Details zur Station
Terminal E Arrival Hall
LIDOSTA RIGA 10 1
Marupes Novads, LV, 1053
Der Mietschalter befindet sich in der Ankunftshalle von Terminal E. Bitte folgen Sie den entsprechenden Hinweisschildern. Bitte achten Sie beim Durchqueren des Abflug- und Ankunftsbereichs für die Schengen Zone in Terminal E auf die Hinweisschilder für Autovermietungen. Der Mietschalter befindet sich in der Ankunftshalle von Terminal E.
Alle weiteren Fahrer müssen alle Mietanforderungen erfüllen. Zusätzliche Fahrer können an jeder Vermietstation innerhalb desselben Landes und jederzeit während der Anmietung zum Vertrag hinzugefügt werden. Die Gebühr für zusätzliche Fahrer beträgt 5,00 EUR pro Tag.
Abholung außerhalb der Geschäftszeiten
An dieser Mietstation ist eine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Kunden müssen ihre Flugdaten inklusive Flugnummer und Ankunftszeit angeben. Für die Abholungen außerhalb der Öffnungszeiten fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00 EUR an.
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Fahrzeuge können außerhalb der Geschäftszeiten dieser Station zurückgegeben werden. Bitte parken Sie das Fahrzeug nur auf einem sicheren, ausgewiesenen Parkplatz auf dem Gelände des Flughafens. Vergewissern Sie sich, dass das Mietfahrzeug verriegelt ist, und stellen Sie vor dem Verlassen sicher, dass Sie alle persönlichen Gegenstände an sich genommen haben. Werfen Sie die Schlüssel in den Rückgabekasten. Der Rückgabekasten befindet sich am Mietschalter in der Ankunftshalle des Flughafens. Für die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die Verantwortlichkeit des Mieters für das Fahrzeug und die Mietgebühren endet erst nach der Inspektion des Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter am folgenden Werktag.
Das Mindestalter für die Anmietung aller Fahrzeuge beträgt 23 Jahre. Es gibt kein Höchstalter für Vermietungen. Mieter im Alter von 18 bis 21 Jahren können alle Fahrzeugklassen mieten, ausgenommen Kleinbusse. Für alle Mieter zwischen 18 und 21 Jahren fällt eine Gebühr für junge Fahrer von 4,28 EUR pro Tag an.
Fahrzeuge dürfen nur in Estland und Litauen gefahren werden. Fährüberfahrten mit dem Fahrzeug sind nicht erlaubt. Für Grenzübertritte wird eine Gebühr von 49,00 EUR pro Grenze erhoben. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, mit dem Fahrzeug das Land zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Unerlaubte grenzüberschreitende Fahrten stellen einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar, für den eine Strafgebühr anfällt.
Die Haftungsbeschränkung (CDW) reduziert die Haftung des Mieters bei Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs durch einen Unfall. Ist die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Reservierung enthalten, haftet der Mieter bis zum vollen Marktwert des Fahrzeugs. Die Haftungsbeschränkung (CDW) kann zusätzlich erworben werden, wenn sie nicht bereits in der Buchung enthalten ist. Ob in der Reservierung enthalten oder zusätzlich erworben, die Selbstbeteiligung ist wie folgt:
Kleinwagen: 900,00 EUR
Kompaktklasse: 1.000,00 EUR
Mittelklasse: 1.100,00 EUR
Standardklasse, Großraumlimousine (Van): 1.400,00 EUR
Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung eines Fahrzeugs fällig. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung.
Für Hotels im Zentrum von Riga, in der Rigaer Altstadt, in Jurmala, am Rigaer Fährhafen, am Rigaer Bahnhof und am Rigaer Busbahnhof ist während der üblichen Geschäftszeiten ein Liefer- und Abholservice verfügbar. Die Gebühr beträgt 20,00 EUR (inkl. MwSt.) pro Lieferung oder Abholung.
Für Lieferungen und Abholungen außerhalb der Stadtgrenzen oder in über 10 Kilometern Entfernung werden zusätzlich 0,75 EUR (inkl. MwSt.) pro Kilometer berechnet.
Liefer- und Abholservice können telefonisch unter +371 29338899 mit dem Team der Station arrangiert werden.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: gleb@silvercar.lv, +37129171444
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweg-Anmietungen an. Die Einweg-Anmietungsgebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Einweg-Anmietungsgebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.
Alle Fahrzeuge werden vollgetankt bereitgestellt. Als Kunde können Sie wählen, wie Sie für Kraftstoff bezahlen:
Option 1 – Kraftstoff im Voraus bezahlen
Bei dieser Option bezahlt der Mieter eine Tankfüllung bei der Anmietung und gibt das Auto mit leerem Tank zurück. Nicht genutzter Kraftstoff wird nicht zurückerstattet.
Option 2 – Wir tanken auf
Bei dieser Option bezahlt der Mieter bei der Rückgabe für den verbrauchten und nicht aufgefüllten Kraftstoff. Für fehlenden Kraftstoff fällt eine Tankgebühr von 37,50 EUR an, und der Kraftstoff wird mit 2,80 EUR pro Liter berechnet.
Option 3 – Sie tanken auf
Bei dieser Option gibt der Mieter das Fahrzeug vollgetankt zurück und vermeidet so zusätzliche Kosten für Kraftstoff.
Eine Verwaltungsgebühr von 50 EUR pro Vorfall gilt für alle Verkehrsverstöße, Bußgelder für Parkgebühren, Delikte wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Schadensfälle. Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel wird eine Ersatzgebühr von 400,00 EUR erhoben. Bei Verlust der Fahrzeugzulassungsdokumente wird eine Ersatzgebühr von 200,00 EUR erhoben. Raucht ein Kunde im Fahrzeug, wird eine Strafgebühr von 250 EUR fällig. Wird das Fahrzeug übermäßig schmutzig zurückgegeben, wird eine Reinigungsgebühr von bis zu 250 EUR erhoben.
Alle gängigen von MasterCard oder Visa ausgestellten Kreditkarten werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Die Kaution beträgt 700,00 EUR für die Kategorien Kleinwagen, 800,00 EUR für die Kategorien Kompaktklasse, 900,00 EUR für die Kategorie Mittelklasse und 1.100,00 EUR für die Kategorien Standardklasse und Großraumlimousine (Van).
Enterprise bietet an ausgewählten Standorten eine Pannenhilfeversicherung – RAP – an. Die RAP ermöglicht dem Kunden eine Haftungsreduzierung bei gebührenpflichtigen Vorfällen wie Ausschließen, technisches Fahrzeugversagen, Abschleppen, Ersatzwagen. Die RAP kann gegen 2,48 EUR zzgl. MwSt. pro Tag hinzugefügt werden.
Die RAP deckt nicht ab: Reifenpannen, Kraftstofflieferung und Ersetzen von Schlüsseln.
RAP wird nichtig, wenn der Mieter oder autorisierte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, der die Pannenhilfe erforderlich macht, einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Mietvertrags begeht. In solchen Fällen steht die Pannenhilfe zur Verfügung. Es werden jedoch die regulären Gebühren in Rechnung gestellt.
Niederlassungen von Enterprise bieten selbst keine Pannenhilfe für den Mieter an. Diese Unterstützung wird von einem Autohändler im Namen von Enterprise zur Verfügung gestellt. RAP ist während der Öffnungszeiten der Filiale unter der Rufnummer 371 29338899 verfügbar. Pannenhilfe außerhalb von Lettland steht unter der Rufnummer 371 29338899 zur Verfügung, ist jedoch nicht im RAP-Paket enthalten und wird zusätzlich berechnet.
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Alle Mieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, z. B. einen Reisepass oder Personalausweis. Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter außerdem eine gültige Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist.
Ein internationaler Führerschein ist für alle Kunden eines nicht in Europa ausgestellten Führerscheins erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen.
Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.
Ergänzende Haftpflichtversicherung – Das Deckungslimit der Haftpflichtversicherung beträgt bei Personenschaden oder Tod Dritter bis zu 5.000.000 EUR sowie bei Sachschäden am Eigentum Dritter bis zu 1.000.000 EUR. Für diese Versicherungspolice gilt kein spezifischer Mindestdeckungsbetrag, da jeder Fall individuell untersucht wird.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.