Autovermietung Hamburg Harburg

Hamburg Harburg

Details zur Station

Grossmoorbogen 15
Hamburg, HH, DE, 21079

Abholservice verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten verfügbar

Fahrzeug anmieten an der Station Hamburg Harburg

Hamburg-Harburg liegt im Süden der Freien Stadt Hamburg direkt an der Süderelbe. Durch die Elbe von der Hamburger City getrennt, zeigt sich Harburg als eigenständiger Stadtteil mit einer langen Geschichte. Seit jeher spielt der Hafen eine bedeutende Rolle für die Menschen dort. Heute sind hier jedoch weniger Seeleute und Hafenarbeiter, sondern eher moderne Bürohäuser und zunehmend auch edle Wohngebäude zu finden. Die Entwicklung Harburgs begann am Ende des ersten Jahrtausends rund um den Ort, an dem heute das Harburger Schloss zu finden ist. Ein Teil des Schlosses, ist noch immer erhalten geblieben. Zu den besonderen Attraktionen dieses Hamburger Stadtteils zählen neben dem Schloss die alte Harburger Elbbrücke sowie das Rathaus Harburg, das im Stil der Neorenaissance errichtet ist. Interessante architektonische Zeugen der Geschichte sind außerdem an der Harburger Schlossstraße zu finden, die zahlreiche geschützte Baudenkmäler säumen, wie das Bornemannsche Haus und das Gasthaus Goldener Engel. Weitere Sehenswürdigkeiten des Stadtteils sind die Kirche St. Johannis und die Feuerwache Harburg. Für entspannte Entdeckungstouren in die Umgebung von Hamburg-Harburg steht Ihnen bei Enterprise Rent-A-Car jederzeit eine breite Auswahl an modernen und gepflegten Fahrzeugen zur Verfügung. Die Hauptniederlassung befindet sich in der Nähe des Neuländer Sees.

Günstige Autovermietung und Transportervermietung in Hamburg-Harburg

Bei Enterprise in Hamburg-Harburg erwartet Sie ein umfangreiches Angebot an Mietwagen unterschiedlicher Fahrzeugklassen. Die verbrauchsarmen Motoren der Autos helfen Ihnen ebenso beim Sparen wie die besonders attraktiven Konditionen, die Sie bei einer Online-Buchung Ihres Mietwagens erhalten. Weiteres Sparpotenzial bieten die Tarife, bei denen Sie die Mietzahlung im Voraus leisten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich von einem freundlichen Enterprise-Mitarbeiter abholen zu lassen. Er bringt Sie zur Niederlassung, wo Sie in aller Ruhe Ihren Mietwagen entgegennehmen.

Transportervermietung in Hamburg-Harburg

Für Transportaufgaben jeglicher Art hält Enterprise in Hamburg-Harburg für Sie eine breite Auswahl von geeigneten Fahrzeugen bereit. Kleine Lieferwagen stehen ebenso zur Verfügung wie große Transporter mit langem Radstand. Ausnahmslos alle Fahrzeuge wartet das Fachpersonal regelmäßig und überprüft diese auf ihre uneingeschränkte Verkehrstüchtigkeit. So sind Sie als Kunde sicher, dass Sie mit Ihrem Mietfahrzeug zuverlässig Ihr Ziel erreichen, unabhängig davon, ob Sie in einem mittelgroßen Transporter oder in einem der komfortablen Kleinbusse unterwegs sind. Erfahren Sie mehr über die Transportervermietung bei Enterprise.

Eine große Auswahl an Fahrzeugen zur Vermietung

Ein sparsamer Kleinwagen für eine Entdeckungstour durch die Hansestadt ist bei Enterprise in Hamburg-Harburg ebenso zu bekommen wie eine kompakte Mittelklasse-Limousine oder ein Oberklasse-Fahrzeug für besondere Anlässe. Vielleicht benötigen Sie aber auch einen geräumigen Kombi für den Großeinkauf im Supermarkt. Bei Enterprise in Harburg erhalten Sie auch diesen. Vom Cityflitzer bis zum geräumigen Van für sieben Personen reicht das Angebot an zuverlässigen Pkw. In der Mietwagen-Kategorie können Sie sich alle zur Vermietung möglichen Fahrzeuge ansehen.

Autofahren in Hamburg-Harburg

Die freundlichen Mitarbeiter der Enterprise-Niederlassung in Hamburg-Harburg erwarten Sie in der verkehrsgünstig gelegenen Niederlassung zwischen den Autobahnen A253 und A7. Von der Ausfahrt Hamburg-Harburg sind es nur wenige hundert Meter bis zum Neuländer See und dem dahinter gelegenen Zentrum von Hamburg-Harburg. Auch vom Bahnhof Hamburg-Harburg aus ist die City schnell und bequem zu erreichen. In der unmittelbaren Umgebung finden Sie ebenso wie im Zentrum von Harburg eine ausreichende Zahl an Stellplätzen in Parkhäusern und Tiefgaragen.

Richtlinien zur Anmietung

Für jeden zusätzlichen Fahrer wird eine Gebühr von 10,00 EUR pro Tag erhoben.

Alle Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Fahrer unter 25 Jahren dürfen nur Autos und SUVs der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt-, Mittel- und Standardklasse sowie Transporter mieten. Darüber hinaus fällt eine Gebühr für minderjährige Fahrer von 20,00 EUR pro Tag an. An Flughafen- und Bahnhofstationen beträgt die Gebühr 25,00 EUR pro Tag. Fahrer über 25 Jahren dürfen alle Fahrzeuge mieten, mit Ausnahme von elektrischen Luxus-Fahrzeugen, bei denen das Mindestalter 30 Jahre beträgt.

Fahrzeuge können in Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, den Niederlanden, Norditalien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und Spanien gefahren werden. Fahrzeuge können auch in Kroatien, Süditalien, dem Vatikan, San Marino, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn gefahren werden, mit Ausnahme von Fahrzeugen der Marken Audi, BMW, Mercedes, VW, Land Rover, Jaguar. Elektrische Luxus-Elite-Fahrzeuge können nicht für grenzüberschreitende Fahrten gemietet werden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Für alle grenzüberschreitenden Reisen gelten die folgenden zusätzlichen Gebühren. Flughäfen und Bahnhöfe 6,24 EUR pro Tag. Alle anderen Standorte 5,00 EUR pro Tag. Die maximale Gebühr beträgt 10 Tage. Die Preise beinhalten Steuern und Gebühren.

Die Haftungsbeschränkung (DW) reduziert die Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird. Ist die Haftungsbeschränkung (DW) nicht in der Reservierung enthalten, haftet der Mieter vollständig für das Fahrzeug. Die Haftungsbeschränkung (DW) ist zum Kauf erhältlich und reduziert die entsprechende Selbstbeteiligung bei allen Fahrzeugen.

Falls erworben oder in der Reservierung enthalten, gilt für alle Auto- und SUV-Kategorien der Größen Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompaktwagen, Mittelklassewagen, Standardwagen und Kleinbus eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.050,00 EUR. Für Oberklasse- und Premium-Fahrzeuge, große Kleinbusse, große SUVs sowie Fahrzeuge der Luxusklasse Elite Elektro beträgt die Selbstbeteiligung 1.250,00 EUR. Für kleine Transporter beträgt die Selbstbeteiligung 1.150,00 EUR und für alle anderen Transporter beträgt die Selbstbeteiligung 1.500,00 EUR. Die Selbstbeteiligung wird für jedes einzelne Schadenereignis in Rechnung gestellt.

Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (DW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (DW) ist keine Versicherung.

Mieter, die Fragen zu Schäden am Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden sich bitte an unsere Schadensersatzabteilung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an schaden@em.com oder telefonisch unter 00 49 (0) 32 21 2248840.

Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für One-Way-Anmietungen an. Die One-Way-Gebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der One-Way-Gebühr wird während des  Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.

Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist eine optionale Abdeckung, die die jeweiligen Selbstbeteiligungskosten der Haftungsbeschränkung für alle Fahrzeuge auf null reduziert.
Wenn der Selbstbeteiligungsschutz (EP) in der Reservierung nicht bereits enthalten ist, kann dieser erworben werden.

Vor dem Erwerb des Selbstbeteiligungsschutzes (EP) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird der Selbstbeteiligungsschutz (EP) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren bis zu den Selbstbeteiligungskosten der Haftungsbeschränkung zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist keine Versicherung.

Wenn der Mieter zu Beginn des Mietzeitraums keinen Kraftstoff kauft und das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand wie zu Beginn des Mietzeitraums (wie in der Mietvereinbarung angegeben) zurückgibt, ist er verpflichtet, eine Betankungsgebühr zu zahlen. Die Kosten dafür ergeben sich aus der Differenz zwischen dem in der Mietvereinbarung eingetragenen Kraftstoffstand und dem Kraftstoffstand bei der Rückgabe des Fahrzeugs multipliziert mit dem in der Station angezeigten Kraftstoffpreis. Nicht verbrauchter oder überschüssiger Kraftstoff wird nicht erstattet.

Bei Elektrofahrzeugen, deren Ladestand bei der Rückgabe niedriger ist, als der Ladestand zu Beginn der Mietzeit (wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben), eine Wiederaufladegebühr, die wie folgt berechnet wird: Anzahl der Kilowattstunden, die für die Aufladung des Fahrzeugs erforderlich sind, um die Differenz zwischen dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen und dem bei der Rückgabe des Fahrzeugs erfassten Ladezustand auszugleichen, multipliziert mit dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen Preis pro Kilowattstunde zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr, wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben. Nicht verbrauchte oder überschüssige Ladung wird nicht erstattet. 

Die Reisegepäckversicherung ist gegen eine zusätzliche Tagesgebühr erhältlich. Die Reisegepäckversicherung versichert die persönlichen Gegenstände des Mieters und seiner Mitfahrer während der Reise.
Kurz gesagt deckt das Produkt Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Gepäck, elektronischen und mobilen Geräten ab. Außerdem wird die verspätete Ausgabe von persönlichem Reisegepäck und der Verlust von Reisedokumenten abgedeckt. Dies ist nur eine Zusammenfassung. Der Erwerb der Reisegepäckversicherung ist optional und keine Voraussetzung für die Anmietung eines Fahrzeugs.
Die Deckung durch die Reisegepäckversicherung überschneidet sich ggf. mit Ihrer bestehenden Deckung. Sie sollten prüfen, ob Ihre private Versicherung ausreichend ist.
Die Deckung durch die Reisegepäckversicherung darf 50 Tage und/oder eine von der Dauer des Mietzeitraums unabhängige Maximalgebühr von 200 EUR nicht überschreiten und unterliegt der Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Bedingungen des Mietvertrags und der Reisegepäckversicherungspolice.

Dieses Produkt ist ab dem 1. Januar 2023 erhältlich.

Dokument mit Informationen zum Versicherungsprodukt anzeigen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Police anzeigen

Alle Debit- und Kreditkarten namhafter Anbieter (ausgestellt von Maestro, VPAY, Visa Electron, Visa, Mastercard oder American Express) werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein.

Bargeld, Schecks, Prepaidkarten, Diners Club- und Discover Card-Karten werden nicht akzeptiert.

Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution in Höhe von 250,00 EUR sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte, werden nur die geschätzten Mietkosten in Rechnung gestellt und der Kautionsbetrag wird auf der Kreditkarte geblockt. Die Fahrzeugkategorien Oberklasse, Premium, große Mehrsitzer, große SUVs und elektrische Luxus-Elite-Fahrzeuge müssen mit Kreditkarte bezahlt werden.

Der Pannendienstschutz (RAP) beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5 l Kraftstoff umfasst. Pannenhilfe ist in fast allen europäischen Ländern verfügbar. Die aktuelle Liste der Länder ist bei der Anmietung in der Mietstation verfügbar. RAP ist eine Pauschalgebühr, die alle Pannendienste abdeckt. Die Pannenhilfe kann auch ohne Zahlung dieser Pauschalgebühr in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt dann nach den tatsächlich für alle erbrachten Hilfsleistungen angefallenen Kosten. Der Pannendienstschutz (RAP) ist ein optionales Produkt. Vor dem Kauf des Pannenschutzes (RAP) wird empfohlen, festzustellen, ob die persönliche Deckung ausreicht. Wird RAP abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.

Alle Fahrer müssen einen gültigen und nicht abgelaufenen Führerschein vorlegen (digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert). Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.

Alle Mieter müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern sind ab dem Stempeldatum im Reisepass des Mieters bis zu 6 Monate gültig. Nach Ablauf der sechs Monate ist ein in der EU ausgestellter Führerschein gesetzlich vorgeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.

Autovermietung Hamburg Harburg - Häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.