Autovermietung - Flughafen Guatemala-Stadt La Aurora (GUA)

La Aurora Intl. Airport (GUA)

Details zur Station

La Aurora Intl Airport
AT THE AP PARKING THIRD LEVEL
Guatemala City, GT, 01013

Abholservice nicht verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten nicht verfügbar

Wegbeschreibung vom Terminal

Der Kunde muss die Einreise- und Zollabfertigung passieren und sich dann zum Flughafenausgang begeben. Es gibt nur ein Terminal.
Der Schalter von Enterprise befindet sich im Mietwagenbereich kurz vor dem Ausgang.

Für die Abholung des Fahrzeugs muss der Kunde das Gebäude vor dem Flughafen aufsuchen und sich dort in den dritten Stock begeben.  Im Abholbereich gibt es Parkplätze sowie einen zusätzlichen Enterprise-Schalter, falls weitere Unterstützung benötigt wird.  Kein Shuttle erforderlich.

Richtlinien zur Anmietung

Alle zusätzlichen Fahrer müssen sämtliche Voraussetzungen für eine Anmietung erfüllen.
Zusätzliche Fahrer müssen sich gemeinsam mit dem Hauptfahrzeugmieter am Schalter vorstellen.
Alle zusätzlichen Fahrer müssen den Mietvertrag unterschreiben.
Für zusätzliche Fahrer kann eine weitere Tagesgebühr anfallen.

Der zusätzliche Fahrer kann nur am Standort der Abholung in den Vertrag mit aufgenommen werden.

Das Mindestalter für das Mieten eines Fahrzeugs liegt bei 21 Jahren. Es gibt kein Höchstalter.

Für Fahrer zwischen 21 und 24 Jahren wird eine zusätzliche Tagesgebühr erhoben.

Uneingeschränkte Fahrten sind nur innerhalb von Guatemala möglich. Mieter dürfen nach El Salvador, Honduras und Nicaragua fahren. Hierfür müssen jedoch 48 Stunden vor dem Verlassen von Guatemala Vereinbarungen mit der Mietstation getroffen werden. Für rechtliche Dokumente bzw. Dokumente für den Grenzübertritt wird eine Gebühr von 35,00 USD erhoben. Ohne die erforderlichen rechtlichen Dokumente dürfen Mietwagen nur innerhalb von Guatemala gefahren werden.

Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: veliz@nationalpanama.com, 507 275 7145

Einwegvermietungen erfolgen je nach Verfügbarkeit und müssen im Voraus gebucht werden. Für Einwegvermietungen fallen Gebühren an, die zum Zeitpunkt der Anmietung fällig sind. Gebühren für Einwegvermietungen können nicht im Voraus bezahlt werden.

Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDW-TP) ist keine Versicherung. Die Vermietstation verlangt für die Anmietung den Erwerb einer Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDW-TP), sofern Sie keinen schriftlichen Nachweis dafür vorlegen, dass Ihre Kreditkarte Schutz bei Beschädigungen und Diebstahl in Guatemala bietet oder Sie nicht das Enterprise-Schutzpaket (EPP) erwerben, in dem eine CDW-TP enthalten ist. Bei Erwerb der Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDW-TP) werden Sie von Seiten des Vermietungsunternehmens vertraglich von der Haftung für alle oder einen Teil der durch Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs entstehenden Kosten befreit, die während der Mietdauer in Guatemala anfallen, es sei denn, Sie verwirken die in der Mietvereinbarung festgelegte Deckung.

Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 2.500 USD für die Haftungsbeschränkung (CDW), abhängig von der Fahrzeugklasse, und eine Selbstbeteiligung in Höhe von 3.500 USD für den Diebstahlschutz (TP).

Wenn keine Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDW-TP) und kein Enterprise-Schutzpaket (EPP) erworben werden, haftet der Mieter für alle Kosten, die bei einem Fahrzeugschaden oder -verlust entstehen. Zum Zeitpunkt der Anmietung erfolgt eine Kreditkartenautorisierung in Höhe der voraussichtlichen Kosten der Anmietung zzgl. 1.000 USD.

Das Enterprise-Schutzpaket (EPP) ist ein Produkt zum reduzierten Preis, das eine Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDW-TP), einen Reifen- und Windschutzscheibenschutz (TWP), einen Selbstbeteiligungsschutz (DP) und eine Haftpflichtversicherung (TPL) enthält. Das Enterprise-Schutzpaket (EPP) ist keine Versicherung. Bei Erwerb des Enterprise-Schutzpakets (EPP) werden Sie, falls keiner der in der Mietvereinbarung genannten Ausnahmegründe für die in der Mietvereinbarung festgelegte Deckung vorliegt, von Seiten des Vermietungsunternehmens vertraglich von der Haftung für alle während der Mietdauer in Guatemala durch Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs entstehenden Kosten sowie durch Schäden und Verletzungen an Dritten entstehenden Kosten bis zu der in der Police genannten Höchstgrenze befreit. Es wird keine Selbstbeteiligung erhoben.

Als Kunde stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Bezahlung des Kraftstoffs zur Verfügung.

Option 1 – Wir tanken auf
Bei dieser Option leistet der Mieter am Ende der Anmietung an eine Zahlung für verbrauchten, aber nicht nachgefüllten Kraftstoff. Der Preis pro Gallone ist höher als die örtlichen Benzinpreise. Es wird ein Zuschlag von 40 % erhoben.

Option 2 – Sie tanken selbst
Bei dieser Option kann der Mieter das Fahrzeug mit einem vollen Tank zurückgeben, um zusätzliche Kraftstoffkosten zu vermeiden.

Vorzulegen sind ein Reisepass und eine gedeckte Kreditkarte, die auf den Namen des Mieters ausgestellt ist. Die Unterschrift auf der Rückseite muss mit dem auf der Karte aufgedruckten Namen übereinstimmen. Bei einer Online-Transaktion durch den Mieter müssen Name und Nummer auf der Kreditkarte mit dem Namen und der Nummer übereinstimmen, die für die Online-Transaktion gespeichert wurden.

Akzeptiert werden Kreditkarten von American Express, MasterCard und VISA.

Bei jeder Anmietung wird die Kreditkarte mit einem Autorisierungsbetrag von 800 USD zzgl. des geschätzten Mietpreises belastet. Der Autorisierungsbetrag wird ggf. für Fahrzeugschäden oder nachträgliche Gebühren verwendet.

Die abschließende Zahlung kann per Debit-/Scheckkarte erfolgen. Jedoch muss der Kunde der Vorbelastung einer gültigen Kreditkarte zustimmen. . Als Debit- und/oder Scheckkarten gelten alle Nicht-Kreditkarten mit dem Logo von American Express, MasterCard, VISA oder Diners Club. Nicht-Kreditkarten ohne eines dieser Logos werden nicht akzeptiert.

Roadside Assistance Protection (RAP) – Bei Abschluss und Bezahlung zum Zeitpunkt der Vermietung wird ein Pannenhilfedienst rund um die Uhr kostenlos angeboten.

RAP umfasst einen Abschleppdienst (wenn dieser nicht im Zusammenhang mit einem Unfall steht), einen Reifenpannendienst (wenn kein aufgepumpter Ersatzreifen verfügbar ist, wird das Fahrzeug abgeschleppt) und einen Schlüsseldienst (wenn die Schlüssel im Wagen eingeschlossen sind). Darüber hinaus werden ein Starthilfedienst und ein Kraftstoffdienst für bis zu fünf Gallonen Kraftstoff (bzw. die Entsprechung in Litern) angeboten. Für durch Nachlässigkeit des Fahrers verursachte irreparable Reifenschäden ist der Mieter haftbar.

RAP umfasst nicht den Ersatz verlorener Schlüssel (einschließlich Schlüsseln mit Sender). Die Ersatzkosten betragen 50 USD.

Die Bestimmungen der Station in Bezug auf das Mindestalter müssen eingehalten werden.

Es ist ein gültiger Führerschein vorzulegen.

Zum Zeitpunkt der Anmietung ist eine auf den Namen des Mieters ausgestellte Kreditkarte eines größeren Anbieters vorzulegen.

Für einen Zeitraum von bis zu 60 Tagen kann der Kunde mit seinem Führerschein aus dem Herkunftsland im Land fahren. Bei längeren Aufenthalten im Land ist ein internationaler Führerschein erforderlich. Bei chinesischen Führerscheinen ist eine notariell beglaubigte englische Übersetzung erforderlich. 

Fahrer aus anderen Ländern müssen einen gültigen Führerschein aus ihrem Wohnsitzland vorlegen. Wenn der Führerschein nicht auf Englisch oder in Lateinschrift ausgestellt ist, sollte ein internationaler Führerschein vorgelegt werden. Wenn der Führerschein nicht in Lateinschrift ausgestellt ist, muss ein internationaler Führerschein vorgelegt werden; die Vorlage einer notariell beglaubigten englischen Übersetzung ist zulässig.

Dieser Standort akzeptiert notariell beglaubigte chinesische Führerscheine.

 

Haftpflichtversicherung (TPL): Wenn Sie keinen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung vorlegen oder das National-Schutzpaket (NPP) erwerben, in dem ein Haftpflichtschutz (TPL) enthalten ist, verlangt die Vermietstation bei allen Fahrzeugen den Erwerb eines Haftpflichtschutzes (TPL).  Kunden können sich über die Versicherung des Vermietungsunternehmens vor Ort bis zu der in der Police genannten Höchstgrenze gegen Schäden und Verletzungen Dritter absichern, indem sie dessen Haftpflichtschutz (TPL) erwerben. Der Erwerb ist obligatorisch, wenn der Kunde keinen gültigen schriftlichen Nachweis über eine aktuelle Haftpflichtversicherung vorlegen kann, die in Guatemala gültig ist, oder wenn der Kunde nicht das National-Schutzpaket (NPP) erwirbt, in dem der Haftpflichtschutz (TPL) enthalten ist.  Der Haftpflichtschutz (TPL) bietet Deckung bei Schadensfällen, die sich während des Vermietungszeitraums in Guatemala ereignen. Der Haftpflichtschutz (TPL) gilt, sofern keiner der in der Mietvereinbarung genannten Ausnahmegründe für die in der Mietvereinbarung festgelegte Deckung vorliegt. Es gilt eine Selbstbeteiligung von bis zu 5.000,00 USD. Bitte beachten Sie, dass die meisten Autoversicherungspolicen, die nicht in Guatemala abgeschlossen wurden, keinen Versicherungsschutz in Guatemala bieten. Haftpflichtversicherungen, die auf Reise-Websites Dritter erworben wurden, stellen keine zulässige Form der Versicherung dar. Mitarbeiter des Vermietungsunternehmens vor Ort sind nicht dafür qualifiziert, die Angemessenheit des Autoversicherungsschutzes von Kunden zu bewerten. Daher sollte sich der Mieter vor der Ankunft bei seiner Versicherungsgesellschaft nach seinem individuellen Versicherungsschutz erkundigen.

Autovermietung Flughafen Guatemala-Stadt La Aurora (GUA) - Häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.