Autovermietung Offenburg

Offenburg

Details zur Station

Freiburger Str. 16
Offenburg, BW, DE, 77652

Abholservice verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten nicht verfügbar

Fahrzeug anmieten an der Station Offenburg

Ein Mietwagen in Offenburg ist vor allem aufgrund der geografischen Lage der Stadt oft von Vorteil. Die Stadt bietet nicht nur viele Sehenswürdigkeiten, sondern auch Ausflugsmöglichkeiten in die Natur rund um den Schwarzwald. Alternativ erkunden Sie mit Ihrem Mietwagen von Enterprise Rent-A-Car auch einen Kurztrip nach Frankreich.


Offenburg ist unter anderem bei Besuchern so beliebt, da die Stadt im Schwarzwald liegt. Tagesausflüge in kleine Orte wie Obertorturm oder Durbach, die mit Fachwerkhäusern beeindrucken, sind mit dem Mietwagen unkompliziert. Gerne besuchen Sie auch das Tiergehege und das Strandbad am Gifizsee außerhalb des Ortes – ein eigener Wagen gewährt Ihnen auch in diesen Fällen Unabhängigkeit und Flexibilität, da Sie nicht auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Mit einem Mietwagen ist man in knapp 30 Kilometern in Straßburg. Darüber hinaus lässt sich auch die französische Stadt mit einem Mietwagen flexibler erkunden.


Enterprise liegt südlich der Innenstadt und lässt sich leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Da die Abholung des Mietwagens vor Ort unkompliziert ist, können die 6 Kilometer in die Innenstadt schnell und leicht zurückgelegt werden – dies bietet sich vor allem an, wenn Sie mit viel Gepäck und der ganzen Familie unterwegs sein sollten.

Warum bei Enterprise mieten?

Enterprise bietet Ihnen weltweit eine umfassende Auswahl an zuverlässigen Fahrzeugen, die Ihren individuellen Anforderungen entspricht. In unseren zahlreichen Filialen, finden Sie genau das richtige für Ihre Bedürfnisse, ob für Geschäftsreise, Umzug oder Familienausflug. Unsere Mietfahrzeuge stehen Ihnen zur Kurz- als auch Langzeitmiete zur Verfügung. Wenn Sie nach dem besten Kundenservice zu großartigen Preisen suchen, buchen Sie heute noch Ihre Mietfahrzeug bei Enterprise Rent-A-Car.

Miettransporter in Offenburg

Suchen Sie nach einem Miettransporter in Offenburg? Bei Enterprise finden eine große Auswahl an verschiedenen Transportern, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Ob für einen Umzug samt aller Möbel, oder zum transportieren von kleineren Stücken wenn Ihr Auto zu klein ist, bei uns finden Sie was sie suchen. Unsere Transporter stehen deutschlandweit an unseren Filialen für Sie bereit. Buchen Sie heute den besten Kundenservice zu großartigen Preisen bei Enterprise Rent-A-Car in Offenburg.

Einwegmiete

Sind Sie auf der Suche nach einem Mietwagen oder Miettransporter, benötigen diesen aber nur für eine einfache Strecke? Mit der Enterprise Einwegmiete können Sie an weltweit 7200 Stationen eine große Auswahl an Standard Wagen, Transportern und Kleinbussen mieten. Lassen Sie sich von unserem erstklassigen Kundenservice überzeugen und buchen Sie heute noch bei Enterprise Rent-A-Car.

Billiger Mietwagen mit kostenlosem Abholservice

Sie können nicht zur Mietwagenstation kommen und müssen Sie abgeholt werden? Mit dem kostenlosen Abholservice von Enterprise ist das kein Problem. Rufen Sie einfach unsere nächstgelegene Filiale an und vereinbaren Sie den Abholtermin mit unseren Mitarbeitern. Buchen Sie heute noch Ihren günstigen Mietwagen der Enterprise Rent-A-Car Autovermietung und genießen Sie den erstklassigen Kundenservice und die großartigen Preise.

Richtlinien zur Anmietung

Für jeden zusätzlichen Fahrer wird eine Gebühr von 10,00 EUR pro Tag erhoben.

Alle Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Fahrer unter 25 Jahren dürfen nur Autos und SUVs der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt-, Mittel- und Standardklasse sowie Transporter mieten. Darüber hinaus fällt eine Gebühr für minderjährige Fahrer von 20,00 EUR pro Tag an. An Flughafen- und Bahnhofstationen beträgt die Gebühr 25,00 EUR pro Tag. Fahrer über 25 Jahren dürfen alle Fahrzeuge mieten, mit Ausnahme von elektrischen Luxus-Fahrzeugen, bei denen das Mindestalter 30 Jahre beträgt.

Fahrzeuge können in Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, den Niederlanden, Norditalien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und Spanien gefahren werden. Fahrzeuge können auch in Kroatien, Süditalien, dem Vatikan, San Marino, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn gefahren werden, mit Ausnahme von Fahrzeugen der Marken Audi, BMW, Mercedes, VW, Land Rover, Jaguar. Elektrische Luxus-Elite-Fahrzeuge können nicht für grenzüberschreitende Fahrten gemietet werden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Für alle grenzüberschreitenden Reisen gelten die folgenden zusätzlichen Gebühren. Flughäfen und Bahnhöfe 6,24 EUR pro Tag. Alle anderen Standorte 5,00 EUR pro Tag. Die maximale Gebühr beträgt 10 Tage. Die Preise beinhalten Steuern und Gebühren.

Die Haftungsbeschränkung (DW) reduziert die Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird. Ist die Haftungsbeschränkung (DW) nicht in der Reservierung enthalten, haftet der Mieter vollständig für das Fahrzeug. Die Haftungsbeschränkung (DW) ist zum Kauf erhältlich und reduziert die entsprechende Selbstbeteiligung bei allen Fahrzeugen.

Falls erworben oder in der Reservierung enthalten, gilt für alle Auto- und SUV-Kategorien der Größen Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompaktwagen, Mittelklassewagen, Standardwagen und Kleinbus eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.050,00 EUR. Für Oberklasse- und Premium-Fahrzeuge, große Kleinbusse, große SUVs sowie Fahrzeuge der Luxusklasse Elite Elektro beträgt die Selbstbeteiligung 1.250,00 EUR. Für kleine Transporter beträgt die Selbstbeteiligung 1.150,00 EUR und für alle anderen Transporter beträgt die Selbstbeteiligung 1.500,00 EUR. Die Selbstbeteiligung wird für jedes einzelne Schadenereignis in Rechnung gestellt.

Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (DW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (DW) ist keine Versicherung.

Mieter, die Fragen zu Schäden am Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden sich bitte an unsere Schadensersatzabteilung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an schaden@em.com oder telefonisch unter 00 49 (0) 32 21 2248840.

Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für One-Way-Anmietungen an. Die One-Way-Gebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der One-Way-Gebühr wird während des  Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.

Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist eine optionale Abdeckung, die die jeweiligen Selbstbeteiligungskosten der Haftungsbeschränkung für alle Fahrzeuge auf null reduziert.
Wenn der Selbstbeteiligungsschutz (EP) in der Reservierung nicht bereits enthalten ist, kann dieser erworben werden.

Vor dem Erwerb des Selbstbeteiligungsschutzes (EP) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird der Selbstbeteiligungsschutz (EP) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren bis zu den Selbstbeteiligungskosten der Haftungsbeschränkung zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist keine Versicherung.

Wenn der Mieter zu Beginn des Mietzeitraums keinen Kraftstoff kauft und das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand wie zu Beginn des Mietzeitraums (wie in der Mietvereinbarung angegeben) zurückgibt, ist er verpflichtet, eine Betankungsgebühr zu zahlen. Die Kosten dafür ergeben sich aus der Differenz zwischen dem in der Mietvereinbarung eingetragenen Kraftstoffstand und dem Kraftstoffstand bei der Rückgabe des Fahrzeugs multipliziert mit dem in der Station angezeigten Kraftstoffpreis. Nicht verbrauchter oder überschüssiger Kraftstoff wird nicht erstattet.

Bei Elektrofahrzeugen, deren Ladestand bei der Rückgabe niedriger ist, als der Ladestand zu Beginn der Mietzeit (wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben), eine Wiederaufladegebühr, die wie folgt berechnet wird: Anzahl der Kilowattstunden, die für die Aufladung des Fahrzeugs erforderlich sind, um die Differenz zwischen dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen und dem bei der Rückgabe des Fahrzeugs erfassten Ladezustand auszugleichen, multipliziert mit dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen Preis pro Kilowattstunde zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr, wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben. Nicht verbrauchte oder überschüssige Ladung wird nicht erstattet. 

Die Reisegepäckversicherung ist gegen eine zusätzliche Tagesgebühr erhältlich. Die Reisegepäckversicherung versichert die persönlichen Gegenstände des Mieters und seiner Mitfahrer während der Reise.
Kurz gesagt deckt das Produkt Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Gepäck, elektronischen und mobilen Geräten ab. Außerdem wird die verspätete Ausgabe von persönlichem Reisegepäck und der Verlust von Reisedokumenten abgedeckt. Dies ist nur eine Zusammenfassung. Der Erwerb der Reisegepäckversicherung ist optional und keine Voraussetzung für die Anmietung eines Fahrzeugs.
Die Deckung durch die Reisegepäckversicherung überschneidet sich ggf. mit Ihrer bestehenden Deckung. Sie sollten prüfen, ob Ihre private Versicherung ausreichend ist.
Die Deckung durch die Reisegepäckversicherung darf 50 Tage und/oder eine von der Dauer des Mietzeitraums unabhängige Maximalgebühr von 200 EUR nicht überschreiten und unterliegt der Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Bedingungen des Mietvertrags und der Reisegepäckversicherungspolice.

Dieses Produkt ist ab dem 1. Januar 2023 erhältlich.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Police anzeigen

Alle Debit- und Kreditkarten namhafter Anbieter (ausgestellt von Maestro, VPAY, Visa Electron, Visa, Mastercard oder American Express) werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein.

Bargeld, Schecks, Prepaidkarten, Diners Club- und Discover Card-Karten werden nicht akzeptiert.

Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution in Höhe von 250,00 EUR sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte, werden nur die geschätzten Mietkosten in Rechnung gestellt und der Kautionsbetrag wird auf der Kreditkarte geblockt. Die Fahrzeugkategorien Oberklasse, Premium, große Mehrsitzer, große SUVs und elektrische Luxus-Elite-Fahrzeuge müssen mit Kreditkarte bezahlt werden.

Der Pannendienstschutz (RAP) beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5 l Kraftstoff umfasst. Pannenhilfe ist in fast allen europäischen Ländern verfügbar. Die aktuelle Liste der Länder ist bei der Anmietung in der Mietstation verfügbar. RAP ist eine Pauschalgebühr, die alle Pannendienste abdeckt. Die Pannenhilfe kann auch ohne Zahlung dieser Pauschalgebühr in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt dann nach den tatsächlich für alle erbrachten Hilfsleistungen angefallenen Kosten. Der Pannendienstschutz (RAP) ist ein optionales Produkt. Vor dem Kauf des Pannenschutzes (RAP) wird empfohlen, festzustellen, ob die persönliche Deckung ausreicht. Wird RAP abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.

Alle Fahrer müssen einen gültigen und nicht abgelaufenen Führerschein vorlegen (digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert). Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.

Alle Mieter müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern sind ab dem Stempeldatum im Reisepass des Mieters bis zu 6 Monate gültig. Nach Ablauf der sechs Monate ist ein in der EU ausgestellter Führerschein gesetzlich vorgeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.

Autovermietung Offenburg - Häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.