXEMBURG UND DEN NIEDERLANDEN WIRD EINE STRAFGEBÜHR VON 1.800 EUR ERHOBEN. BEI UNAUTORISIERTER ABGABE DES FAHRZEUGS IN EINEM ANDEREN LAND ALS DEM DES URSPRÜNGLICHEN MIETORTES WIRD EINE STRAFGEBÜHR VON 4.000 EUR ERHOBEN.
DIE HAFTUNGSREDUZIERUNG CDW ENTBINDET DEN MIETER VON DER HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, MIT AUSNAHME VON REIFEN UND WINDSCHUTZSCHEIBE. DIE HAFTUNGSREDUZIERUNG CDW IST KEINE VERSICHERUNG. DER ERWERB EINER CDW REDUZIERT DIE HAFTUNG DES MIETERS AUF EINE SELBSTBETEILIGUNG ZWISCHEN 650 EUR UND 2.000 EUR UND KOSTET PRO TAG ZWISCHEN 7,49 EUR UND 25,75 EUR. DER PREIS RICHTET SICH NACH FAHRZEUGTYP UND MIETDAUER. DIE TAGESGEBÜHR ENTHÄLT KEINE MEHRWERTSTEUER UND KEINE ORTSÜBLICHEN ZUSCHLÄGE. BEI VERTRAGSVERLETZUNGEN WIE ALKOHOL-, DROGENKONSUM ODER ANDEREM MISSBRAUCH, WIE IN DEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ANGEGEBEN, HAFTET DER MIETER FÜR DIE VOLLE SCHADENSSUMME. FALLS DIE CDW VOM MIETER ABGELEHNT WIRD, MUSS ER IM SCHADENSFALL FÜR DIE VOLLE SCHADENSSUMME AUFKOMMEN. IM FALLE EINES SCHADENS ODER DIEBSTAHLS FÄLLT ZUSÄTZLICH ZUR SELBSTBETEILIGUNG EINE VERWALTUNGSGEBÜHR IN HÖHE VON 40 EUR ZZGL. MWST. UND ÖRTLICHER GEBÜHREN AN. PREISÄNDERUNGEN VORBEHALTEN.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: info@rentacar.be, +32 12 39 09 40
Einwegmieten sind bei allen Enterprise-Stationen in Belgien für Geschäfts- und Privatkunden ohne Aufpreis möglich. Internationale Einwegmieten sind NICHT erlaubt.
ALLE FAHRZEUGE WERDEN MIT EINEM VOLLEN TANK AUSGELIEFERT UND MÜSSEN IM SELBEN ZUSTAND ZURÜCKGEGEBEN WERDEN. WIRD DAS FAHRZEUG OHNE VOLLEN TANK ZURÜCKGEGEBEN, HAT DER MIETER NEBEN DEM DIFFERENZBETRAG EINE GEBÜHR VON 10 EUR ZZGL. MWST. UND ÖRTLICHER GEBÜHREN ODER ZUSCHLÄGE ZU ZAHLEN.
RICHTLINIEN ZU GRENZÜBERSCHREITENDEN FAHRTEN: DER MIETER MUSS MITTEILEN, DASS ER DAS FAHRZEUG ZUM ZEITPUNKT DER ANMIETUNG ÜBER EINE INTERNATIONALE GRENZE FÜHREN WILL. GRENZÜBERSCHREITENDE FAHRTEN SIND NUR IN DIE FOLGENDEN LÄNDER ZULÄSSIG, A - ÖSTERREICH, AND - ANDORRA, CH - SCHWEIZ, D - DEUTSCHLAND, DK - DÄNEMARK, E - SPANIEN, F - FRANKREICH, FIN - FINNLAND, GB - VEREINIGTES KÖNIGREICH, GR - GRIECHENLAND, I - ITALIEN, IRL - IRLAND, L - LUXEMBURG, N - NORWEGEN, NL - NIEDERLANDE, P - PORTUGAL, S - SCHWEDEN, WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN IN BEZUG AUF GRENZÜBERSCHREITENDE FAHRTEN ERHALTEN SIE VON DER MIETWAGENSTATION. BEI UNAUTORISIERTER ABGABE DES FAHRZEUGS IN EINEM FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE FAHRTEN AUSGESCHLOSSENEN LAND WIRD EINE STRAFGEBÜHR VON 4.500 EUR ERHOBEN. BEI UNAUTORISIERTER ABGABE DES MIETFAHRZEUGS IN FRANKREICH, DEUTSCHLAND, LUXEMBURG UND DEN NIEDERLANDEN WIRD EINE STRAFGEBÜHR VON 1.800 EUR ERHOBEN. BEI UNAUTORISIERTER ABGABE DES FAHRZEUGS IN EINEM ANDEREN LAND ALS DEM DES URSPRÜNGLICHEN MIETORTES WIRD EINE STRAFGEBÜHR VON 4.000 EUR ERHOBEN.
DIE INSASSENUNFALLVERSICHERUNG PAI IST EINE VERSICHERUNG, DIE NUR DEN FAHRER DES MIETFAHRZEUGS VERSICHERT. DIE PAI DECKT KÖRPERSCHÄDEN ODER TOD AB, DIE DURCH EINEN UNFALL WÄHREND DER NUTZUNG DES ANGEMIETETEN FAHRZEUGS VERURSACHT WERDEN. DER PREIS FÜR PAI BETRÄGT ZWISCHEN 2,10 EUR UND 4,20 EUR PRO TAG. DER PREIS PRO TAG ENTHÄLT KEINE MEHRWERTSTEUER UND KEINE ORTSÜBLICHEN ZUSCHLÄGE. BEI KÖRPERSCHÄDEN SIND DURCH PAI KOSTEN FÜR MEDIZINISCHE BEHANDLUNG UND IM TODESFALL DIE BESTATTUNGSKOSTEN BIS ZUR GRENZE VON 495.787 EUR ABGEDECKT. ES GELTEN AUSNAHMEN, ETWA BEI DER BETEILIGUNG AN AUTORENNEN, RECHTLICHE VORSCHRIFTEN USW. DIE VOLLSTÄNDIGEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SIND IN DER NIEDERLASSUNG DER AUTOVERMIETUNG ERHÄLTLICH UND MÜSSEN BEIM ERWERB DIESES PRODUKTS VOM FAHRER UNTERZEICHNET WERDEN.
AKZEPTIERTE ZAHLUNGSMETHODEN SIND AMERICAN EXPRESS, MASTERCARD UND VISA. FÜR JEDE ANMIETUNG IST ZUM ZEITPUNKT DER ABHOLUNG EINE KAUTION ERFORDERLICH. DIE KAUTION BETRÄGT MINDESTENS 250 EUR ZZGL. DER GESAMTMIETKOSTEN. ABHÄNGIG VON DER FAHRZEUGKLASSE KANN DIE KAUTION VON 250 EUR BIS 2.000 EUR ZZGL. DER GESAMTMIETKOSTEN BETRAGEN. REISESCHECKS UND EUROSCHECKS WERDEN NICHT AKZEPTIERT. DEBITKARTEN UND BARGELD KÖNNEN NICHT FÜR DIE KAUTION, ABER ALS ZAHLUNGSMITTEL FÜR DIE ABSCHLIESSENDE BEZAHLUNG BEI RÜCKGABE DES FAHRZEUGS VERWENDET WERDEN.
ENTERPRISE BIETET EINE PANNENHILFE, DIE IM TAGESSATZ INBEGRIFFEN IST. DIESE PANNENHILFE STEHT BEI EINEM VERSAGEN DES FAHRZEUGS ZUR VERFÜGUNG. VORFÄLLE WIE REIFENSCHÄDEN, STARTHILFE, HILFE NACH DEM EINSCHLIESSEN DES SCHLÜSSELS, KRAFTSTOFFLIEFERUNG, ERSATZSCHLÜSSEL USW. SIND NICHT IN DER PANNENVERSICHERUNG RAP EINGESCHLOSSEN. ES BESTEHT KEIN ANSPRUCH AUF LEISTUNGEN AUS DER RAP, WENN ZUM ZEITPUNKT DES VORFALLS, DER DIE INANSPRUCHNAHME DER VERSICHERUNG ERFORDERLICH MACHT, EINE VERLETZUNG VON BESTIMMUNGEN DES MIETVERTRAGS DURCH DEN MIETER SELBST ODER EINEN EINGETRAGENEN FAHRER VORLIEGT. DIES GILT INSBESONDERE FÜR DIE BESTIMMUNGEN ZU UNERLAUBTER FAHRZEUGNUTZUNG ODER ZU VERTRAGSVERLETZUNGEN. IN SOLCHEN FÄLLEN STEHT DIE PANNENHILFE ZUR VERFÜGUNG, ES WERDEN ALLERDINGS DIE REGULÄREN GEBÜHREN IN RECHNUNG GESTELLT. NIEDERLASSUNGEN VON ENTERPRISE BIETEN SELBST KEINE PANNENHILFE FÜR DEN KUNDEN. DIESE UNTERSTÜTZUNG WIRD VOM TOURING CLUB BELGIUM IM NAMEN VON ENTERPRISE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DIESER SERVICE IST RUND UM DIE UHR UNTER DER TELEFONNUMMER 012/39 09 44 IM LAND DER ANMIETUNG ERREICHBAR. AUSSERHALB DES LANDES DER ANMIETUNG IST DER SERVICE UNTER +32 12 39 09 44 ERREICHBAR.
DER HAUPTMIETER UND ALLE ZUSÄTZLICHEN FAHRER MÜSSEN ZUM ZEITPUNKT DER ANMIETUNG EINE GÜLTIGE FAHRERLAUBNIS VORLEGEN. ZUSÄTZLICH ZU EINER GÜLTIGEN FAHRERLAUBNIS MUSS DER HAUPTMIETER EINEN LICHTBILDAUSWEIS UND EINE GÄNGIGE KREDITKARTE VORLEGEN, DIE AUF SEINEN NAMEN AUSGESTELLT IST. FALLS DER FAHRER EINE MEHRTEILIGE FAHRERLAUBNIS BESITZT, SIND ALLE TEILE VORZULEGEN. BEI ALLEN AUSSEREUROPÄISCHEN FÜHRERSCHEINEN MUSS ZUSÄTZLICH EIN INTERNATIONALER FÜHRERSCHEIN VORGELEGT WERDEN. SOFERN ALS NÖTIG ANGESEHEN, KÖNNEN ZWECKS EINGEHENDERER IDENTITÄTSPRÜFUNGEN WEITERE IDENTIFIKATIONSNACHWEISE ANGEFORDERT WERDEN. DIES KANN EINE IDENTITÄTSPRÜFUNG MIT EXTERNEN PARTNERN EINSCHLIESSEN, DIE ANGABEN MIT DATENBANKEN ABGLEICHEN, AUF DIE SIE ZUGRIFF HABEN.
Alle Fahrzeuge unserer Fahrzeugflotte verfügen über Versicherungsschutz gegen Sachschäden oder Verletzungen, die Dritten oder dem Eigentum von Dritten im Zusammenhang mit Unfällen, an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist, entstehen. Sie müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermietungsunternehmens befolgen, um die Vorteile der Versicherungsbestimmungen in Anspruch nehmen zu können.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.