TREFFPUNKT: Der Shuttle-Bus befindet sich in 60 m Entfernung gegenüber dem Ausgang im Ankunftsbereich des Flughafens. Folgen Sie dem Fußweg zum „Treffpunkt 5“ bis zum Treffpunkt für „ENTERPRISE/ALAMO/NATIONAL“. Der Shuttle-Bus-Service verkehrt alle 15 Minuten. Die Fahrt bis zur Station Paphos dauert drei Minuten. Telefonischer Kontakt: +357 99 777 067.
Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Mietvoraussetzungen erfüllen. Alle zusätzlichen Fahrer müssen sich gemeinsam mit dem Hauptmieter am Schalter vorstellen und ihren Führerschein vorlegen. Zusätzliche Fahrer können an jeder Vermietstation innerhalb desselben Landes und jederzeit während der Anmietung zum Vertrag hinzugefügt werden. Die Gebühr für zusätzliche Fahrer beträgt 5,00 EUR pro Tag.
Das erforderliche Mindestalter für alle Fahrzeugklassen liegt bei 21 Jahren. Das Höchstalter für alle Fahrzeugklassen liegt bei 75 Jahren. Mieter zwischen 21 und 24 Jahren können mit einem gültigen Führerschein mieten, den sie seit mindestens drei Jahren besitzen müssen. Für junge Fahrer wird eine zusätzliche Gebühr von 5,00 EUR inkl. MwSt. erhoben und es gilt eine Reservierungsfrist von 48 Stunden. Im Falle von Schäden am Mietfahrzeug gilt eine Selbstbeteiligung von 800,00 EUR, auch wenn der Mieter zusätzliche Versicherungsdeckungen erwirbt.
Reisen außerhalb Zyperns sind nicht gestattet.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen:
00357 99 272713 / 00357 99777076
Einwegvermietungen sind an folgenden Filialen bei einer Anmeldung von mindestens 24 Stunden im Voraus möglich. Es fallen die aufgelisteten Bringgebühren (einschließlich MwSt.) an. Paphos-Limassol - 30 EUR, Paphos-Larnaca - 50 EUR, Limassol-Larnaca - 30 EUR, Limassol-Paphos - 30 EUR, Larnaca-Paphos - 50 EUR,
Larnaca-Limassol - 30 EUR.
Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) deckt die Fahrzeughaftung des Mieters bei Beschädigung oder Diebstahl des Mietfahrzeugs sowie bei Feuer durch eine Selbstbeteiligung ab. Nach Fahrzeugklasse: Kleinstwagen – 950,00 EUR / Kleinwagen – 950,00 EUR / Kompaktwagen – 950,00 EUR / Standardwagen – 1250,00 EUR / Mittelklasse-Kombi – 1250,00 EUR / Kompakt-SUV – 1250,00 EUR / Mittelklasse-SUV – 1250,00 EUR / Mittelklasse-Transporter – 1250,00 EUR / Standard-Transporter – 1250,00 EUR / Oberklasse-Transporter – 1450,00 EUR / Luxuswagen – 3000,00 EUR. Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDW) bietet keine Deckung für Schäden an der Karosserie, am Unterboden oder im Inneren des Fahrzeugs sowie für Schäden an der Windschutzscheibe, den Spiegeln, Rädern und Reifen des Fahrzeugs. Alle Unfälle und Schäden müssen dem Mietunternehmen unverzüglich gemeldet werden. Das Unterlassen verstößt gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen und macht den Versicherungsschutz ungültig. Alle Unfälle sind anhand eines Versicherungs- und/oder ggf. eines Polizeiberichts zu belegen. Bei Diebstahl oder versuchtem Diebstahl muss der Fahrer/müssen die Fahrer im Besitz der Fahrzeugschlüssel sein. Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) gilt nicht für gestohlene persönliche Gegenstände. Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Diebstahl auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
Ausnahmen: Die Versicherung deckt keine Schäden ab, die auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind oder abseits der Straße, auf Parkplätzen oder bei einer Fahrt in den Norden Zyperns auftreten, da dieser nicht unter der Kontrolle der Republik Zypern steht. Ferner kann Enterprise (Autodirect Car Rentals Ltd./Lakis Rent A Car Ltd.) im Norden Zyperns bei einer Panne, bei Diebstahl oder einem Unfall keine Pannenhilfe zur Verfügung stellen. Das Fahren in den Norden Zyperns erfolgt vollständig auf eigene Verantwortung des Mieters. Enterprise (Autodirect Car Rentals Ltd./Lakis Rent A Car Ltd.) hat das Recht, den Mieter für die vollen Kosten der Schäden aufkommen zu lassen, die im Rahmen einer Fahrt im Norden von Zypern aufgetreten sind.
Der Mietwagen muss bei der Rückgabe genauso viel Kraftstoff im Tank haben wie zum Zeitpunkt der Abholung. In Fällen, in denen der Mietwagen mit einem niedrigeren Füllstand zurückgegeben wird, wird eine Betankungsgebühr in Höhe des Differenzbetrags zum lokalen Marktpreis erhoben.
Twp – Wug – Räder, Unterseite und Glas – Deckt Schäden im Innern des Fahrzeugs sowie an der Unterseite, an der Windschutzscheibe, an den Spiegeln und an den Reifen des Fahrzeugs ab. Der Schaden darf grundsätzlich nicht auf einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zurückgehen. Die Tagesgebühr beträgt für alle Fahrzeugklassen 5 EUR (einschließlich MwSt.) pro Tag. Im Gelände entstandene Schäden werden von Versicherungen nicht erstattet. Wird ein Fahrzeug im Nordteil von Zypern gefahren, der nicht zur Republik Zypern gehört, haften die Versicherungsgesellschaften nicht für entstehende Schäden. Enterprise kann in derartigen Fällen bei Pannen oder Unfällen keine Pannenhilfe leisten. Fahrten in den Nordteil von Zypern erfolgen auf eigenes Risiko. Enterprise behält sich das Recht vor, bei Schäden am Mietfahrzeug, die im Nordteil von Zypern entstehen, vom Mieter die Reparaturkosten einzufordern.
Visa-, Diners- und MasterCard-Kreditkarten werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Bei der Abholung werden die geschätzten Mietkosten von der Kreditkarte abgebucht und auf dieser wird ein Betrag in Höhe der Kaution blockiert. Die Kaution wird von der Bank des Karteninhabers wieder freigegeben, nachdem sie über die Rückgabe des Fahrzeugs benachrichtigt wurde. Für Kleinst- und Kleinwagen ist eine Kaution von 290,00 EUR, für Kompakt-, Mittelklasse- und Standardwagen eine Kaution von 390,00 EUR und für Fahrzeuge der Premiumklasse, Oberklasse und Luxusklasse eine Kaution von 1.000,00 EUR erforderlich. Debitkarten und Bankkarten werden als Zahlungsmittel für die Anmietung oder zum Kauf zusätzlicher Produkte akzeptiert. Die Kaution muss mit einer gültigen Kreditkarte bezahlt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Station.
Kostenlose 24-Stunden-Pannenhilfe auf dem Hoheitsgebiet von Zypern und Telefonsupport.
Ein Rettungsmitarbeiter besucht den Unfallort und erstellt einen Bericht. Im Falle einer Panne muss der Mieter die auf dem Mietvertrag angegebene Telefonnummer anrufen. Der Service ist rund um die Uhr erreichbar. Ist die Fahrzeugbatterie leer, wird die Batterie oder das Fahrzeug ausgetauscht. Ist die Fahrzeugbatterie leer, weil der Mieter das Licht des Fahrzeugs angelassen hat, hat dieser eine Gebühr für die Anfahrt zu zahlen. Bei einer Reifenpanne ersetzt der Anbieter diesen mit einem Ersatzreifen und fährt unsere nächstgelegene Niederlassung an, um das Fahrzeug zu reparieren oder zu ersetzen. Ohne Twp-Wug-Versicherung hat der Mieter die Kosten für den Reifenwechsel zu tragen. Bei einer Reifenpanne aus anderen Gründen wird das Fahrzeug gebührenfrei erstattet. Ersetzung des Fahrzeugs innerhalb von 24 Stunden. In folgenden Situationen wird eine Gebühr erhoben: Verlust der Schlüssel, Ausschließen aus dem Fahrzeug, Kraftstoffanlieferung, Kraftstoffmangel, Starthilfe. Wird ein Fahrzeug im Nordteil von Zypern gefahren, der nicht zur Republik Zypern gehört, haften die Versicherungsgesellschaften nicht für entstehende Schäden. Enterprise, Autodirect-Lakis Rent a Car Ltd. kann in derartigen Fällen bei Pannen oder Unfällen keine Pannenhilfe leisten. Fahrten in den Nordteil von Zypern erfolgen auf eigenes Risiko. Enterprise, Autodirect-Lakis Rent a Car Ltd. behält sich das Recht vor, bei Schäden am Mietfahrzeug, die im Nordteil von Zypern entstehen, vom Mieter die Reparaturkosten einzufordern.
Bei Mietantritt ist ein gültiger internationaler oder EU-Führerschein erforderlich, der für mindestens 12 Monate gültig ist sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Wenn der Mieter unter 25 Jahre alt ist, muss der Fahrer den Führerschein seit mindestens 3 Jahren besitzen.
Die ergänzende Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichversicherung und wird kostenfrei angeboten. Deckungslimit bei Personenschaden oder Tod Dritter bis zu 33.540.000 EUR sowie bei Sachschäden am Eigentum Dritter bis zu 1.120.000 EUR.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.