Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Mietanforderungen erfüllen. Zusätzliche Fahrer können an jeder Mietstation und jederzeit während der Anmietung hinzugefügt werden. Die Gebühr für zusätzliche Fahrer beträgt 8,50 EUR inkl. MwSt. (21 %) pro Tag.
After-Hours Pick-up
Currently, pick-ups outside the opening hours are not offered at this location.
After-Hours Return
Vehicles can be returned outside the opening hours of this rental location. Please park the vehicle in a safe and secure designated parking space on level -4 of the Q Park parking garage, in area J. Make sure the vehicle is locked and ensure you have gathered all personal belongings before leaving. Place the keys in the drop box. The drop box is located next to the office door. No additional charges apply for returns outside the opening hours. Please note that if your after-hours return has not been pre-arranged with the branch, it may result in a €50 parking fee. The renter’s responsibility for the vehicle and rental charges end once an employee inspects the vehicle the next business day.
Sämtliche Fahrzeuggruppen stehen für alle Mieter ab 18 Jahren zur Verfügung. Eine Ausnahme stellen Fahrzeuge der Ober-, Premium- und Luxusklasse dar, die nur für Mieter ab 25 Jahren verfügbar sind. Das Höchstalter ist 80 Jahre.
Fahrzeuge können in Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Italien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Spanien, Schweden, der Schweiz und dem Vatikan (Bereich 1) gefahren werden. Sämtliche Inseln sind von grenzüberschreitenden Reisen ausgeschlossen. Reisen nach Norwegen und Schweden sind nur zwischen dem 1. Mai und dem 30. September gestattet. Auf Anfrage können Fahrzeuge auch in Kroatien, Polen, der Slowakei, Slowenien und Tschechien (Bereich 2) gefahren werden.Fahrzeuge der Standard-, Ober-, Premium- und Luxusklasse sowie die Marken Audi, BMW, Mercedes und Volkswagen dürfen nicht im Bereich 2 gefahren werden. Für grenzüberschreitende Fahrten in den Bereich 2 ist ein Zuschlag von bis zu 5,00 EUR pro Tag zu bezahlen. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich, um das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, außer bei Reisen in Länder im Bereich 2. Wenn Sie ohne vorherige Genehmigung mit dem Fahrzeug in ein nicht autorisiertes Land fahren, stellt dies einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar und Sie müssen alle Kosten für die Rückführung übernehmen.
Mit Online-Abschlüssen Geld und Zeit sparen
Mit einer Haftungsbeschränkung begrenzen Sie Ihre Haftung und vermeiden zusätzliche Kosten. Wenn Sie solche Zusatzoptionen online auswählen, profitieren Sie von den günstigsten Preisen.
Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz („Collision Damage Waiver and Theft Protection“, CDWTP) reduziert die Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird. Wenn Sie diese erwerben oder diese bereits im Preis enthalten ist, liegt der Selbstbehalt für die Fahrzeugklassen Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt-, Mittel- und Oberklasse bei 900 EUR und für die Fahrzeugklassen Premium- und Luxusklasse bei 1.200 EUR.
Dieses Produkt deckt nur Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs ab. Es deckt keine Schäden am Dach, den Reifen, den Felgen und Fenstern sowie keine beschädigten/verlorenen Schlüssel oder Kraftstoffverunreinigungen ab. Schäden am Fahrzeugunterboden und/oder -dach, die durch die Kollision mit Brücken, Tunneln, auskragenden Baukörpern usw. entstehen, sind von dieser Deckung ausgeschlossen, sofern kein Umstand höherer Gewalt nachgewiesen werden kann.
Vor dem Erwerb der CDWTP sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp- oder Verwahrungskosten ausreichend abdeckt. Wird die CDWTP abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die CDWTP ist keine Versicherung.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweg-Anmietungen an. Die Einweg-Anmietungsgebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Für alle Einweg-Anmietungen (In- oder Ausland) muss die Autorisierung entweder vor der Ankunft oder am Mietschalter eingeholt werden. Wenn der Mieter das Fahrzeug ohne Genehmigung per Einweg-Verfahren zurückgibt oder es an einem anderen Ort als dem in seinem Mietvertrag angegebenen Rückgabeort zurückgibt, wird eine zusätzliche Rückführungsgebühr erhoben.
Einweg-Rückgaben im Inland sind zwischen den Niederlassungen von Alamo/Enterprise/National in den Niederlanden möglich.
Internationale Einweg-Rückgaben sind nur an ausgewählten Flughäfen und Bahnhöfen in Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland und Luxemburg möglich.
Alle Fahrzeuge werden vollgetankt bereitgestellt. Als Kunde können Sie wählen, wie Sie den Kraftstoff bezahlen möchten:
Option 1 – Wir tanken auf.
Mit dieser Option kann der Mieter Enterprise/Alamo/National nach der Rückgabe mit dem Ausgleich des verbrauchten – aber nicht ersetzten – Kraftstoffs beauftragen. Der Preis pro Liter beträgt 3,57 EUR inkl. MwSt. (21 %).
Option 2 – Sie tanken auf.
Mit dieser Option kann der Mieter das Fahrzeug vollgetankt zurückgeben und so zusätzliche Kraftstoffkosten vermeiden.
Ganzjahresreifen sind für bestimmte Fahrzeugklassen zwischen 1. November und 31. März für 21,00 EUR pro Tag bei einer Höchstgebühr von 210,00 EUR pro Anmietung bei der Abholung verfügbar. Die Wiederbeschaffungsgebühr bei Beschädigung oder Verlust liegt bei 3.500,00 EUR. Bei grenzüberschreitenden Fahrten können Ganzjahresreifen gesetzlich vorgeschrieben sein. Wenden Sie sich dazu zum Zeitpunkt der Anmietung an die Mietstation.
Alle Kreditkarten namhafter Anbieter, ausgestellt von American Express, Mastercard, Diners Club oder Visa, werden akzeptiert. Debitkarten, Prepaidkarten, Barzahlungen, Reiseschecks und Euroschecks werden nicht akzeptiert. Bei Abholung werden die Kaution sowie die geschätzten Kosten der Anmietung autorisiert. Bei im Voraus bezahlten Reservierungen werden die Kaution sowie die am Schalter erworbenen Zusatzleistungen autorisiert.
Die Höhe der Kaution basierend auf Fahrzeugkategorien und ausgewählten/enthaltenen Versicherungsprodukten ist unten aufgeführt:
Fahrzeuge der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompaktwagen, Mittelklasse und Standardklasse:
Ohne ausgewählte/enthaltene Haftungsbeschränkung: Mietbetrag plus 600,00 EUR Kaution
Haftungsbeschränkung (CDWTP): Mietbetrag plus 400,00 EUR Kaution
Super-Haftungsreduzierung (SCDWS): Mietbetrag plus 400,00 EUR Kaution
Haftungsbeschränkung Top Cover (SCDWTPT): Mietbetrag plus 200,00 EUR Kaution
Oberklassefahrzeuge:
Ohne ausgewählte/enthaltene Haftungsbeschränkung: Mietbetrag plus 1.200,00 EUR Kaution
Haftungsbeschränkung (CDWTP), Super-Haftungsreduzierung (SCDWS) oder Haftungsbeschränkung Top Cover (SCDWTPT): Mietbetrag plus 600,00 EUR Kaution
Fahrzeuge der Premium- und Luxusklasse:
Ohne ausgewählte/enthaltene Haftungsbeschränkung, Haftungsbeschränkung (CDWTP), Super-Haftungsreduzierung (SCDWS) oder Haftungsbeschränkung Top Cover (SCDWTPT): Mietbetrag plus 1.200,00 EUR Kaution
Die Kreditkarte wird solange mit diesen Autorisierungsbeträgen belastet, bis das Fahrzeug zurückgegeben und die endgültigen Kosten für die Anmietung abgebucht wurden. Alle Gebühren für Schäden, Bußgelder, Steuern, Geldstrafen sowie die jeweiligen Verwaltungsgebühren, die während des Mietzeitraums angefallen sind, werden ebenfalls nach der Rückgabe des Fahrzeugs von der Kreditkarte abgebucht.
Die Mietstationen von Enterprise bieten Kunden einen Pannenhilfedienst, der rund um die Uhr und an allen Tagen verfügbar ist. Der Pannenhilfedienst wird von ANWB zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zum Pannenhilfedienst, darunter die rund um die Uhr und an allen Tagen erreichbare Servicerufnummer, erhalten Sie zum Zeitpunkt der Anmietung. Der Pannenhilfedienst wird für die Anmietung bei mechanischen Defekten, die nicht auf Fahrlässigkeit oder schuldhaftes Fehlverhalten des Fahrers zurückzuführen sind, kostenlos gewährt.
Enterprise Rent-A-Car Pannendienstschutz (Roadside Assistance Protection, RAP) PLUS Option:
Pannendienstschutz PLUS bietet eine zusätzliche Deckung von Telefongebühren* im Zusammenhang mit Pannen, die durch Fehler des Fahrers verursacht wurden; Reifenpannen, Batterieproblemen, verlorenen Schlüsseln oder im Fahrzeug verriegelten Schlüsseln, leerem Tank, Tanken des falschen Kraftstofftyps oder Reifenaustausch *.
* Schließt die eventuellen Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs und die Reisekosten für einen Wechsel des Fahrzeugs aus.
Um von dieser Deckung profitieren zu können, muss sich der Mieter sofort nach dem Auftreten des Vorfalls mit dem entsprechenden Pannen- und Assistenzdienst in Verbindung setzen. Wenn der Mieter sich nicht mit dem Pannen- und Assistenzdienst in Verbindung setzt und wenn der Mieter ohne vorherige Zustimmung Schritte einleitet oder Aufwendungen tätigt, gilt die Abdeckung des Pannendienstschutzes PLUS nicht.
In Ihrem Mietvertrag ist ein grundsätzlicher Pannenservice enthalten, um Telefongebühren für mechanische Störungen und Unfälle zu decken.
Pannendienstschutz PLUS Gebühr: 5,00 EUR/Tag zzgl. MwSt.
Alle Fahrer (einschließlich weiterer Fahrer) müssen einen in dem Land, in dem die Vermietung stattfindet, gültigen Führerschein vorlegen. Der Führerschein muss mindestens 12 Monate vor Beginn der Vermietung behördlich ausgestellt worden sein. Neben dem normalen Führerschein wird ein internationaler Führerschein benötigt, wenn der Führerschein in einer anderen Sprache und/oder anderen Schriftzeichen als denen des Landes, in dem das Fahrzeug gemietet wird, ausgestellt wurde oder der Führschein anderweitig in der Europäischen Union nicht gültig ist. Ein internationaler Führerschein wird nur anerkannt, wenn er zusammen mit dem normalen Führerschein vorgelegt wird. Des Weiteren muss bei der Fahrzeuganmietung ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden. Hinweis: Führerschein, gültiger Personalausweis oder Reisepass und Kreditkarte müssen auf den Namen des Mieters (Hauptfahrer) ausgestellt sein.
Alle Fahrzeuge der Enterprise-Flotte sind gegen Personen- und/oder Sachschäden versichert, die Sie Dritten bei einem Unfall mit dem Fahrzeug möglicherweise verursachen. Die Beträge für diese Haftpflichtversicherung erfahren Sie auf Anfrage. Insbesondere müssen Sie die im obigen Artikel (Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Mietfahrzeugen von Enterprise Rent-A-Car NL) beschriebene Regel zu zulässigen Zielen einhalten, um alle Vorteile des Versicherungsschutzes nutzen zu können.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.