Details zur Station
No 4 Route Guemassa Fourouguia
BOUAAKAZ
Marrakech, MA, 40160
Die Vermietstation ist weniger als 3 Minuten vom Flughafen entfernt und wird von einem Shuttlebus bedient. Rufen Sie unsere Station an, sobald Sie Ihr Gepäck abgeholt haben. Vor dem Gebäude erwartet Sie einer unserer Mitarbeiter, der ein Schild mit Ihrem Namen hält. Falls unser Fahrer noch nicht da ist, warten Sie bitte im Bereich direkt vor dem Gebäudeausgang.
Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Mietanforderungen erfüllen. Zusätzliche Fahrer können an jeder Mietstation und jederzeit während der Anmietung hinzugefügt werden. Zusätzliche Fahrer können nur zu Beginn der Anmietung an der Abholstation in die Vereinbarung aufgenommen werden. Die Gebühr pro weiterem Fahrer beträgt 133 MAD pro Tag bei einer Höchstgebühr von 667 MAD pro Anmietung.
Abholung außerhalb der Geschäftszeiten:
Die Abholung außerhalb der Geschäftszeiten ist zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr möglich und muss 24 Stunden im Voraus unter Angabe einer Flugnummer angekündigt werden.
Der Fahrer des Shuttlebusses wartet am angegebenen Abholort direkt vor Terminal 1 (Schild für Treffpunkt) auf den Kunden.
Für den Abholservice außerhalb der Geschäftszeiten fällt eine Gebühr in Höhe von 396,00 MAD inkl. MwSt. an.
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten:
Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten ist zwischen 19:00 und 22:00 Uhr verfügbar und muss mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt werden.
Ein Mitarbeiter wird Ihnen Zugang zu der Vermietstation (Standort: 4, Route Guemassa Fourouguia) gewähren, die Fahrzeugschlüssel entgegennehmen und Sie zurück zum Flughafen bringen.
Das Mindestalter für das Führen aller Fahrzeuge beträgt 25 Jahre. Es gibt kein Höchstalter für Vermietungen. Für alle Mieter zwischen 21 und 24 Jahren fällt eine Gebühr für junge Fahrer von 133 MAD pro Tag an. Mieter im Alter zwischen 21 und 24 Jahren dürfen die folgenden Fahrzeugklassen mieten: Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompaktwagen, Kompakt SUV und Mittelklassewagen.
Fahrten mit dem Fahrzeug in andere Länder sind nicht gestattet.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweg-Anmietungen an. Die Einweg-Anmietungsgebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Einweg-Anmietungsgebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.
Als optionales Versicherungsprodukt reduziert die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) die Selbstbeteiligung bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird.
Ist CDWTP nicht in der Reservierung enthalten, kann sie am Mietschalter erworben werden. Falls erworben oder in der Reservierung enthalten, gelten abhängig von der Mietwagenkategorie folgende Selbstbeteiligungen:
Kleinstwagen, Kleinwagen und Mittelklasse-Transporter: 17.000,00 MAD
Kompaktwagen und Mittelklassewagen: 23.000,00 MAD
Kompakt SUV, Mittelklasse und Standard SUV: 28.000,00 MAD
Standardklasse und Standardklasse Transporter: 28.000,00 MAD
Premiumklasse und Kleinbusse: 40.000,00 MAD
Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp- oder Verwahrungskosten ausreichend abdeckt. Wird die CDWTP abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die CDWTP ist keine Versicherung.
Wir tanken für Sie auf: Mit dieser Option kann der Mieter nach der Rückgabe den verbrauchten, aber nicht ersetzten Kraftstoff bezahlen. Der Kraftstoffpreis liegt in diesem Fall über dem lokalen Kraftstoffpreis.
Kraftstoff im Voraus bezahlen: Bei dieser Option kann der Mieter zum Zeitpunkt der Anmietung eine Tankfüllung bezahlen und das Fahrzeug mit leerem Tank zurückgeben. Nicht genutzter Kraftstoff wird nicht zurückerstattet.
Kunde tankt auf: Mit dieser Option kann der Mieter das Fahrzeug mit demselben Kraftstoffstand wie bei der Anmietung zurückgeben und so zusätzliche Kraftstoffkosten vermeiden.
Alle Kreditkarten namhafter Anbieter, ausgestellt von Visa, Mastercard oder American Express, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Prepaidkarten, Bargeld und Schecks werden nicht akzeptiert. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Die Kaution beträgt 10.000 MAD für die Fahrzeugkategorien Kleinstwagen, Kleinwagen und Kompaktwagen und 20.000 MAD für alle anderen Fahrzeugkategorien. Am Ende der Anmietung können ausstehende Beträge mit Bargeld, Prepaidkarten oder Debitkarten bezahlt werden. Die Kaution zu Beginn der Anmietung muss jedoch mit einer Kreditkarte gesichert werden.
Die Pannenhilfe (RAP) ist ein optionales Produkt, mit dem Kunden der finanziellen Verantwortung für Bergung und Anfahrtskosten entgehen können, die von unseren ausgewählten Pannenhilfeanbietern erhoben werden, wenn ein Fehler durch den Mieter verursacht wurde. Bitte beachten Sie, dass RAP bei einem Verstoß gegen die Mietvereinbarung nicht anwendbar ist.
Vor dem Kauf der Pannenhilfe (RAP) wird empfohlen, festzustellen, ob die persönliche Deckung ausreicht, um diese Gebühren abzudecken. Wird die Pannenhilfe (RAP) abgelehnt, muss der Mieter die entsprechenden Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen, in dessen Besitz sie mindestens seit einem Jahr sind, bzw. seit mindestens drei Jahren für die Kategorien Standardklasse, Standard SUV, Großraumlimousine (Van) und Premiumklasse. Alle Mieter müssen darüber hinaus einen gültigen behördlichen Lichtbildausweis vorlegen, z. B. einen Reisepass oder Personalausweis. Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter eine gültige Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist.
Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.
Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.
Der Haftpflichtschutz (SLP) ist in allen Anmietungen enthalten und deckt den Mieter bis zu 20.000 MAD für Körperverletzungen und Todesfälle Dritter und bis zu 50.000.000 MAD für Sachschäden an Eigentum Dritter ab.
Wenn kein anderes Produkt zur Haftungsbeschränkung (CDWTP) im Preis inbegriffen ist oder erworben wird, haftet der Mieter im Falle von Schäden, Verlust oder Diebstahl bis zur Höhe des Gesamtwerts des Fahrzeugs.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.