Der Mietschalter befindet sich im Mietcenter P4. Verlassen Sie das Hauptterminal und gehen Sie geradeaus weiter. Nach 200 Metern erreichen Sie das Mietcenter P4. Der Mietschalter ist der zweite auf der linken Seite der Haupthalle. Bitte beachten Sie, dass bei Abholung zwischen 22:00 und 00:00 Uhr eine Gebühr von 15,00 EUR anfällt. Für Abholungen zwischen 00:00 und 08:00 Uhr wird eine Gebühr von 25,00 EUR erhoben. Diese Gebühr wird bei Ankunft am Schalter berechnet. Die Rückgabe von Fahrzeugen ist rund um die Uhr kostenlos möglich. Wenn Sie Hilfe benötigen, rufen Sie bitte folgende Nummer an: +370 61600141.
Alle weiteren Fahrer müssen alle Mietanforderungen erfüllen. Der Hauptfahrer muss den Originalführerschein aller zusätzlichen Fahrer vorlegen, falls diese nicht am Mietschalter anwesend sein können. Zusätzliche Fahrer können an jeder Vermietstation innerhalb desselben Landes und jederzeit während der Anmietung zum Vertrag hinzugefügt werden. Für jeden weiteren Fahrer wird eine Gebühr in Höhe von 36,30 EUR pro Vermietung erhoben.
Fahrzeuge können rund um die Uhr an unseren Flughafenstandorten abgeholt werden. An den Flughäfen Vilnius und Kaunas fällt bei Abholung zwischen 22:00 und 00:00 Uhr eine Gebühr von 15,00 EUR an. Für Abholungen zwischen 00:00 und 08:00 Uhr wird eine Gebühr von 25,00 EUR erhoben. Am Flughafen Palanga fällt bei Abholung zwischen 22:00 und 08:00 Uhr eine Gebühr von 25,00 EUR an. Diese Gebühr wird bei Ankunft am Schalter berechnet. Die Rückgabe von Fahrzeugen ist rund um die Uhr kostenlos möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten ist an unseren Standorten in der Stadt/am Bahnhof niemand zu erreichen.
Das Mindestalter für alle Fahrzeuge ist 19 Jahre, mit Ausnahme der Klasse „Großer Transporter“, für die ein Mindestalter von 21 Jahren erforderlich ist. Für alle Mieter zwischen 19 und 24 Jahren fällt eine Gebühr für junge Fahrer von 7,00 EUR pro Tag an. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Das Höchstalter für alle Fahrzeugklassen liegt bei 75 Jahren.
Außerhalb von Litauen können Fahrzeuge ausschließlich in Estland, Finnland, Lettland oder Polen gefahren werden. Die Gebühr für die Grenzüberschreitung in Höhe von 49,00 EUR (inkl. MwSt.) pro überschrittener Grenze gilt für Polen und Finnland, die Gebühr von 38,00 EUR (inkl. MwSt.) pro überschrittener Grenze gilt für Lettland und Estland. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Unerlaubte grenzüberschreitende Fahrten stellen einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar, für den eine Strafgebühr anfällt.
Die Haftungsbeschränkung (CDW) reduziert die Haftung des Mieters bei Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs sowie bei Diebstahl oder versuchtem Diebstahl des Mietfahrzeugs. Ist die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Reservierung enthalten, haftet der Mieter bis zum vollen Marktwert des Fahrzeugs. Wenn die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Buchung enthalten ist, kann sie optional erworben werden.
Wenn in der Reservierung enthalten oder separat erworben beträgt die Selbstbeteiligung abhängig von der Fahrzeugklasse zwischen 600,00 und 1.250,00 EUR. Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung/Diebstahl eines Fahrzeugs fällig.
Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp- oder Verwahrungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (CDW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: CUSTOMER.SERVICE@enterprise.lt
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für One-Way-Anmietungen an. Die One-Way-Gebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der One-Way-Gebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.
Kunden können aus den folgenden Optionen für die Bezahlung von Kraftstoff wählen:
Option 1 – Im Voraus bezahlter Kraftstoff
Bei dieser Option kann der Mieter zum Zeitpunkt der Anmietung eine Tankfüllung bezahlen und das Fahrzeug mit leerem Tank zurückgeben. Nicht genutzter Kraftstoff wird nicht zurückerstattet.
Option 2 – Wir tanken auf
Mit dieser Option kann der Mieter nach der Rückgabe den verbrauchten, aber nicht aufgetankten Kraftstoff bezahlen. Der von der Niederlassung berechnete Kraftstoffpreis beträgt 2,50 EUR pro Liter.
Option 3 – Sie tanken auf
Mit dieser Option kann der Mieter das Fahrzeug vollgetankt wie bei der Anmietung zurückgeben und so zusätzliche Kraftstoffkosten vermeiden.
Schäden am Fahrzeug werden von der Autovermietung nach der Rückgabe in Rechnung gestellt. Zusätzlich zum von der Selbstbeteiligung abgezogenen Betrag fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Alle Mieter und zusätzlichen Fahrer müssen sich an geltende Regeln und Gesetze halten. Wenn die Vermietung über Verkehrsdelikte oder kriminelles Verhalten informiert wird, wird sie der Polizei alle Informationen zum Mieter übermitteln. Für jeden Unfall oder Verstoß wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Alle gängigen von MasterCard oder Visa ausgestellten Kreditkarten werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein und nach Ende des Mietzeitraums noch mindestens drei Monate gültig sein. Karten von American Express, Diners Club, Discover sowie Prepaid-Karten, Bargeld und Schecks werden nicht akzeptiert. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Die Kaution beträgt 300,00 EUR für die Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen und Kompaktwagen, 400,00 EUR für die Kategorien Mittelklassewagen, Kompaktwagen Kombi, Mittelklassewagen Kombi, Kompakt SUV, 600,00 EUR für die Kategorien Standardwagen, Standardwagen Kombi, Standardwagen SUV, Mittelklasse SUV sowie 1.000,00 EUR für die Kategorie Oberklasse Großraumlimousine (Van). Debitkarten werden für die Bezahlung der Mietgebühren akzeptiert, die Kaution muss jedoch auf einer Kreditkarte hinterlegt werden.
Die Pannenhilfe (RAP) ist eine optionale Absicherung, die vom Mieter ausgewählt werden kann. RAP befreit den Kunden aus der finanziellen Haftung für Pannen wie Starthilfe, Reifenpannen, Aussperrungen, Verlust von Schlüsseln oder Abschleppen.
Die Pannenhilfe deckt nicht Falschbetankung, Ersatzschlüssel, Ersatzreifen oder einen leeren Kraftstofftank ab. Sie müssen alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bedingungen für Anmietungen einhalten, um die Vorteile der Pannenhilfe zu nutzen.
Im Falle eines mechanischen Defekts des Mietfahrzeugs ohne Verschulden des Mieters steht der Pannenhilfeservice allen Mietern kostenlos zur Verfügung. Dieser Service schließt den Abschleppdienst und die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs ein.
All drivers must present a fully valid and unexpired driving license. All drivers must have held their license for at least one year at the time of rental. Lead drivers must also present an additional form of photo ID (e.g. passport) along with a valid credit card in their name upon collection of the vehicle. If the driving license is non-European an International Driving Permit is also required. Renters are advised to check whether local authorities require foreign drivers to present an International Driving Permit to avoid the risk of potential fines.
Please note that we reserve the right to request additional ID or conduct further identification checks if needed. This may include an identity check with external partners who may check details supplied against databases to which they have access.
Ergänzende Haftungsreduzierung: Die Haftpflichtversicherung ist im Preis enthalten und bietet eine Versicherung von bis zu 5.000.000 EUR bei Verletzungen und/oder Tod von Dritten sowie bis zu 1.000.000 EUR bei Sachschaden von Dritten.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.