Details zur Station
Skopje Alexander The Great
AIRPORT
Skopje, MK, 1000
DER SCHALTER BEFINDET SICH IM TERMINALGEBÄUDE. KEIN SHUTTLE-SERVICE ERFORDERLICH.
Fahrer müssen alle Mieteranforderungen erfüllen. Für alle Fahrzeuggruppen fällt eine tägliche Gebühr von 3,54 EUR an. Alle angegebenen Gebühren verstehen sich inkl. MwSt.
Mit unserem Service außerhalb der Geschäftszeiten können Fahrzeuge auch abgeholt bzw. zurückgegeben werden, wenn die Station geschlossen ist. Dieser Service ist mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden auf Anfrage verfügbar. Dafür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20,00 EUR inkl. MwSt. an. Diese muss bei der Abholung am Mietschalter gezahlt werden. Diese Servicegebühr gilt für die Abholung und Rückgabe im Zeitraum von 2:30 Uhr bis 8 Uhr.
Das Mindestalter für das Führen aller Fahrzeuge beträgt 21 Jahre. Das maximal zulässige Alter des Fahrers bei Vermietung beträgt 75 Jahre. Für alle Mieter über 70 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 17,70 EUR pro Tag zzgl. Flughafenzuschlag erhoben. Für alle Mieter zwischen 21 und 24 Jahren, die ein Fahrzeug der Kategorien Mittelklassewagen, Standardwagen und Oberklasse anmieten möchten, fällt eine Gebühr für junge Fahrer von 17,70 EUR pro Tag zzgl. Flughafenzuschlag an. Die Gebühr für junge Fahrer gilt nicht für Kleinst- und Kleinwagen sowie Kompaktwagen.
Fahrzeuge können in allen europäischen Ländern außer der Türkei gefahren werden. Ein Zuschlag für eine Haftpflichtversicherung (TPI) wird erhoben und muss am Mietschalter erworben werden. Die Gebühr beträgt 35,40 EUR inkl. MwSt. pro Landesgrenze. Das Fahrzeug ist von der TPI abgedeckt, solange es in dem Land gefahren wird, für das sie ausgestellt ist. Im Ausland steht Ihnen die Pannenhilfe oder ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung; möglicherweise fallen Gebühren an. Um grenzüberschreitende Reisen zu vereinbaren, senden Sie bitte eine E-Mail an contact@enterprise.mk.
Deckt die Haftung des Mieters für Schäden und Brände am Mietfahrzeug unter der Bedingung ab, dass der Schaden nicht auf eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung und/oder den Konsum von Alkohol/Drogen zurückzuführen ist, wobei je nach Fahrzeuggruppe eine Selbstbeteiligung von 500,00 EUR bis 1.000,00 EUR anfällt. Die Haftungsbeschränkung (CDW) bietet keine Deckung für Schäden am Unterboden, im Inneren, im Fahrgastraum, an der Windschutzscheibe, an den Spiegeln und an den Reifen des Fahrzeugs. Wird im Rahmen der Mietvereinbarung keine Haftungsbeschränkung (CDW) abgeschlossen, ist der Mieter verpflichtet, den Gesamtbetrag der Schäden am Mietwagen zu begleichen. Wenn ein Dritter an einem Unfall beteiligt ist, empfehlen wir Kunden, die Polizei zum Unfallort zu rufen; ein Polizeibericht ist obligatorisch, um bei der Versicherungsgesellschaft einen Anspruch geltend zu machen. Wenn kein Polizeibericht verfügbar ist, trägt der Kunde die volle Verantwortung für den Vorfall. Schäden, die auf Fahrlässigkeit des Fahrers und/oder einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung im jeweiligen Land zurückzuführen sind, sind nicht durch die Haftungsbeschränkung (CDW) abgedeckt, und der Fahrer muss die Fahrzeugschäden vollständig bezahlen. Wenn der Fahrer mit dem Fahrzeug das offizielle Straßenverkehrsnetz verlässt und das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden kann, werden dem Fahrer die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs durch den Pannendienst in Rechnung gestellt.
Service auf Anfrage. Bitte richten Sie Ihre Anfrage vor Ihrer Ankunft an contact@enterprise.mk. Für Lieferungen und Abholungen innerhalb des Stadtgebiets fällt eine Pauschalgebühr von 10,00 EUR zzgl. MwSt. an, die vor Ort bezahlt werden muss. Für Strecken über 15 km fällt eine zusätzliche Gebühr von 0,70 EUR pro km zzgl. MwSt. und Flughafengebühr an, die ebenfalls vor Ort bezahlt werden muss.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: zoran@abclogistika.mk, 0038977577077
Dieser Service ist auf Anfrage an bestimmten Stationen in Nord-Mazedonien verfügbar. Einweganmietungen müssen zum Zeitpunkt der Buchung angefordert werden und die Ankündigung muss 24 Stunden im Voraus erfolgen. Nicht autorisierte Einweganmietungen werden am Ende der Anmietung in Rechnung gestellt. Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an der Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweganmietungen an. Die Einweggebühr muss am Mietschalter bei der Abholung bezahlt werden. Einweganmietungen im Inland sind für alle Fahrzeugklassen gegen eine Gebühr von 59,00 EUR inklusive MwSt. ohne Flughafengebühr möglich. Internationale Einweganmietungen sind zu bestimmten Stationen erlaubt. Die Gebühr hängt von der Route und der Rückgabestation ab. Bei Fragen zu internationalen Einweganmietungen oder anderen Strecken und Gebühren senden Sie vor Ihrer Ankunft bitte eine E-Mail an contact@enterprise.mk oder rufen Sie die +389 78504500 an.
TANKTARIF – AUFGETANKT BEI RÜCKGABE. ALLE FAHRZEUGE WERDEN MIT EINEM VOLLEN TANK AUSGELIEFERT UND MÜSSEN IM SELBEN ZUSTAND WIEDER ZURÜCKGEGEBEN WERDEN. FALLS DAS FAHRZEUG NICHT MIT EINEM VOLLEN TANK ZURÜCKGEGEBEN WIRD, WIRD DIE DIFFERENZ MIT DEM OFFIZIELLEN TARIF VON ENTERPRISE-RENT-A-CAR KROATIEN IN RECHNUNG GESTELLT. DARÜBER HINAUS FÄLLT EINE GEBÜHR VON 10 EUR ZZGL. MWST. FÜR DEN TANKSERVICE AN.
Während der Wintersaison vom 15. November bis zum 15. März und bei winterlichen Wetterbedingungen sind in Mazedonien alle Mietfahrzeuge gemäß der lokalen Vorschriften mit Winterreifen ausgestattet. Winterreifen sind in allen Preisen enthalten.
Deckt den Mieter des Fahrzeugs von bis zu 4.500,00 EUR bei Tod, Körperverletzung und vollständiger oder partieller Behinderung bis zu 9.000,00 EUR und bis zu 2.200,00 EUR für medizinische Aufwendungen, die aufgrund eines Unfalls erfolgen. Die persönliche Unfallversicherung (PAI) deckt keine Unfälle vor oder nach der Anmietung und solche, die außerhalb des Mietwagens geschehen, ab. Wenn die persönliche Unfallversicherung (PAI) gekauft wird, ist eine Person, nämlich der benannte Fahrer, versichert. Alle Fahrer (Mieter und weitere Fahrer) müssen zum Zeitpunkt der Anmietung einen gültigen Führerschein vorlegen. Die Kosten für die persönliche Unfallversicherung (PAI) betragen für alle Fahrzeuggruppen 1,50 EUR pro Tag pro registriertem Fahrer.
Visa-, American Express-, Diners- und MasterCard-Kreditkarten werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Bei der Abholung werden die geschätzten Mietkosten von der Kreditkarte abgebucht und auf dieser wird ein Betrag in Höhe der Kaution blockiert. Die Kaution wird von der Bank des Karteninhabers wieder freigegeben, nachdem sie über die Rückgabe des Fahrzeugs benachrichtigt wurde. Für Kleinst-, und Kleinwagen ist eine Kaution von 290,00 EUR, für Kompakt- und Mittelklassewagen eine Kaution von 390,00 EUR und für Oberklasse- und Standardwagen eine Kaution von 1.000,00 EUR erforderlich. Debitkarten und Bankkarten werden als Zahlungsmittel für die Anmietung oder zum Kauf zusätzlicher Produkte akzeptiert. Die Kaution muss mit einer gültigen Kreditkarte bezahlt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Station.
Die Pannenhilfe wird kostenlos angeboten und ist rund um die Uhr im Gebiet von Nord-Mazedonien verfügbar. Sie umfasst die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs innerhalb von 24 Stunden sowie telefonischen Kundendienst. Die Telefonnummer für die Pannenhilfe wird Ihnen zum Zeitpunkt der Anmietung mitgeteilt. Pannenhilfe und Ersatzfahrzeug sind auch außerhalb der Grenzen von Nord-Mazedonien verfügbar. Gegebenenfalls fallen zusätzliche Gebühren an.
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen und vollwertigen Führerscheins sein. Mieter, die einen Führerschein aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einen Führerschein in lateinischer Schrift mit sich führen, benötigen keinen internationalen Führerschein. Für alle anderen Länder ist zusätzlich zum nationalen Führerschein ein gültiger internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.
Ergänzende Haftpflichtversicherung – Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird kostenfrei angeboten. Deckungslimit bei Personenschaden oder Tod Dritter bis zu 100.000 EUR sowie bei Sachschäden am Eigentum Dritter bis zu 50.000 EUR.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.