Autovermietung - Grand Hyatt East Tower (ICN)

Grand Hyatt East Tower (ICN)

Details zur Station

208 Yeongjonghaeannam-Ro
321 BEON-GIL
Incheon, KR, 22382

Abholservice nicht verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten nicht verfügbar

Wegbeschreibung vom Terminal

Das Grand Hyatt Hotel Incheon umfasst zwei Gebäude, den Ost- und den Westturm.
Der Mietschalter befindet sich im Ostturm.

So finden Sie den Mietschalter:
1. Betreten Sie den Ostturm.
2. Gehen Sie nach rechts zur Hotelrezeption.
3. Die Filiale befindet sich neben dem hinteren Schalter.

Wegbeschreibung vom Terminal 1
1. In der dritten Etage bei Gate 7 finden Sie den kostenlosen Shuttlebus, der von 5 Uhr bis 23:50 Uhr im 10-Minuten-Takt verkehrt.
2. In der ersten Etage bei Gate 3C finden Sie den Grand Hyatt-Shuttlebus, der von 6:05 Uhr bis 22:05 Uhr im 30-Minuten-Takt verkehrt.

Wegbeschreibung vom Terminal 2
1. In der dritten Etage bei Gate 4/5 finden Sie den kostenlosen Shuttlebus der von 5 Uhr bis 23:50 Uhr im 10-Minuten-Takt verkehrt.
2. In der ersten Etage bei Gate 2A finden Sie den Grand Hyatt-Shuttlebus, der von 6:05 Uhr bis 22:05 Uhr im 30-Minuten-Takt verkehrt.

Richtlinien zur Anmietung

Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Mietanforderungen erfüllen. Zusätzliche Fahrer müssen sich gemeinsam mit dem Hauptmieter am Schalter vorstellen. Ein zusätzlicher Fahrer kann nur an der Abholstation in den Vertrag aufgenommen werden. Die Gebühr für zusätzliche Fahrer beträgt 10.000,00 KRW pro Tag.

Das Mindestalter für das Führen aller Fahrzeuge beträgt 21 Jahre. Es gibt kein Höchstalter für Vermietungen. Für alle Mieter zwischen 21 und 25 Jahren, die einen Kleinwagen, Kompaktwagen, Mittelklassewagen, Standardwagen, Oberklassewagen oder Kleinbus anmieten möchten, fällt eine Gebühr für junge Fahrer von 15.000,00 KRW pro Tag an. Für alle Mieter zwischen 21 und 25 Jahren, die einen Premium- oder Luxusklassewagen sowie ein Elektrofahrzeug anmieten möchten, fällt eine Gebühr für junge Fahrer von 30.000,00 KRW pro Tag an.

Fahrten mit dem Fahrzeug in andere Länder sind nicht gestattet.

Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist eine optionale Deckung, die die finanzielle Haftung des Mieters bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs begrenzt.

Wenn die Haftungsbeschränkung erworben wird oder in der Mietgebühr enthalten ist, ist die Selbstbeteiligung des Mieters auf 500.000 KRW pro Schadensfall oder Diebstahl begrenzt. Die maximale Deckungssumme beträgt 10.000.000 KRW. Diese Selbstbeteiligung gilt unabhängig von den Gesamtkosten für die Reparatur oder der Höhe des Schadens.

Wenn die Haftungsbeschränkung nicht erworben oder abgelehnt wird, haftet der Mieter möglicherweise für die vollständigen Reparaturkosten oder, im Fall eines Diebstahls, für den Gesamtwert des Fahrzeugs.

Bitte beachten Sie, dass die Haftungsbeschränkung keine Versicherung ist und zusätzliche Kosten wie für das Abschleppen, die Aufbewahrung oder eine Wertminderung des Fahrzeugs unter Umständen nicht übernommen werden. Mieter sollten ihre privaten Versicherungspolicen überprüfen, um sicherzugehen, dass ein angemessener Schutz vorhanden ist.

Einweganmietungen sind derzeit nicht zulässig.

Wir tanken für Sie auf: Mit dieser Option kann der Mieter nach der Rückgabe den verbrauchten, aber nicht ersetzten Kraftstoff bezahlen. Der Preis pro Liter liegt in diesem Fall über dem lokalen Kraftstoffpreis.


Kraftstoff im Voraus bezahlen: Bei dieser Option kann der Mieter zum Zeitpunkt der Anmietung eine Tankfüllung bezahlen und das Fahrzeug mit leerem Tank zurückgeben. Nicht genutzter Kraftstoff wird nicht zurückerstattet. Im Voraus bezahlter Kraftstoff ist 5 % günstiger als der lokale Kraftstoffpreis.

Kunde tankt auf: Mit dieser Option kann der Mieter das Fahrzeug mit demselben Kraftstoffstand wie bei der Anmietung zurückgeben und so zusätzliche Kraftstoffkosten vermeiden.

Die persönliche Unfallversicherung (PAI) ist eine optionale Deckung, die Mieter und Mitfahrer im Falle eines Unfalls schützt. Sie deckt medizinische Kosten bis zu einer Höhe von 15.000.000 KRW pro Mitfahrer (einschließlich Fahrer) ab. Dies beschränkt sich jedoch auf die maximale Anzahl an zugelassenen Mitfahrern im Fahrzeug. Bei Unfalltod wird eine Leistung von 100.000.000 KRW gewährt.

Alle Kreditkarten namhafter Anbieter, ausgestellt von American Express, MasterCard, VISA oder JCB, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Prepaidkarten, Bargeld, Schecks sowie Debitkarten werden nicht akzeptiert. Bei einer Online-Transaktion durch den Mieter müssen Name und Nummer auf der Kreditkarte mit dem Namen und der Nummer übereinstimmen, die für die Online-Transaktion gespeichert wurden. Es ist keine Kaution als Voraussetzung für eine Anmietung erforderlich.

Der Pannendienstschutz (Roadside Assistance Protection – RAP) ist ein optionaler 24-Stunden-Notdienst, der Unterstützung bei Aussperrungen (wenn die Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen sind) und Reifenpannen, Starthilfe bei Batterieproblemen und Kraftstoffanlieferung bietet. Wenn ein Ersatzrad nicht verfügbar oder nicht aufgepumpt ist, wird das Fahrzeug abgeschleppt. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Kosten für ein Ersatzrad nicht durch den Pannendienstschutz abgedeckt werden.

Auch wenn der Pannendienstschutz praktische Vorteile bietet, handelt es sich nicht um eine Versicherung. Mieter sollten ihren individuellen Versicherungsschutz überprüfen, um sicherzugehen, dass solche Fälle angemessen abgedeckt werden. Wenn der Pannendienstschutz abgelehnt wird, trägt der Mieter alle damit verbundenen Kosten, die er gegebenenfalls von seiner privaten Versicherung zurückfordern kann.

Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Elektronische oder digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Außerdem müssen alle ausländischen Mieter einen gültigen Reisepass vorlegen. Inländische Mieter können einen Reisepass oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter eine gültige Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist. Mieter müssen bei der Fahrzeugabholung entweder einen gültigen koreanischen Führerschein oder einen internationalen Führerschein vorlegen, der von einem Land ausgestellt wurde, das zum Zeitpunkt der Fahrzeugabholung das Wiener oder Genfer Abkommen unterzeichnet hat. Wenn Sie keinen gültigen internationalen Führerschein vorweisen können, wird die Anmietung abgelehnt. Der internationale Führerschein wird nur im A6-Papierformat akzeptiert; Plastikkarten und Digitalversionen sind nicht zulässig. Internationale Führerscheine, die von der International Drivers Association ausgestellt wurden, sind in Korea nicht anerkannt. Mieter sollten darauf achten, dass ihr internationaler Führerschein den Vorgaben des Genfer oder Wiener Abkommens entspricht.

Der internationale Führerschein muss für die gesamte Mietdauer gültig sein. Es werden nur internationale Führerscheine mit eindeutig angegebenen Gültigkeitsdaten akzeptiert. Um Fahrzeuge mit einer Kapazität von bis zu neun Sitzplätzen nutzen zu können, wird ein internationaler Führerschein der Klasse B benötigt. Mieter müssen außerdem seit mindestens einem Jahr über einen gültigen Führerschein verfügen, der im Wohnsitzland ausgestellt wurde.

Bitte beachten Sie, dass internationale EU-Führerscheine in Korea nicht anerkannt sind. Inhaber von EU-Führerscheinen sind verpflichtet, einen internationalen Führerschein (IDP) zu beantragen, um in diesem Land fahren zu können. Internationale Führerscheine, die von Brasilien oder Saudi-Arabien ausgestellt wurden, werden ebenfalls nicht akzeptiert, da diese Länder das Genfer Abkommen von 1968 noch nicht ratifiziert haben.

Außerdem müssen Mieter bei der Abholung des Fahrzeugs einen gültigen Reisepass vorlegen und eine private Kreditkarte zur Zahlung verwenden. Bargeld- und Debitkartenzahlungen werden nicht akzeptiert. Mit einem internationalen Führerschein dürfen Kunden ein Jahr lang im Land der Anmietung fahren. Mieter, die ihren Wohnsitz nicht in dem Land haben, in dem die Anmietung erfolgt, müssen einen Nachweis über die Unterkunft vorlegen.

Die Haftpflichtversicherung (TPL) ist obligatorisch und in allen Mietvereinbarungen enthalten. Sie dient als Schutz vor Haftungsfällen, die aus Unfällen mit Dritten resultieren. Die Haftpflichtversicherung bietet unbegrenzte Deckung bei Personenschäden, Tod und Sachschäden Dritter. Bei Fahrzeugschäden deckt die Haftpflichtversicherung bis zu 100.000.000 KRW ab. Alle Kosten, die diese Grenze überschreiten, trägt der Mieter selbst.

Diese Deckung erfüllt oder übertrifft die gesetzlichen Mindestanforderungen für Haftpflichtversicherungen und stellt sicher, dass Mieter vor potenziellen rechtlichen und finanziellen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Forderungen Dritter geschützt sind.

Für Inhaber eines nicht koreanischen Führerscheins ist ein internationaler Führerschein zusammen mit einem gültigen Reisepass erforderlich. Der internationale Führerschein muss den Vorgaben des Genfer Abkommens vom 19. September 1949 oder des Wiener Abkommens von 1968 über den Kraftfahrzeugverkehr entsprechen. Weitere Details finden Sie in unseren Richtlinien zur Anmietung.

Autovermietung Grand Hyatt East Tower (ICN) - Häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.