Weitere Fahrer können für 50,00 SEK (einschl. Steuern) pro Tag hinzugefügt werden. Nicht autorisierte Fahrer sind für alle Schäden am Enterprise-Fahrzeug und für alle Schäden, die durch das Enterprise-Fahrzeug verursacht werden, in vollem Umfang verantwortlich. Die auf der Reservierung angegebene Person wird als Hauptfahrer betrachtet. Er/sie sollte bei der Abholung zugegen sein und ist für alle Gebühren im Zusammenhang mit der Vermietung verantwortlich.
Parken Sie das Fahrzeug bei der Rückgabe bitte auf einem freien Parkplatz um das Gebäude. Legen Sie dann den Schlüssel an dem durch das Schild für die Mercedes-Schlüsselrückgabe gekennzeichneten Ort ab, der mit Enterprise geteilt wird.
Das Mindestalter für Anmietungen von Enterprise Schweden beträgt 18 Jahre. Kunden müssen mindestens ein Jahr Fahrerfahrung haben. Für alle Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren fällt eine Zusatzgebühr für junge Fahrer in Höhe von 100,00 SEK (inkl. Steuern) pro Tag an. Die Höchstgebühr beträgt 1.000,00 SEK. Alle Mietwagengruppen sind für Mieter zwischen 18 und 99 Jahren verfügbar.
Außerhalb von Schweden können Fahrzeuge nur nach Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, in die Niederlande, nach Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, in die Schweiz, nach Spanien, Tschechien oder ins Vereinigte Königreich gefahren werden. Für alle anderen erlaubten Länder und Gebiete fällt eine Gebühr von 200 SEK pro Tag bis zu einem Höchstbetrag von 2000 SEK pro Anmietung an.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und eine schriftliche Genehmigung dafür einzuholen. Fährüberfahrten mit dem Mietfahrzeug sind erlaubt, sofern der Mieter die Genehmigung hat, zum gewünschten Ziel zu reisen.
Unerlaubte grenzüberschreitende Fahrten stellen einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar. Es fällt eine Strafgebühr von 10.000 SEK an. In solchen Fällen werden alle Versicherungen ungültig und der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für alle Schäden am Mietfahrzeug sowie für alle Schäden, die durch dieses verursacht werden.
This location offers a collection and delivery service to all customers. Vehicles can only be delivered and collected during the operating hours of the location. A flat fee of 250.00 SEK applies each way within a 10 kilometer radius of the rental location. Outside this radius, a mileage charge of 30.00 SEK per kilometer applies. Customers must call or email the branch at +46 250619000 or enterprise@xmore.se to arrange a delivery or collection.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweg-Anmietungen an. Die Einweg-Anmietungsgebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Einweg-Anmietungsgebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.
Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) ist eine optionale Absicherung, die die Haftung des Mieters bei Beschädigung und/oder Diebstahl des Fahrzeugs reduziert. Wenn die Haftungsbeschränkung (CDWTP) in der Reservierung nicht bereits enthalten ist, kann dieser Schutz erworben werden.
Die Selbstbeteiligung beträgt standardmäßig 10.000,00 SEK für alle Fahrzeugkategorien und deckt Folgendes ab:
- Haftpflichtversicherungsschutz
- Haftungsbeschränkung
- Diebstahlschutz
Wenn Sie Ihre Selbstbeteiligung weiter senken möchten, können Sie die Super-Haftungsbeschränkung erwerben und die Selbstbeteiligung auf 3.000,00 SEK pro Unfall senken.
Bitte klicken Sie auf den Link unten, um sich genauer über die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren:
https://paretoforsikringsmegling.no/insurance-sweden-in-tryg-forsikring
Der optionale Tankservice (FSO) wird zum Zeitpunkt der Abreise angeboten und der Preis hängt von der Tankgröße des Fahrzeugs ab. Fragen Sie den Mitarbeiter am Schalter.
Die Insassenunfallversicherung deckt Fahrer und Mitfahrer ab und bietet im Falle eines Verkehrsunfalls Entschädigung bei Behinderung, medizinischen Kosten oder Tod.
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Bei der Buchung über Websites werden alle Kreditkarten gängiger Anbieter akzeptiert. Ihre Kreditkarte wird bei der Ankunft mit einer Kaution belastet. Ihre Kreditkarte muss eine ausreichende Deckung aufweisen, damit alle Gebühren abgedeckt werden können. Die Kaution beträgt 3.000,00 SEK zuzüglich der Gebühr für die Anmietung am Schalter. Akzeptierte Kreditkarten sind: American Express, Visa und MasterCard/Eurocard. Bargeld und Debitkarten (Visa Electron, Maestro) werden weder als Zahlungsmethode noch für das Hinterlegen einer Kaution akzeptiert.
Unser Pannenschutz ist eine optionale Ergänzung, die Ihnen täglich rund um die Uhr Pannenhilfe in ganz Europa bietet. Sollten Sie das Pech haben, einen Reifenschaden oder andere Beschädigungen an Ihrem Mietfahrzeug zu erleiden, bietet Ihnen unser Pannenschutz Unterstützung.
Dieser Schutz greift nicht, wenn eine Verletzung der Mietbestimmungen vorliegt oder der falsche Kraftstoff getankt wurde.
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Zum Zeitpunkt der Abholung muss der Kunde einen nationalen Führerschein vorlegen, der im Land, in dem das Fahrzeug abgeholt wird, gültig ist. Alle nationalen EU-Führerscheine gelten in Schweden. Die Fahrerlaubnis muss zu Beginn der Vermietung seit mindestens 12 Monaten behördlich ausgestellt sein. Ältere Führerscheine (Vorgänger des EU-Führerscheins) sollten in lateinischer Schrift ausgestellt sein und den internationalen Vermerk “Permis de conduire” aufweisen.
Für alle Mieter, die keine Staatsbürger der EU sind, ist ein internationaler Führerschein (International Driving Permit, IDP) erforderlich. Der IDP muss zusammen mit dem nationalen Führerschein vorgelegt werden. Ein IDP ist nicht erforderlich, wenn der Kunde im Besitz eines Führerscheins von Australien, Kanada, Island, Norwegen, Neuseeland, der Schweiz oder der USA ist. Es gelten besondere Anforderungen hinsichtlich der Führerscheine der Volksrepublik China und von Vietnam. Bitte wenden Sie sich an Ihre Botschaft, um Näheres zu erfahren.
Passinformationen: Mieter aus Ländern, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben (einschließlich Islands, Norwegens und der Schweiz), müssen am Vermietungsschalter einen gültigen Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorlegen.
Alle anderen Mieter müssen als Identitätsnachweis einen gültigen internationalen Reisepass in lateinischer Schrift am Vermietungsschalter vorlegen.
Die oben genannten Bedingungen gelten auch für alle zusätzlichen Fahrer, falls vorhanden.
Einige Straßen in Schweden erfordern die Bezahlung einer Maut („TRENGSELSKATT“). Diese Mautgebühr wird Enterprise/Alamo/National in Rechnung gestellt. Wir werden Ihre Zahlungsmethode dann mit dem entsprechenden Betrag belasten. Die Mautgebühren sind nicht im Mietpreis enthalten, es gibt dafür keinen festen Betrag. Der zusätzlich zum Mietpreis zu berechnende Betrag hängt von den Mautstraßen ab, die der Mieter fährt. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Der Mieter kann leider nicht direkt an der Mautstelle bezahlen. Einige Straßen in Schweden erfordern die Bezahlung einer Maut („TRENGSELSKATT“). Diese Mautgebühr wird Enterprise/Alamo/National in Rechnung gestellt. Wir werden Ihre Zahlungsmethode dann mit dem entsprechenden Betrag belasten. Die Mautgebühren sind nicht im Mietpreis enthalten, es gibt dafür keinen festen Betrag. Der zusätzlich zum Mietpreis zu berechnende Betrag hängt von den Mautstraßen ab, die der Mieter fährt. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Der Mieter kann leider nicht direkt an der Mautstelle bezahlen.
Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und im Mietpreis inbegriffen. Die Haftpflichtversicherung deckt pro Unfall, Personenschaden oder Tod Beträge von bis zu 300.000.000,00 SEK und für Sachschäden von bis zu 300.000.000,00 SEK ab. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Die Haftpflichtversicherung deckt keine Verletzungen beim Fahrer des Mietfahrzeugs ab. Abgesichert sind Dritte sowie Mitfahrer. Sie deckt auch nicht das Eigentum des Mieters oder Schäden an einem mit dem Mietfahrzeug verbundenen Gefährt ab (z. B. Wohnwagen oder Anhänger).
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.