Autovermietung - Flughafen Sofia (SOF)

Sofia Airport (SOF)

Details zur Station

Sofia International Airport
TERMINAL 2 ARRIVALS HALL
Sofia, BG, 1540

Abholservice nicht verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten verfügbar

Wegbeschreibung vom Terminal

DER SCHALTER BEFINDET SICH IN DER ANKUNFTSHALLE IN TERMINAL 2. AM FLUGHAFEN SOFIA STEHEN KOSTENFREIE SHUTTLE-BUSSE ZWISCHEN TERMINAL 1 UND 2 ZUR VERFÜGUNG. DIESE VERKEHREN VON 7.00 BIS 18.45 UHR ALLE 30 MINUTEN. DER SHUTTLE-BUS HÄLT VOR BEIDEN TERMINALS, DIE HALTESTELLEN SIND MIT SCHILDERN UND STRASSENMARKIERUNGEN GEKENNZEICHNET. AUSSERHALB DER SHUTTLE-BETRIEBSZEITEN KANN EIN KOSTENLOSER TRANSFER ZWISCHEN DEN TERMINALS AN DEN INFORMATIONSSCHALTERN IN DEN ÖFFENTLICHEN BEREICHEN DER BEIDEN TERMINALS ODER BEI DER FLUGINFORMATION UNTER DER TELEFONNUMMER 359 2 937 2211 12 13 ANGEFRAGT WERDEN.

Richtlinien zur Anmietung

Die Gebühr für weitere Fahrer beträgt 4,20 EUR pro Tag bei einer Höchstgebühr von 42,00 EUR pro Anmietung. Die Mietbedingungen gelten auch für alle zusätzlichen Fahrer. Alle angegebenen Gebühren verstehen sich inkl. MwSt.

Eine Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten (zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr) ist für die Flughafenstation kostenlos. Der Kunde muss das Fahrzeug an einem beliebigen freien Platz auf dem Enterprise-Parkplatz abstellen und die Fahrzeugschlüssel in den Rückgabekasten legen, der sich im Schalterbereich befindet. Alle Fahrzeugpapiere (auch der Parkausweis) müssen ebenfalls im Rückgabekasten deponiert werden. Nach der Fahrzeuginspektion am Morgen wird sich ein Mitarbeiter von Enterprise mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie über das Ergebnis der Fahrzeuginspektion zu informieren.

Das Mindestalter für das Führen aller Fahrzeuge beträgt 21 Jahre. Es gibt kein Höchstalter für Vermietungen. Für junge Fahrer wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

Grenzüberschreitende Fahrten mit Mietfahrzeugen sind in bestimmte Länder außerhalb Bulgariens erlaubt. Grenzüberschreitende Fahrten müssen bedürfen der vorherigen Genehmigung (mindestens fünf Werktage vor dem Abholdatum). Außerdem fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 120 EUR pro Anmietung an.

Grenzüberschreitende Fahrten sind ausschließlich in die folgenden Länder zulässig: Albanien, Bosnien, Griechenland, Deutschland, Moldau, Montenegro, Österreich, Kroatien, Italien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Serbien, Tschechische Republik, Nordmazedonien, Ungarn und die Schweiz.

Grenzüberschreitende Anmietungen sind ausschließlich für die oben aufgeführten Länder zulässig.

Ausstellung einer Grünen Karte (Auslandshaftpflichtversicherung): Die Mindestzeit für die Ausstellung einer Grünen Karte beträgt 5 Werktage. Die Grüne Karte deckt das gemietete Fahrzeug mit einer Basisversicherung (TPI) ab, solange sich das Fahrzeug innerhalb der Grenzen des Landes befindet, für das die Grüne Karte ausgestellt ist. Pannenhilfe – Bei Fahrten in die oben aufgeführten Länder sind Ersatzfahrzeuge verfügbar, mit Ausnahme von Albanien, Bosnien, Moldawien und Montenegro.

Die Haftungsbeschränkung (CDW) reduziert die Selbstbeteiligung bei Fahrzeugschäden.

Ist die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Reservierung enthalten, kann sie am Mietschalter erworben werden. Die Selbstbeteiligung beträgt in der Regel 720 EUR für Kleinst- und Kleinwagen, 1.200 EUR für Kompakt-, Mittelklasse- und Standardwagen und 1.800 EUR für Oberklassewagen. Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung, Verlust oder ausbleibender Rückgabe eines Fahrzeugs fällig.

Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (CDW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung.
Alle oben genannten Beträge verstehen sich inkl. MwSt.

Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: office@enterpriserentacar.bg, Tel.: (00359) 243 909 50.

EINWEGVERMIETUNGEN IM INLAND SIND FÜR ALLE FAHRZEUGGRUPPEN ERLAUBT; HIERFÜR GELTEN FOLGENDE PREISE: FLUGHAFEN SOFIA NACH FLUGHAFEN BOURGAS ODER UMGEKEHRT 150 EUR ZZGL. MWST. FLUGHAFEN SOFIA NACH VARNA ODER UMGEKEHRT 180 EUR ZZGL. MWST. BOURGAS NACH VARNA ODER UMGEKEHRT 70 EUR ZZGL. MWST. EINWEGVERMIETUNGEN IM INLAND MÜSSEN IM VORAUS GEBUCHT WERDEN, DER MINDESTMIETZEITRAUM BETRÄGT 5 TAGE. ALLE EINWEGVERMIETUNGEN IM INLAND AUF ANFRAGE. INTERNATIONALE EINWEGVERMIETUNGEN SIND NICHT MÖGLICH.

Tankregelung: Kunden müssen das Auto vollgetankt bzw. mit der gleichen Menge Kraftstoff zurückgeben, mit der sie es abgeholt haben. Andernfalls wird dem Mieter die fehlende Menge in Rechnung gestellt. Bleifrei/Diesel: 3,00 EUR pro Liter (inkl. Mehrwertsteuer).

ERGÄNZENDE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (SLP) – EINE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN UND IN ALLEN PREISEN ENTHALTEN. DAS MIETFAHRZEUG VERFÜGT ÜBER EINE ERGÄNZENDE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG: SACHSCHÄDEN BIS ZU 500.000 EUR, KÖRPERVERLETZUNG ODER TOD BIS ZU 500.000 EUR FÜR 1 PERSON UND BIS ZU 2.500.000 EUR FÜR ZWEI ODER MEHR PERSONEN GEMÄSS BULGARISCHER GESETZE. EIN EXEMPLAR DER HAFTPFLICHTVERSICHERUNGSPOLICE IST IM MIETFAHRZEUG ZU FINDEN.

Während der Wintersaison sind alle Mietfahrzeuge gemäß den lokalen Vorschriften mit Winterreifen ausgestattet. Winterreifen sind in allen Preisen enthalten. 

DIE INSASSENUNFALLVERSICHERUNG (PAI) IST EINE OPTIONALE VERSICHERUNG, DIE IM FALLE EINES UNFALLS DIE AUSGABEN FÜR TODESFÄLLE, BLEIBENDE SCHÄDEN UND JEGLICHE NOTWENDIGE MEDIZINISCHE KOSTEN IN BEGRENZTEM UMFANG ABDECKT. DIE KOSTEN EINER PAI BETRAGEN 4 EUR PRO TAG ZZGL. MWST. FÜR ALLE FAHRZEUGGRUPPEN.

Visa-, American Express-, Eurocard- und MasterCard-Kreditkarten werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Bei der Abholung werden die geschätzten Mietkosten von der Kreditkarte abgebucht und auf dieser wird ein Betrag in Höhe der Kaution blockiert. Die Kaution wird von der Bank des Karteninhabers wieder freigegeben, nachdem sie über die Rückgabe des Fahrzeugs benachrichtigt wurde. Die Kaution für Kleinst- und Kleinwagen beträgt 360 EUR, für Kompakt-, Mittelklasse- und Standardwagen 600 EUR und für Oberklassewagen 1.080 EUR. Alle genannten Beträge verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Debitkarten, Bankkarten und Bargeld werden als Zahlungsmittel für die Anmietung oder zum Kauf zusätzlicher Produkte akzeptiert, nicht jedoch zum Sperren des Kautionsbetrags. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Station.

Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Alle Fahrer müssen außerdem seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen und vollwertigen Führerscheins sein. Mieter, die einen Führerschein aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Staat besitzen, der Unterzeichner der Wiener Konvention ist, benötigen keinen internationalen Führerschein. Für alle anderen Länder ist zusätzlich zum nationalen Führerschein ein gültiger internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können. Wenn Großbritannien aus der Europäischen Union (EU) austritt, können sich die Anforderungen für Inhaber von britischen Führerscheinen in EU-Mitgliedsländern ändern. Bitte überprüfen Sie die Anforderungen, bevor Sie Ihre Reise antreten. Informationen der britischen Regierung finden Sie unter https://www.gov.uk/guidance/prepare-to-drive-in-the-eu-after-brexit.

ERGÄNZENDE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (SLP) – EINE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN UND IN ALLEN PREISEN ENTHALTEN. DAS MIETFAHRZEUG VERFÜGT ÜBER EINE ERGÄNZENDE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG: SACHSCHÄDEN BIS ZU 500.000 EUR, KÖRPERVERLETZUNG ODER TOD BIS ZU 500.000 EUR FÜR 1 PERSON UND BIS ZU 2.500.000 EUR FÜR ZWEI ODER MEHR PERSONEN GEMÄSS BULGARISCHER GESETZE. EIN EXEMPLAR DER HAFTPFLICHTVERSICHERUNGSPOLICE IST IM MIETFAHRZEUG ZU FINDEN.

Autovermietung Flughafen Sofia (SOF) - Häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.