Flughafen A Coruña (LCG) Autovermietung

A Coruña Airport (LCG)

Details zur Station

Aeropuerto De La Coruna
Culleredo, C, ES, 15189

Abholservice nicht verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten verfügbar

Wegbeschreibung vom Terminal

Die Mietstation befindet sich vor der Ankunftshalle.

Fahrzeug anmieten an der Station Flughafen A Coruña (LCG)

Ganz im Nordwesten von Spanien liegt die Hauptstadt der Region Galicien. Knapp eine Viertelmillion Menschen haben sich diesen Ort als ihren Lebensmittelpunkt ausgesucht. Von der Mietwagenstation von Enterprise Rent-A-Car direkt am Flughafen La Coruna besitzen Sie einen ausgezeichneten Startpunkt für Ihre Erkundung der Stadt und der Region. La Coruna liegt am Atlantischen Ozean und ist als Hafenstadt durch diese Lage besonders geprägt. Entsprechend sind auch die Sehenswürdigkeiten der Stadt maritim ausgerichtet. Mit dem Mietwagen sind Sie in La Coruna bequem und unabhängig unterwegs. Das Straßennetz ist in der Stadt gut ausgebaut und es sind ausreichend Parkflächen auch in der Nähe der Innenstadt vorhanden.


In der Stadt gibt es den ältesten Leuchtturm der Welt, der noch in Betrieb ist. Der Herkules zeigt den Seefahrern schon seit der Zeit der Römer den richtigen Weg an. Er stammt aus dem 2. Jahrhundert und ist nicht nur das Wahrzeichen der Stadt, sondern auch Weltkulturerbe. Außerdem können Sie auf La Corunas Strandpromenade, die mit 13 km eine der längsten Europas ist, spazieren. Aus dem 16. Jahrhundert stammt das Castillo de San Anton. In der Burg befindet sich heute das Archäologische Museum.

Eine große Auswahl an Mietfahrzeugen

Enterprise bietet eine große Auswahl an Mietwagen und Miettransportern. Von geräumigen SUVs bis hin zu großen Transportern, bei uns finden Sie genau das richtige für Ihre Anforderungen. Schauen Sie sich unsere Mietwagen Flotte in Deutschlandan und wählen Sie das passende Mietfahrzeug von Enterprise-Rent-A-Car.

Warum bei Enterprise mieten?

Enterprise bietet Ihnen weltweit eine umfassende Auswahl an zuverlässigen Fahrzeugen, die Ihren individuellen Anforderungen entspricht. In unseren zahlreichen Filialen, finden Sie genau das richtige für Ihre Bedürfnisse, ob für Geschäftsreise, Umzug oder Familienausflug. Unsere Mietfahrzeuge stehen Ihnen zur Kurz- als auch Langzeitmiete zur Verfügung. Wenn Sie nach dem besten Kundenservice zu großartigen Preisen suchen, buchen Sie heute noch Ihre Mietfahrzeug bei Enterprise Rent-A-Car.

Einwegmiete

Sind Sie auf der Suche nach einem Mietwagen, benötigen diesen aber nur für eine einfache Strecke? Mit der Enterprise Einwegmiete können Sie an weltweit 7200 Stationen eine große Auswahl an Standard Wagen und Kleinbussen mieten. Lassen Sie sich von unserem erstklassigen Kundenservice überzeugen und buchen Sie heute noch bei Enterprise Rent-A-Car.

Billiger Mietwagen mit kostenlosem Abholservice

Sie können nicht zur Mietwagenstation kommen und müssen abgeholt werden? Mit dem kostenlosen Abholservice von Enterprise ist das kein Problem. Rufen Sie einfach unsere nächstgelegene Filiale an und vereinbaren Sie den Abholtermin mit unseren Mitarbeitern. Buchen Sie heute noch Ihren günstigen Mietwagen der Enterprise Rent-A-Car Autovermietung und genießen Sie den erstklassigen Kundenservice und die großartigen Preise.

Richtlinien zur Anmietung

Der Preis für jeden zusätzlichen Fahrer beträgt 14,00 EUR pro Tag, mit einer Höchstgebühr von 140,00 EUR für 10 Tage.

BITTE PARKEN SIE DAS FAHRZEUG AUF EINEM DER STELLPLÄTZE VON ENTERPRISE RENT A CAR AUF DEM RENT A CAR PARKPLATZ. SCHLIESSEN SIE DAS FAHRZEUG AB UND WERFEN SIE DIE SCHLÜSSEL IN DEN SCHLÜSSELKASTEN BEI UNSERER FILIALE.

Bei Anmietung eines Fahrzeugs müssen alle Fahrer mindestens 25 Jahre alt sein. Mieter im Alter von 21 bis 24 Jahren können Fahrzeuge und SUVs der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt-, Mittel- und Standardklasse sowie Kleinbusse, Kompakt- und Mittelklasse-Transporter mieten. Für Mieter zwischen 21 und 24 Jahren fällt ein Zuschlag in Höhe von 23,00 EUR pro Tag an.

Gegen eine Gebühr für die Grenzüberschreitung können die Fahrzeuge zudem in folgenden Ländern gefahren werden: Andorra, Belgien, Deutschland, Frankreich, Gibraltar, Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Portugal und Schweiz (keine anderen Länder). Die Kosten für die Grenzüberschreitung betragen 55,50 EUR inkl. MwSt. und können am Schalter bezahlt werden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, Enterprise am Schalter über seine Pläne, Spanien mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und sich eine Genehmigung dafür einzuholen.

Die Haftungsbeschränkung reduziert Ihre Haftung bei Beschädigungen oder Diebstahl des Fahrzeugs und ist möglicherweise im Preis enthalten. Sollte sie nicht im Preis enthalten sein, sollten Sie vor dem käuflichen Erwerb überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung sowie Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wenn Sie die Haftungsbeschränkung ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten zahlen und anschließend bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung ist keine Versicherung. Für jeden Schadensfall gelten die folgenden Selbstbeteiligungen: 1.200,00 EUR für Kleinst-, Klein-, Kompakt-, Hybrid- und Mittelklassewagen. 1.400,00 EUR für Standardwagen, Standardpersonentransporter, Kompaktklasse Elite, Mittelklasse, Standard-SUV und Hybrid-, Kompakt- und Mittelklasse-Cabrios. 1.700,00 EUR für Premiumwagen, Premium-Personentransporter, Oberklasse und Premiumklasse mit Allradantrieb. 2.000,00 EUR für Luxusklassewagen und Fahrzeuge mit Allradantrieb. Für Transporter gelten die folgenden Selbstbeteiligungen: 1.050,00 EUR für Kleintransporter, 1.250,00 EUR für mittelgroße Transporter und 1.500,00 EUR für große Transporter Durch den alleinigen Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) wird Ihre Haftung lediglich reduziert. Um Ihre Selbstbeteiligung auf Null zu reduzieren, müssen Sie zusätzlich den Selbstbeteiligungsschutz (EP) erwerben.

Mieter, die Fragen zu Schäden am Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden sich bitte an unsere Schadensersatzabteilung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an es.dru@ehi.com oder telefonisch unter 00 34 917821011.

Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für One-Way-Anmietungen an. Die One-Way-Gebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der One-Way-Gebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.

Der Haftungsausschluss ist ein optionales Produkt, das nur dann verfügbar ist, wenn in Ihrem Tarif bereits eine Haftungsreduzierung enthalten ist, mit der Ihre Selbstbeteiligung gemindert wird (siehe Bestimmungen zur Haftungsreduzierung). Der Haftungsausschluss reduziert Ihren Selbstbehalt bei allen Fahrzeugen auf Null. Der Haftungsausschluss ist keine Versicherung. Unter Umständen möchten Sie vor dem Kauf prüfen, ob Ihr persönlicher Versicherungsschutz für Schäden, Diebstahl, Einnahmeverlust, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung sowie für Abschlepp-, Lager- oder Beschlagnahmegebühren ausreichend ist. Wenn Sie das Produkt ablehnen, müssen Sie eventuellen einen Selbstbehalt zahlen und eine Entschädigung von Ihrer Versicherung verlangen.

Wenn der Mieter zu Beginn des Mietzeitraums keinen Kraftstoff kauft und das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand wie zu Beginn des Mietzeitraums (wie in der Mietvereinbarung angegeben) zurückgibt, ist er verpflichtet, eine Betankungsgebühr zu zahlen. Die Kosten dafür ergeben sich aus der Differenz zwischen dem in der Mietvereinbarung eingetragenen Kraftstoffstand und dem Kraftstoffstand bei der Rückgabe des Fahrzeugs multipliziert mit dem in der Station angezeigten Kraftstoffpreis plus einer Tankgebühr von 21,00 EUR. Nicht verbrauchter oder überschüssiger Kraftstoff wird nicht erstattet.

Bei Elektrofahrzeugen, deren Ladestand bei der Rückgabe niedriger ist, als der Ladestand zu Beginn der Mietzeit (wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben), eine Wiederaufladegebühr, die wie folgt berechnet wird: Anzahl der Kilowattstunden, die für die Aufladung des Fahrzeugs erforderlich sind, um die Differenz zwischen dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen und dem bei der Rückgabe des Fahrzeugs erfassten Ladezustand auszugleichen, multipliziert mit dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen Preis pro Kilowattstunde zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr, wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben. Nicht verbrauchte oder überschüssige Ladung wird nicht erstattet. 

Alle Debit- und Kreditkarten namhafter Anbieter (ausgestellt von Visa, Mastercard oder American Express) werden akzeptiert. Schecks, Prepaidkarten sowie Karten von Diners Club und Discover Card werden nicht akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten.
Für Fahrzeuge und SUVs der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt-, Mittel- und Standardklasse und Kompaktklasse Mittelklasse-Transporter ist eine Kaution von 200,00 EUR erforderlich. Bei allen anderen Transportern beträgt die Kaution 400,00 EUR.
Für Fahrzeuge der Kategorien Kompaktklasse Elite, Ober-, Premium-, Luxusklasse und Cabrio sowie Kleinbus beträgt die Kaution 400,00 EUR und muss mit einer Kreditkarte bezahlt werden.
Für die Anmietung eines Autos oder SUVs der Kategorien Kompaktklasse Elite, Ober-, Premium- oder Luxusklasse sind zwei Bankkarten als zusätzliche Sicherheit erforderlich, wobei eine davon eine gültige Kreditkarte sein muss. Gegebenenfalls sind Barzahlungen möglich, die Kaution muss jedoch mit einer Debit- oder Kreditkarte bezahlt werden und beträgt mindestens 500,00 EUR. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Station vor Ort.

Enterprise bietet einen Pannendienstschutz (Roadside Assistance Protection, RAP) an. Der Pannendienstschutz ermöglicht Enterprise-Kunden, ihre finanzielle Haftung in den folgenden Fällen vollständig zu eliminieren: Kosten für die Reparatur oder Ersetzung von Reifen (ohne Felgen) (nicht im Zusammenhang mit größeren Reparaturen), Kosten für den Ersatz von Schlüsseln sowie alle Kosten für Abschleppen und Leistungen vor Ort, die bei einem Fehler des Mieters durch den von uns gewählten Pannendienstanbieter anfallen. Der Pannendienstschutz befreit Sie nicht von diesen Kosten, wenn Ihrerseits ein Verstoß gegen den Mietvertrag vorliegt. Der Pannendienstschutz ist ein optionales Produkt. Vor dem Kauf sollten Sie prüfen, ob Ihre private Abdeckung ausreichend ist. Wenn Sie RAP ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten zahlen und anschließend bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.

Alle Fahrer müssen einen gültigen und nicht abgelaufenen Führerschein vorlegen (digitale Führerscheine werden nur akzeptiert, wenn diese in Spanien ausgestellt wurden und sich die Vermietstation in Spanien befindet). Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.

Alle Mieter müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen und vollwertigen Führerscheins sein. Mieter von Fahrzeugen der Kategorien Elite-, Premium- und Luxusklasse, Cabrios oder SUVs müssen zusätzliche gesicherte Kontaktinformationen wie Beschäftigungsangaben, Telefonnummern und den Nachweis eines Wohnsitzes in Spanien vorweisen. Wird eines der oben aufgeführten Fahrzeuge von einer Flughafenstation angemietet, sind zudem Reisedokumente wie Bordkarten sowie Belege für Hotel und Wohnungen usw. erforderlich. Einheimische Kunden, deren Dokumente in verschiedenen Ländern ausgestellt wurden, müssen einen zusätzlichen Adressnachweis vorlegen (z. B. eine Telefon-, Gas- oder Stromrechnung), der nicht älter als 90 Tage sein darf. Mieter, die nur vorübergehend in Spanien sind, müssen einen Nachweis über die Unterkunft, die Kontaktdaten im Land und in ihrem Heimatland sowie z. B. Beschäftigungsangaben und Informationen zur Rückreise vorlegen. Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.

Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und versichert den Fahrer und den Eigentümer im Falle von Ansprüchen Dritter gegen ihn aufgrund von Schäden, die durch das Mietfahrzeug verursacht wurden. Eine Haftpflichtversicherung ist im Preis enthalten. Die Deckung ist auf 135 Millionen EUR begrenzt.

Autovermietung Flughafen A Coruña (LCG) - Häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.