Details zur Station
Aeroport De Luxembourg
L 2987
Luxembourg, LU, 2987
Der Schalter befindet sich im Terminal. Folgen Sie den Schildern zur Autovermietung. Kein Shuttle-Service erforderlich.
Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Mietanforderungen erfüllen. Zusätzliche Fahrer können an jeder Mietstation und jederzeit während der Anmietung hinzugefügt werden. Die Gebühr für zusätzliche Fahrer von 5,13 EUR pro Tag (zzgl. MwSt.) gilt bis zu einem maximalen Gesamtpreis von 25,64 EUR (zzgl. MwSt.).
Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten ist möglich. Der Vorgang wird bei der Fahrzeugabholung erläutert. Mieter müssen den Rückgabemitarbeiter bei Ankunft informieren, wenn sie das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten zurückgeben möchten. Für diesen Service fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Das Mindestalter für die Anmietung aller Fahrzeuge beträgt 18 Jahre, und alle Mieter müssen seit mindestens 12 Monaten einen vollwertigen Führerschein besitzen. Ein Höchstalter gibt es nicht. Eine Gebühr in Höhe von 8,55 EUR pro Tag (ohne MwSt.) wird für junge Fahrer im Alter zwischen 18 und 23 Jahren erhoben.
Fahrzeuge dürfen nur in folgenden Länder gefahren werden:
Österreich, Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belgien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Frankreich, Finnland, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Irland, Island, Luxemburg, Liechtenstein, Litauen, Lettland, Malta, Marokko, Montenegro, Norwegen, Niederlande, Portugal, Polen, Rumänien, Spanien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Serbien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich.
Für grenzüberschreitende Fahrten fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen.
Unerlaubte grenzüberschreitende Fahrten stellen einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar und dafür fällt eine individuell festgelegte Strafgebühr an.
Die Haftungsbeschränkung (CDW) reduziert die Haftung des Mieters bei Beschädigung an der Karosserie des Fahrzeugs. Ist die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Reservierung enthalten, haftet der Mieter bis zum vollen Marktwert des Fahrzeuges. Die Haftungsbeschränkung (CDW) kann zusätzlich erworben werden, wenn sie nicht bereits in der Buchung enthalten ist.
Wenn sie in der Reservierung enthalten ist, beträgt die Selbstbeteiligung je nach Fahrzeugklasse zwischen 900,00 EUR und 2200,00 EUR. Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung eines Fahrzeugs fällig.
Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp- oder Verwahrungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (CDW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung.
Lieferung und Abholung sind während der Geschäftszeiten in ganz Luxemburg möglich. Für diesen Service wird eine Gebühr erhoben, die sich nach der Entfernung des Liefer-/Abholpunkts von der Station richtet. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Filiale vor Ort.
Inländische Einweganmietungen sind an allen Stationen innerhalb von Luxemburg für Kunden- und Reisebuchungen verfügbar. Die Einweganmietung innerhalb von Luxemburg erfolgt gebührenfrei. Für diesen Service ist keine Mindestmietdauer erforderlich.
Wenn Mietfahrzeuge im Rahmen von Einweganmietungen außerhalb von Luxemburg zurückgegeben werden, ist dazu eine spezielle Genehmigung der Mietstation erforderlich. Die Gebühr für diesen Service variiert je nachdem, an welcher Station die Rückgabe erfolgt.
Mieter müssen Enterprise mindestens 24 Stunden im Voraus informieren, wenn sie das Fahrzeug außerhalb Luxemburgs zurückgeben möchten. Wird das Fahrzeug ohne vorherige Genehmigung außerhalb Luxemburgs zurückgeben, wird eine individuell festgelegte Strafgebühr erhoben.
Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist eine optionale Abdeckung, die vom Mieter ausgewählt werden kann. Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) kann nur erworben werden, wenn die Haftungsbeschränkung (CDW) ausgewählt oder in der Reservierung enthalten ist. Durch den Erwerb des Selbstbeteiligungsschutzes (EP) entfällt die Haftung bei Schäden an der Karosserie des Mietfahrzeugs. EP deckt Schäden an Reifen, Felgen und Windschutzscheibe, den Verlust von Schlüsseln oder eine Verwendung des falschen Kraftstoffs nicht ab.
Vor dem Erwerb des Selbstbeteiligungsschutzes (EP) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp- oder Verwahrungskosten ausreichend abdeckt. Wird der Erwerb der Super-Haftungsreduzierung (SCDW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren bis zu den Selbstbeteiligungskosten zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Super-Haftungsreduzierung (SCDW) ist keine Versicherung. Bei Beschädigung des Mietfahrzeugs wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR inkl. MwSt. erhoben.
Option 1 – Im Voraus bezahlter Kraftstoff
Bei dieser Option kann der Mieter zum Zeitpunkt der Anmietung eine Tankfüllung bezahlen und das Fahrzeug später mit leerem Tank zurückgeben. Nicht genutzter Kraftstoff wird nicht zurückerstattet.
Option 2 – Wir tanken auf
Mit dieser Option kann der Mieter Enterprise nach der Rückgabe den verbrauchten, aber nicht aufgefüllten Kraftstoff bezahlen. Der Preis pro Liter entspricht den Kraftstoffpreisen vor Ort und unterliegt einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr von 12,00 EUR (ohne MwSt.).
Option 3 – Sie tanken auf
Mit dieser Option kann der Mieter das Fahrzeug vollgetankt zurückgeben und so zusätzliche Kraftstoffkosten vermeiden.
Winterreifen werden bereitgestellt, da diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Für Anmietungen in Luxemburg gilt vom 01. November bis zum 31. März eine Wintergebühr für das Winterfest machen in Höhe von 3,00 EUR pro Tag.
Alle Kreditkarten namhafter Anbieter, ausgestellt von VISA, Mastercard oder Amex, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Debitkarten, Prepaidkarten, Bargeld und Schecks werden nicht akzeptiert. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten.
Die Höhe der Kaution richtet sich nach der vertraglich vorgesehenen Selbstbeteiligung. Der Erwerb von Versicherungsprodukten verringert die Höhe der Kaution. Die Mindesthöhe beträgt 250,00 EUR.
Pannenhilfe ist im Mietpreis enthalten. Die Pannenhilfe umfasst Vor-Ort-Hilfe, einen Abschleppdienst und das Weiterreisen bis zur nächsten mit Enterprise vereinbarten Transportlösung. Kunden erhalten beim Abholen des Mietfahrzeugs am Schalter die Telefonnummer der Pannenhilfe. Der Pannenhilfe-Anbieter ändert sich in Abhängigkeit von der Art des angemieteten Fahrzeugs.
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Alle Mieter müssen darüber hinaus einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, z. B. einen Reisepass oder Personalausweis. Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter eine gültige Kreditkarte auf seinen Namen vorlegen.
Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.
Einwohner des Mietlandes müssen einen Wohnsitznachweis erbringen. Der Wohnsitznachweis (Rechnung eines Versorgungsunternehmens, Kreditkartenabrechnung oder Kontoauszug) darf nicht älter als drei Monate sein. Mieter, die keine Einwohner des Mietlands sind, müssen ebenfalls einen Nachweis über die Rückreise und die Unterkunft vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.
Alle Fahrzeuge unserer Fahrzeugflotte verfügen über Versicherungsschutz gegen Sachschäden oder Verletzungen, die Dritten oder dem Eigentum von Dritten im Zusammenhang mit einem Unfall, an dem das Mietfahrzeug beteiligt ist, entstehen. Wenn Sie diese Option auswählen, müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermietungsunternehmens befolgen, um die Vorteile der Versicherungsbestimmungen in Anspruch nehmen zu können.
Der Windschutzscheibenschutz (WDW) ist ein optionales Versicherungsprodukt, das vom Mieter ausgewählt werden kann. Der Windschutzscheibenschutz (WDW) deckt nur die Windschutzscheibe des Mietfahrzeugs ab. Wenn der Windschutzscheibenschutz (WDW) abgeschlossen wird, beträgt die Selbstbeteiligung für die Windschutzscheibe 0 EUR. Wird der Windschutzscheibenschutz (WDW) nicht abgeschlossen, haftet der Kunde für Schäden an der Windschutzscheibe in voller Höhe.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.