Alle weiteren Fahrer müssen alle Mietanforderungen erfüllen. Alle weiteren Fahrer müssen sich am Schalter vorstellen, ihren Führerschein vorlegen und die Mietvereinbarung unterzeichnen. Zusätzliche Fahrer können nur zu Beginn der Anmietung an den Abholstationen in die Vereinbarung aufgenommen werden. Für zusätzliche Fahrer wird möglicherweise eine zusätzliche Tagesgebühr in Höhe von 25,00 SAR erhoben.
Das Mindestalter für die Anmietung aller Fahrzeuge beträgt 25 Jahre. Das Höchstalter für die Anmietung beträgt 69 Jahre. Mieter im Alter zwischen 18 und 24 Jahren dürfen die folgenden Fahrzeugklassen mieten: Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompaktwagen, Mittelklasse Limousine, kleiner SUV, Kleinwagen SUV und Mittelklasse SUV. Für junge Fahrer wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
Die Fahrzeuge können in Staaten des Golf-Kooperationsrates (GKR) gefahren werden. Dies ist nur für saudische und GKR-Staatsangehörige gestattet. Fährüberfahrten mit den Fahrzeugen sind nicht erlaubt. Pro Anmietung wird eine Grenzübertrittgebühr in Höhe von 75 SAR zzgl. MwSt. erhoben. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Kunden sind verpflichtet, die Mietstation mindestens 3 Stunden im Voraus über grenzüberschreitende Reisen zu informieren. Unerlaubte grenzüberschreitende Fahrten stellen einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar. Es fällt eine Strafgebühr von 5000 SAR an.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweg-Anmietungen an. Die Einweg-Anmietungsgebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Einweg-Anmietungsgebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.
Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (DWTP) reduziert die Selbstbeteiligung bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird. DWTP ist gesetzlich vorgeschrieben und in der Reservierung inbegriffen. Für alle Fahrzeugkategorien gilt eine Selbstbeteiligung von 2.000,00 SAR, mit Ausnahme der folgenden Kategorien: 3.000,00 SAR: Mittelklasse SUV, Standardklasse Transporter, Standard SUV, Oberklasselimousine, Oberklasse SUV; 4.000,00 SAR: Premiumklasse und Premiumklasse SUV, Luxuslimousine. Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl eines Fahrzeugs fällig. Kunden sind verpflichtet, einen offiziellen Polizeibericht (im Schadensfall) oder einen offiziellen Polizeibericht und den zum Zeitpunkt der Anmietung ausgehändigten Original-Fahrzeugschlüssel (bei Diebstahl) vorzulegen. Wird kein offizieller Polizeibericht (bei Diebstahl zusammen mit dem Original-Fahrzeugschlüssel) vorgelegt, wird die DWTP unwirksam und der Kunde haftet in voller Höhe für den entstandenen Schaden oder bei Diebstahl für den Wert des Fahrzeugs. DWTP deckt keine während der Anmietung entstandenen Schäden an Reifen, Windschutzscheibe oder Unterboden des Fahrzeugs ab, es sei denn, diese sind auf einen Unfall zurückzuführen, für den ein offizieller Polizeibericht vorliegt. DWTP deckt keine Schäden ab, bei denen keine Dritten involviert sind. DWTP ist keine Versicherung.
Laut Richtlinie zum Auftanken erhält der Kunde das Fahrzeug vollgetankt und gibt es vollgetankt zurück. Wenn das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben wird, berechnen wir dem Kunden die Kraftstoffdifferenz basierend auf den lokalen Kraftstoffpreisen und einer zusätzlichen Betankungsgebühr. Die Betankungsgebühr wird wie folgt berechnet: Wenn ein Kunde das Fahrzeug mit einem zu einem Viertel gefüllten Tank oder weniger (0 bis 25 %) zurückgibt, beträgt die Betankungsgebühr 50 SAR zzgl. Steuern. Wenn ein Kunde das Fahrzeug mit einem zur Hälfte gefüllten Tank (50 %) zurückgibt, beträgt die Betankungsgebühr 40 SAR zzgl. Steuern. Wenn ein Kunde das Fahrzeug mit einem zu drei Vierteln gefüllten Tank (75 % bis 100 %) zurückgibt, werden dem Kunden 20 SAR zzgl. Steuern berechnet.
Die Buchungsdauer bestehender Verträge kann nicht verlängert werden. Wenn der Kunde den Anmietungszeitraum verlängern möchte, muss er eine neue Buchung vornehmen und in der Filiale seinen aktuellen Vertrag schließen und die neue Buchung ausführen. Falls die Mietdauer mit derselben Buchung verlängert wird, werden zusätzliche Tage auf Grundlage der lokalen Preise berechnet. Eine Rückerstattung für eine frühzeitige Rückgabe des Fahrzeugs wird nicht gewährt.
Die akzeptierten Zahlungsarten für die Anmietung sind Bargeld, Debitkarten und Kreditkarten, wie Visa, Mastercard und AMEX. Die Zahlung der Kaution wird nur per Kreditkarte akzeptiert.
Der Führerschein muss ab dem Datum der Fahrzeugrückgabe (Dauer laut Mietvereinbarung) noch mindestens sechs Monate gültig sein. Digitale Führerscheine werden nur für saudische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Wohnsitz in Saudi-Arabien akzeptiert. Inhaber des internationalen Führerscheins müssen zum Zeitpunkt der Anmietung zur Identifizierung zusätzlich ihren Reisepass und ihr Besuchervisum vorlegen. Kunden mit internationalem Führerschein dürfen das Fahrzeug nur für die ersten 90 Tage nach ihrer Ankunft im Land anmieten. Wenn sie den Anmietungszeitraum verlängern möchten, sollten sie die Station informieren, nachdem sie den saudischen Führerschein und die Aufenthaltsgenehmigung für Saudi-Arabien erhalten haben. Besucher mit einem Umrah-/Hajj-Visums dürfen kein Fahrzeug anmieten, und Inhaber eines Visums für die mehrfache/einmalige Aus- und Wiedereinreise dürfen ebenfalls kein Fahrzeug mieten.
Internationaler Flughafen Riad, T5 (RUH)
King Khalid Intl Airport
TERMINAL 5 AIRPORT ROAD
Riyadh, 13455
Internationaler Flughafen Riad, T1 (RUH)
King Khalid Intl Airport
TERMINAL 2 AIRPORT ROAD
Riyadh, 11483
Riad, Khurais Road
Makkah Al Mukarramah Rd
Riyadh, 12411
Riyadh, Eastern Ring Rd.
Eastern Ring Road
AL QUDS
Riyadh, 13214
King Fahad Road
King Fahad
Riyadh, 13315
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.