Details zur Station
Pristina Airport Adem Jashari
ARRIVALS TERMINAL
Pristina, RS, 14060
Der Schalter befindet sich im Ankunftsbereich des Terminals. Nach dem Verlassen des Gepäckausgabebereichs finden Sie die Autovermietung auf der rechten Seite an den Ausgangstüren des Terminals.
Für jeden weiteren Fahrer wird eine zusätzliche Gebühr pro Anmietung in Rechnung gestellt. Sämtliche Mietbedingungen gelten für alle zusätzlichen Fahrer.
Ein Service außerhalb der Geschäftszeiten steht an diesem Standort auf Anfrage zur Verfügung. Abhol- und Rückgabezeiten müssen mit dem Standort vorab vereinbart werden, um zu gewährleisten, dass das Büro besetzt ist und die Abholung/Rückgabe abwickeln kann. Es ist eine Bestätigung der Filiale für den Service außerhalb der Geschäftszeiten sowie eine Benachrichtigung eine Stunde vor Inanspruchnahme erforderlich. Für diesen Service außerhalb der Geschäftszeiten fallen keine Gebühren an. Bitte folgen Sie bei der Rückgabe des Mietfahrzeugs der Beschilderung zur Autovermietung und parken Sie das Fahrzeug auf den ausgewiesenen Parkflächen. Schließen Sie das Fahrzeug ab und begeben Sie sich mit den Schlüsseln zum Schalter. Dort wickeln unsere Mitarbeiter die Rückgabe ab.
ALTERSANFORDERUNGEN:
Das erforderliche Mindestalter für alle Fahrzeugklassen liegt bei 18 Jahren.
Das Höchstalter für alle Fahrzeugklassen liegt bei 70 Jahren.
Für Fahrer im Alter von 18–20 Jahren wird für alle Fahrzeugklassen eine Gebühr von 40,00 EUR inkl. MwSt. pro Anmietung erhoben.
Falls die Haftungsreduzierung (CDW) nicht Bestandteil des Tarifs ist, kann sie optional abgeschlossen werden. Dies ist jedoch für das Mieten eines Fahrzeugs nicht erforderlich. Kunden können gegen eine Gebühr die optionale Haftungsreduzierung (CDW) an unseren Mietstationen abschließen. CDW reduziert im Rahmen der Bestimmungen des jeweiligen Mietvertrags und gemäß geltender gesetzlicher Bestimmungen die Haftung des Mieters für den Verlust oder die Beschädigung des Mietfahrzeugs. CDW erstreckt sich nicht auf verlorene Schlüssel, Schlüsselanhänger, Transponder, optionales Zubehör oder jegliche gesetzliche Haftung. Als Entscheidungshilfe zum Erwerb von CDW können Sie sich mit Ihrem Versicherungsvertreter oder einem Mitarbeiter Ihres Kreditkartenunternehmens in Verbindung setzen, um festzustellen, ob Sie im Schaden- oder Diebstahlsfall ausreichenden Versicherungsschutz für Selbstbehalte oder andere von Ihnen zu tragende Kosten haben. Bei einer Selbstbeteiligung von 500,- EUR kostet der CDW-Versicherungsschutz 4,10 EUR pro Tag. Diese Versicherung deckt ausschließlich Mietwagenfahrten innerhalb des Kosovo ab.
Fahrzeugzustellung und -abholung sind an allen Standorten im Kosovo verfügbar. Bis 20 km Entfernung von der Stadtgrenze fällt für diesen Service eine Gebühr von 15,- EUR zzgl. MwSt an. Bei Fahrzeugzustellung und -abholung zwischen 20 und 30 km Entfernung von der Stadtgrenze wird eine Gebühr von 0,90 EUR pro Kilometer zzgl. MwSt erhoben. Der Hauptfahrzeugmieter muss bei der Fahrzeugzustellung und/oder -abholung seinen Ausweis und seinen Führerschein vorlegen sowie die Zahlungsart bestätigen. Bitte wählen Sie 37744721721, um die Fahrzeugzustellung und -abholung zu buchen.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: technical-support@autobenussi.hr, 00385953366000
Einwegvermietungen sind nur zwischen Standorten in Kosovo möglich. Es fällt eine Abgabegebühr von 15,- EUR zzgl. MwSt an. Reservierungen für Einwegvermietungen müssen 48 Stunden vor Abholung des Mietfahrzeugs erfolgen.
Fuel Policy: Like for like.
Customers should return the vehicle with the same amount of fuel as provided at the time of pick-up. If the Customer returns the vehicle with less quantity of fuel, an additional fee will be charged for the amount of missing fuel according to the official refueling rate.
In case that vehicle is returned with more fuel than given at the time of pick-up, no refund will be made.
ERGÄNZENDE HAFTUNGSREDUZIERUNG (SLP) – EINE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN UND WIRD GEBÜHRENFREI ANGEBOTEN. DIESE SCHÜTZT DEN MIETER UND WEITERE EINGETRAGENE FAHRER VOR HAFTUNG IM FALLE EINER SCHWEREN VERLETZUNG ODER TOD VON DRITTEN SOWIE BEI SACHSCHÄDEN VON DRITTEN. HAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN DECKEN VERLUST ODER SCHÄDEN AM FAHRZEUG NICHT AB. DER MIETER HAFTET FÜR DEN GESAMTWERT DES FAHRZEUGES, UNABHÄNGIG VON DER SCHULD. JE NACH ANNAHME ZUSÄTZLICHER VERSICHERUNGSOPTIONEN.
Während der Wintersaison vom 15. November bis zum 15. März und bei winterlichen Wetterbedingungen sind im Kosovo alle Mietfahrzeuge gemäß der lokalen Vorschriften mit Winterreifen ausgestattet. Winterreifen sind in allen Preisen enthalten.
Kreditkarten von VISA, AMEX, MasterCard und Discover werden akzeptiert. Reiseschecks und Euroschecks werden nicht akzeptiert. Für die Kaution in Höhe von 500,- EUR ist immer eine international gültige Kreditkarte erforderlich. Die Kreditkarte wird bis zur Rückgabe des Fahrzeugs vorübergehend mit dem Kautionsbetrag belastet. Barzahlungen und Zahlungen per Debitkarte bei der Fahrzeugrückgabe sind möglich, jedoch nur wenn dabei gleichzeitig eine gültige Kreditkarte vorgelegt wird.
Basis-Pannenhilfe wird von unseren Mietstandorten gebührenfrei bereitgestellt und umfasst folgende Leistungen: Abschleppdienst, Ersatzfahrzeug und technische Unterstützung. Die Pannenhilfe ist rund um die Uhr unter der Rufnummer 37744721721 erreichbar. Bei Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugdokumenten werden zusätzliche Gebühren erhoben. Zur Abdeckung solcher Gebühren kann gegen eine Gebühr von 2,66 EUR pro Tag zzgl. MwSt die Premium-Pannenhilfe gebucht werden. Die Premium-Pannenhilfe ist an allen Mietstationen im Kosovo buchbar.
Alle Fahrer müssen einen Personalausweis oder Reisepass sowie einen gültigen internationalen oder europäischen Führerschein vorzeigen, der mindestens vor 12 Monaten ausgestellt wurde.
Der zusätzliche Haftpflichtschutz (SPL) ist im Kosovo gesetzlich vorgeschrieben und in allen Tarifen enthalten. Deckungslimit – Bei Verletzung oder Tod von Dritten bis zu 1.000.000,- EUR sowie bei Sachschäden von Dritten bis zu 200.000,- EUR.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.