Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Mindestanforderungen erfüllen. Zusätzliche Fahrer können an jeder Mietstation und jederzeit während der Anmietung hinzugefügt werden. Die Gebühr für zusätzliche Fahrer beträgt 7,50 EUR (zzgl. MwSt. und lokale Steuern) pro Tag bis maximal 75,00 EUR (zzgl. MwSt. und lokale Steuern).
Die Abholung nach Geschäftsschluss ist nur an der Flughafenstation möglich. Jedoch ist dieser Service nicht online buchbar. Bitte wenden Sie sich an den Standort, da Ihre Kreditkarteninformationen und Flugnummer benötigt werden. Es fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,00 EUR (zzgl. MwSt. und Flughafengebühr, wo zutreffend) an.
Falls Sie das Fahrzeug zur ausgemachten Zeit nicht abholen können, wird eine Nichtabholungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR (zzgl. MwSt. und Flughafengebühren, wo zutreffend) erhoben. Die Rückgabe nach Geschäftsschluss ist auf Anfrage möglich. Bitte wenden Sie sich an die Filiale, da besondere Bedingungen und Gebühren gelten können.
Das Mindestalter für die Anmietung aller Fahrzeuge beträgt 25 Jahre. Mieter im Alter zwischen 21 und 24 Jahren dürfen die folgenden Fahrzeugklassen mieten: Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompaktwagen und Mittelklassewagen. Für junge Fahrer zwischen 21 und 24 Jahren fällt eine Gebühr in Höhe von 7,00 EUR pro Tag (zzgl. MwSt. und lokale Steuern) bis maximal 70,00 EUR (zzgl. MwSt. und lokale Steuern) an.
Alle Fahrzeuge können in Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik und der Schweiz gefahren werden. Für grenzüberschreitende Fahrten in diese Länder gilt eine Gebühr von 55,00 EUR inkl. MwSt. pro Grenzübertritt.
Nur Kleinstwagen, Kleinwagen und Kompaktwagen können auch in Serbien und Rumänien gefahren werden. Der Erwerb der Haftungsbeschränkung und des Diebstahlschutzes ist für diese Gebiete obligatorisch. Für grenzüberschreitende Fahrten nach Serbien und Rumänien gilt eine Gebühr von 70,00 EUR inkl. MwSt. pro Grenzübertritt.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Absicht, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren.
Außerhalb Ungarns ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die örtlichen Straßenverkehrsgesetze, Fahrzeugnormen und -anforderungen eingehalten werden und dass die obligatorische Ausrüstung mitgeführt wird. Bei Fahrten im Ausland ist der Kunde auch für die Zahlung der anfallenden Mautgebühren oder Vignetten verantwortlich.
Unerlaubte grenzüberschreitende Fahrten stellen einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar, für den eine individuell festgelegte Strafgebühr anfällt. Wenn das Fahrzeug in einem der nicht zulässigen Länder zurückgegeben wird, ist eine Strafgebühr in Höhe von 3500,00 EUR fällig.
Die Haftungsbeschränkung (CDW) reduziert die Haftung des Mieters bei Beschädigung an der Karosserie des Fahrzeugs. Ist die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Reservierung enthalten, haftet der Mieter für den vollen Marktwert des Fahrzeuges. Die Haftungsbeschränkung (CDW) kann zusätzlich erworben werden, wenn sie nicht bereits in der Buchung enthalten ist.
Wenn sie in der Reservierung enthalten ist, beträgt die Selbstbeteiligung je nach Fahrzeugklasse zwischen 1.200,00 EUR und 2.500,00 EUR. Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung eines Fahrzeugs fällig.
Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp- oder Verwahrungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (CDW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung. Bei Schäden am Mietfahrzeug werden eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 37,80 EUR inkl. MwSt. und ggf. lokale Steuern berechnet.
Erhältlich ab 30 EUR/Fall
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über an das Vermietungsunternehmen unter den folgenden Kontaktdaten: Customer.service@alamo.hu.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweg-Anmietungen an. Die Einweg-Anmietungsgebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Einweg-Anmietungsgebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.
Alle Fahrzeuge werden vollgetankt zur Verfügung gestellt. Als Kunde können Sie wählen, wie Sie den Kraftstoff bezahlen möchten.
Option 1 – Im Voraus bezahlter Kraftstoff
Bei dieser Option kann der Mieter zum Zeitpunkt der Anmietung eine Tankfüllung bezahlen und das Fahrzeug später mit leerem Tank zurückgeben. Nicht genutzter Kraftstoff wird nicht zurückerstattet.
Option 2 – Wir tanken auf
Mit dieser Option kann der Mieter Enterprise nach der Rückgabe den verbrauchten, aber nicht aufgefüllten Kraftstoff bezahlen. Der Kraftstoffpreis liegt in diesem Fall über dem lokalen Kraftstoffpreis und es wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 14,99 EUR (inkl. MwSt.) erhoben.
Option 3 – Sie tanken auf
Mit dieser Option kann der Mieter das Fahrzeug vollgetankt zurückgeben und so zusätzliche Kraftstoffkosten vermeiden.
Bei Unfällen, Schäden, Diebstahl des Fahrzeugs oder der Schlüssel sowie bei Verletzungen oder Todesfällen infolge eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet, unabhängig vom Ausmaß des Schadens, die Polizei zu rufen. Sollte der Mieter nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Polizei rufen, übernimmt er die volle Verantwortung für die Schäden. Der Mieter muss das Unfallberichtsformular ausfüllen, das in der Fahrzeugunterlagen enthalten ist. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den Verleiher unverzüglich über jegliche Beteiligung an einem Unfall sowie jegliche Schäden, die einer anderen Partei entstanden sind, zu informieren. Sollte der Verleiher nicht innerhalb von 24 Stunden informiert werden, so haftet der Mieter vollumfänglich für den Schaden.
Zum Zeitpunkt der Abholung/Rückgabe unseres Fahrzeugs wird ein Fahrzeugzustandsbericht ausgefüllt und vom Mieter und dem Mitarbeiter des Vermietungsunternehmens unterzeichnet. Wird der Fahrzeugzustandsbericht zum Zeitpunkt der Abgabe nicht vom Kunden unterzeichnet (z. B. weil das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben wird oder der Kunde nicht wartet, bis das Fahrzeug überprüft wurde), wird dies wird als Akzeptanz des Fahrzeugzustandsberichts durch den Kunden interpretiert.
Alle Kreditkarten namhafter Anbieter (ausgestellt von Visa, Mastercard und American Express) werden akzeptiert. Debitkarten werden nur für Käufe akzeptiert und können nicht für Vorabautorisierungen oder Sicherheitsleistungen verwendet werden. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein und ab dem Datum der Abholung noch mindestens 3 Monate gültig sein. Prepaid-Karten (Visa Electron, Diners Club usw.), Bargeld und Schecks werden nicht akzeptiert. Zum Zeitpunkt der Anmietung wird eine Kaution einbehalten, die über eine Kreditkarte hinterlegt werden muss. Die Mindestkaution deckt die Kosten der Anmietung, die vertraglich vorgesehene Selbstbeteiligung, eine Tankfüllung sowie sämtliche Steuern ab, wobei eine Mindestfreigabe von 1.000,00 EUR zulässig ist. Für die Kategorien Oberklasse und höher sind zwei separate Kreditkarten erforderlich.
Die Pannenhilfe (RAP) ist eine optionale Notfallversicherung, dank der die finanzielle Haftung des Kunden für andernfalls kostenpflichtige Pannenhilfe entfällt, etwa wenn sich der Kunde ausgesperrt hat, die Batterie leer ist oder das Fahrzeug abgeschleppt bzw. ausgetauscht werden muss. Die Pannenhilfe deckt keine Reifenpannen, einen leeren Kraftstofftank oder die Kosten für Ersatzschlüssel ab. Die Pannenhilfe wird von einem Dritten im Auftrag von Alamo/Enterprise/National geleistet.
Die Pannenhilfe (RAP) greift nicht, wenn ein Verstoß gegen die Mietvereinbarung vorliegt oder wenn der falsche Kraftstoff verwendet wird. In solchen Fällen zahlt der Mieter eine Standardgebühr, die alle Pannendienste abdeckt. Vor dem Kauf der Pannenhilfe (RAP) wird empfohlen, festzustellen, ob die persönliche Deckung ausreicht, um diese Gebühren abzudecken. Wird die Pannenhilfe (RAP) abgelehnt, muss der Mieter die entsprechenden Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.
Im Falle eines mechanischen Defekts des Mietfahrzeugs ohne Verschulden des Mieters steht der Pannenhilfeservice allen Mietern kostenlos zur Verfügung. Dieser Service schließt den Abschleppdienst und die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs ein.
Bei einer Fahrzeugpanne innerhalb des ungarischen Staatsgebiets bemühen wir uns, Ihnen innerhalb von acht Stunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Wenn das Fahrzeug außerhalb Ungarns innerhalb eines Gebiets liegen bleibt, das von der Station der Anmietung für die Fahrt freigegeben wurde, werden wir uns bemühen, Ihnen innerhalb von 36 Stunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Wenn das Fahrzeug in Ungarn ohne Verschulden des Mieters gestohlen wird (d. h. der Mieter kann dem Vermieter den Fahrzeugschein und den Fahrzeugschlüssel vorlegen), stellen wir Ihnen innerhalb von acht Stunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Alle Mieter müssen zudem einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, z. B. einen Reisepass oder staatlich ausgestellten Personalausweis. Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter eine gültige Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist.
Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen. Vorläufige Führerscheine oder Zertifikate werden nicht akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.
Alle Fahrzeuge unserer Fahrzeugflotte verfügen über Versicherungsschutz gegen Verletzungen und/oder Sachschäden, die Dritten im Zusammenhang mit einem Unfall, an dem das Mietfahrzeug beteiligt ist, entstehen. Informationen zu den Haftungsbeträgen sind auf Anfrage verfügbar. Wenn Sie diese Option auswählen, müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ausnahmen und Ausschlüsse des Vermietungsunternehmens befolgen, um die Vorteile der Versicherungsbestimmungen in Anspruch nehmen zu können.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.