Details zur Station
Prague Main Train Station
WILSONOVA 10 PLATFORM 1B END
Prague, CZ, 12000
Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Mietanforderungen erfüllen. Zusätzliche Fahrer können an jeder Mietstation und jederzeit während der Anmietung hinzugefügt werden. Die Gebühr für zusätzliche Fahrer beträgt 36,30 EUR (inkl. MwSt.) pro Anmietung.
Mieter im Alter von 21 bis 23 Jahren sind nur berechtigt, Kleinstwagen, Kleinwagen und Kompaktwagen anzumieten. Das Mindestalter für die Anmietung von Fahrzeugen aller anderen Kategorien beträgt 24 Jahre. Die Gebühr für junge Fahrer beträgt 36,30 EUR (inkl. MwSt.) pro Mietzeitraum und gilt für alle Mieter, die bei Abholung 21 bis 24 Jahre alt sind.
Außerhalb der Tschechischen Republik dürfen Fahrzeuge nur in folgenden Ländern gefahren werden: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien und Ungarn. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Absicht, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren. Außerhalb der Tschechischen Republik ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die örtlichen Straßenverkehrsgesetze, Fahrzeugnormen und -anforderungen eingehalten werden und dass die obligatorische Ausrüstung mitgeführt wird. Bei Fahrten im Ausland ist der Kunde auch für die Zahlung der anfallenden Mautgebühren oder Vignetten verantwortlich.
Bei Zahlung der Grenzüberschreitungsgebühr 1 (35,00 EUR ohne MwSt./42,35 EUR mit MwSt. für 30 Tage) darf der Mieter ausschließlich in die Slowakei, nach Deutschland, Polen und Österreich reisen.
Bei Zahlung der Grenzüberschreitungsgebühr 2 (60,00 EUR ohne MwSt./72,60 EUR mit MwSt. für 30 Tage) darf der Mieter in die Niederlande, nach Belgien, Luxemburg, Ungarn, Slowenien und in die Schweiz reisen. Durch Zahlung dieser Gebühr sind auch Reisen in die Slowakei, nach Deutschland, Polen und Österreich erlaubt. Sie wird ausschließlich und nicht zusätzlich zur Grenzüberschreitungsgebühr 1 erhoben.
Bei Zahlung der Grenzüberschreitungsgebühr 3 (100,00 EUR ohne MwSt./121,00 EUR für 30 Tage) darf der Mieter nach Italien, Kroatien, Frankreich und Dänemark reisen. Durch Zahlung dieser Gebühr sind auch Reisen in die Slowakei, nach Deutschland, Polen, Österreich, in die Niederlande, nach Belgien, Luxemburg, Ungarn, Slowenien und in die Schweiz erlaubt. Sie wird ausschließlich und nicht zusätzlich zu den Grenzüberschreitungsgebühren 1 und 2 erhoben.
Bei Zahlung der Grenzüberschreitungsgebühr 4 (300,00 EUR ohne MwSt./363,00 EUR für 30 Tage) darf der Mieter nach Spanien und Schweden reisen. Durch Zahlung dieser Gebühr sind auch Reisen in die Slowakei, nach Deutschland, Polen, Österreich, in die Niederlande, nach Belgien, Luxemburg, Ungarn, Slowenien, Italien, Kroatien, Frankreich, Dänemark und in die Schweiz erlaubt. Sie wird ausschließlich und nicht zusätzlich zu den Grenzüberschreitungsgebühren 1, 2 und 3 erhoben.
Bei Zahlung der Grenzüberschreitungsgebühr 5 (350,00 EUR ohne MwSt./423,50 EUR für 30 Tage) darf der Mieter nach Portugal und Norwegen reisen. Durch Zahlung dieser Gebühr sind auch Reisen in die Slowakei, nach Deutschland, Polen, Österreich, in die Niederlande, nach Belgien, Luxemburg, Ungarn, Slowenien, Italien, Kroatien, Frankreich, Dänemark, Spanien, Schweden und in die Schweiz erlaubt. Sie wird ausschließlich und nicht zusätzlich zu den Grenzüberschreitungsgebühren 1, 2, 3 und 4 erhoben.
Unerlaubte grenzüberschreitende Fahrten stellen einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar. Es gilt eine Gebühr von 1.210,00 EUR (inkl. MwSt.).
Die Haftungsbeschränkung (CDW) reduziert die Haftung des Mieters bei Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs sowie bei Diebstahl oder versuchtem Diebstahl des Fahrzeugs. Ist die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Reservierung enthalten, haftet der Mieter bis zum vollen Marktwert des Fahrzeuges. Wenn die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Buchung enthalten ist, kann sie optional erworben werden.
Wenn in der Reservierung enthalten oder bei Kauf beträgt die Selbstbeteiligung 1.000,00 EUR für alle Fahrzeugklassen. Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung/Diebstahl eines Fahrzeugs fällig.
Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp- oder Verwahrungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (CDW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung.
Wenn Sie während Ihrer Anmietung entstandene Schäden an einem gemieteten Fahrzeug besprechen oder diese anfechten möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail-Adresse damages@ehiglobal.cz.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an der Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweganmietungen an. Einweganmietungen im In- und Ausland sind an ausgewählten Stationen zulässig und müssen zum Zeitpunkt der Abholung im Voraus gebucht oder genehmigt worden sein. Die Gebühr für Einweganmietungen variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Gebühr für Einweganmietungen wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.
Alle Fahrzeuge werden vollgetankt bereitgestellt. Als Kunde können Sie wählen, wie Sie den Kraftstoff bezahlen möchten:
Option 1 – Im Voraus bezahlter Kraftstoff
Bei dieser Option kann der Mieter zum Zeitpunkt der Anmietung eine Tankfüllung bezahlen und das Fahrzeug mit leerem Tank zurückgeben. Nicht genutzter Kraftstoff wird nicht zurückerstattet.
Option 2 – Wir tanken auf
Mit dieser Option kann der Mieter Enterprise nach der Rückgabe den verbrauchten, aber nicht aufgefüllten Kraftstoff bezahlen. Der Preis pro Liter wird in der Mietvereinbarung angegeben und es gilt eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 10,90 EUR (inkl. MwSt.).
Option 3 – Sie tanken auf
Mit dieser Option kann der Mieter das Fahrzeug vollgetankt zurückgeben und so zusätzliche Kraftstoffkosten vermeiden.
Alle Informationen auf dieser Seite sind eine kurze Zusammenfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters, die in jeder Niederlassung in der Tschechischen Republik verfügbar sind. Der Vermieter sendet Ihnen den vollständigen Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Anfrage auch per E-Mail zu. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an customer.service@enterprise.cz.
Alle Kreditkarten namhafter Anbieter, ausgestellt von VISA, MasterCard, American Express oder Diners Club, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Prepaidkarten, Bargeld, Schecks und Debitkarten werden nicht akzeptiert. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Die Kaution beträgt für alle Fahrzeugklassen 400,00 EUR. Wird keine auf den Namen des Mieters ausgestellte, ausreichend gedeckte Kreditkarte vorgelegt, wird die Anmietung abgelehnt.
Die Pannenhilfe ist eine optionale Deckung, die vom Mieter ausgewählt werden kann. Die Pannenhilfe übernimmt die Kosten für Hilfe vor Ort und für das Abschleppen, falls das Problem nicht vor Ort behoben werden kann. Die Pannenhilfe steht täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf dem Gebiet der Tschechischen Republik zur Verfügung.
Die Pannenhilfe gilt nicht für Falschbetankung, Ersatzschlüssel oder einen leeren Kraftstofftank. Sie müssen alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bedingungen für Anmietungen einhalten, um die Vorteile der Pannenhilfe zu nutzen.
Im Falle eines mechanischen Defekts des Mietfahrzeugs ohne Verschulden des Mieters steht der Pannenhilfeservice allen Mietern kostenlos zur Verfügung. Dieser Service schließt den Abschleppdienst und die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs ein.
Die Pannenhilfe umfasst nicht die Erstattung für Pannenhilfeleistungen und/oder ähnliche Dienstleistungen, die der Kunde selbst mit einem externen Anbieter (einem Dritten) vereinbart hat.
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Alle Mieter müssen darüber hinaus einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, z. B. einen Reisepass oder EU-Personalausweis. Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter eine gültige, ausreichend gedeckte Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist.
Wenn der Führerschein von einem Land außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Kunden mit Führerscheinen aus Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind und dem Wiener Übereinkommen von 1968 über den Straßenverkehr oder dem Genfer Abkommen von 1949 über den Straßenverkehr nicht beigetreten sind, es nicht ratifiziert haben oder aus ihm ausgetreten sind, können kein Fahrzeug mieten.
Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.
Ein Zusatzhaftpflichtschutz (Haftpflichtversicherung) ist gesetzlich vorgeschrieben und in allen Preisen enthalten. Dieser Schutz bietet dem Mieter und allen autorisierten Fahrern eine Deckung von bis zu 35 Mio. CZK (1,25 Mio. EUR) gegen Sachschäden. Außerdem bietet der Zusatzhaftpflichtschutz eine Deckung von 35 Mio. CZK (1,25 Mio. EUR) gegen Körperverletzung einschließlich Tod. Die beiden Deckungssummen können nicht kombiniert werden, um eine insgesamt höhere Deckungssumme zu erreichen.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.