Flughafen Ljubljana Jože Pučnik (LJU) Autovermietung

Ljubljana Airport (LJU)

Details zur Station

Airport Terminal
ZGORNJI BRNIK 130A
Ljubljana, SI, 4210

Abholservice nicht verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten verfügbar

Wegbeschreibung vom Terminal

Der Schalter befindet sich im Terminalgebäude und ist bequem zu Fuß erreichbar. Kein Shuttle-Service erforderlich.

Richtlinien zur Anmietung

Zusätzlicher Fahrer: 20,00 EUR pro Anmietung inkl. MwSt. für alle Fahrzeugklassen. Es gelten alle Vermietungsbedingungen.

Abholung außerhalb der Geschäftszeiten
An dieser Mietstation ist eine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Kunden müssen ihre Flugdaten inklusive Flugnummer und Ankunftszeit angeben. Für die Abholungen außerhalb der Öffnungszeiten fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00 EUR an.

Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Fahrzeuge können außerhalb der Geschäftszeiten dieser Station zurückgegeben werden. Bitte parken Sie das Fahrzeug nur auf einem sicheren, ausgewiesenen Parkplatz auf dem Gelände der Station. Vergewissern Sie sich, dass das Mietfahrzeug verriegelt ist, und stellen Sie vor dem Verlassen sicher, dass Sie alle persönlichen Gegenstände an sich genommen haben. Werfen Sie die Schlüssel in den Rückgabekasten. Der Rückgabekasten befindet sich am Schalter. Für die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die Verantwortlichkeit des Mieters für das Fahrzeug und die Mietgebühren endet erst nach der Inspektion des Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter am folgenden Werktag. Möglicherweise fallen zusätzlich lokale Steuern und Gebühren an.

Das erforderliche Mindestalter für alle Fahrzeugklassen liegt bei 18 Jahren. Für Premiumwagen liegt es bei 21 Jahren. Das Höchstalter für alle Fahrzeugklassen liegt bei 70 Jahren. Für Fahrer im Alter von 18–20 Jahren bzw. über 70 Jahren wird eine Gebühr von 40,00 EUR inkl. MwSt. pro Anmietung erhoben.

Richtlinien für grenzüberschreitende Fahrten: Grenzüberschreitende Anmietungen sind nur innerhalb Europas mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien zulässig. Fahrten in die Türkei sind NICHT ZULÄSSIG.
Die Gebühren für grenzüberschreitende Reisen betragen:
EU-Länder – 20,00 EUR pro Anmietung
Bosnien und Herzegowina, Serbien, Mazedonien und Montenegro – 50,00 EUR pro Anmietung
Albanien und Kosovo – 122,00 EUR pro Anmietung
Alle oben genannten Gebühren verstehen sich inkl. MwSt.
Eine vorherige schriftliche Genehmigung ist erforderlich (fragen Sie bei der Abholung einen Mitarbeiter). Zudem wird eine Versicherungsgebühr erhoben. Die Garantie entspricht dem Wert des Mietfahrzeugs. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Reservierungsabteilung unter +386 30208880. Die Grüne Karte deckt das Mietfahrzeug mit einer Basisversicherung (TPI) ab, solange sich das Fahrzeug innerhalb der Grenzen des Landes befindet, für das die Grüne Karte ausgestellt ist. Im Ausland stehen Ihnen ein Pannendienst oder ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist eine optionale Deckung, die die Haftung des Mieters bei Beschädigung des Fahrzeugs reduziert, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird.
Ist die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Reservierung enthalten, kann sie am Mietschalter erworben werden. Wenn die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Mietvereinbarung enthalten ist oder abgelehnt wird, haftet der Mieter für die Gesamtkosten der Schäden am Fahrzeug oder den gesamten Wert des Fahrzeugs im Falle einer Beschädigung.

Wenn die Haftungsbeschränkung erworben wird oder in der Reservierung enthalten ist, beträgt die Selbstbeteiligung:
1.000 EUR für die Fahrzeugklassen Mini, Economy
1.200 EUR für die Fahrzeugklasse Kompaktwagen
1500–1800 EUR für Mittelklasse- und Standardwagen
2.000 EUR für alle Kleinbusse und kommerziellen Transporter
sowie 2.500–5.500 EUR für alle Fahrzeuge der Premium- und Luxusklasse.
Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung eines Fahrzeugs fällig.

Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob die private Versicherung des Mieters Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (CDW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung.

Der Liefer- und Abholservice an Orten, die maximal 10 km außerhalb der Stadt liegen, ist kostenlos. Für den Liefer- und Abholservice an Orten, die außerhalb eines Umkreises von 10 km von der Stadt liegen, wird eine Servicegebühr von 12,20 EUR zzgl. einer Kilometergebühr von 0,85 EUR pro Kilometer erhoben. Alle angegebenen Gebühren verstehen sich inkl. MwSt. Der Fahrer muss anwesend sein, seinen Reisepass vorzeigen und die Zahlungsmethode bestätigen. Wenn Sie weitere Informationen über den Liefer- und Abholservice benötigen oder eine Reservierung vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch unter +386 30208880 an unser Reservierungsteam.

 

Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: technical-support@autobenussi.hr, 00385953366000

One-Way-Anmietungen sind innerhalb von Slowenien und von Slowenien zu ausgewählten internationalen Stationen möglich. Für weitere Informationen zu verfügbaren One-Way-Routen und den jeweiligen Abgabegebühren wenden Sie sich bitte an unsere Reservierungsabteilung unter +386 30208880. 

Kraftstoffkosten: Alle Fahrzeuge werden vollgetankt bereitgestellt und müssen vollgetankt zurückgegeben werden. Wenn das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben wird, wird dem Mieter die Differenz gemäß der offiziellen Rate von Enterprise Rent-A-Car in Slowenien berechnet. Auf den Tankservice werden außerdem Gebühren in Höhe von 36,60 EUR inkl. MwSt. erhoben.

ERGÄNZENDE HAFTUNGSREDUZIERUNG (SLP) – EINE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN UND WIRD GEBÜHRENFREI ANGEBOTEN. DIESE SCHÜTZT DEN MIETER UND WEITERE EINGETRAGENE FAHRER VOR HAFTUNG IM FALLE EINER SCHWEREN VERLETZUNG ODER TOD VON DRITTEN SOWIE BEI SACHSCHÄDEN VON DRITTEN. HAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN DECKEN VERLUST ODER SCHÄDEN AM FAHRZEUG NICHT AB. DER MIETER HAFTET FÜR DEN GESAMTWERT DES FAHRZEUGES, UNABHÄNGIG VON DER SCHULD. JE NACH ANNAHME ZUSÄTZLICHER VERSICHERUNGSOPTIONEN.

Während der Wintersaison vom 15. November bis zum 15. März und bei winterlichen Wetterbedingungen sind in Slowenien alle Mietfahrzeuge gemäß der lokalen Vorschriften mit Winterreifen ausgestattet. Winterreifen sind in allen Preisen enthalten. 

Visa-, Diners- und MasterCard-Kreditkarten werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Bei der Abholung werden die geschätzten Mietkosten von der Kreditkarte abgebucht und auf dieser wird ein Betrag in Höhe der Kaution blockiert. Die Kaution wird von der Bank des Karteninhabers wieder freigegeben, nachdem sie über die Rückgabe des Fahrzeugs benachrichtigt wurde.

Höhe der Kaution und Fahrzeugkategorie:
700,00 EUR für Kleinstwagen und Kleinwagen
900,00 EUR für Kompaktklasse und kleine Transporter
1100,00 EUR für Kompaktklasse-Cabrio, Mittelklasse und Standardklasse mit Schaltgetriebe
1300,00 EUR für Standardklasse mit Automatik; Standard SUV und Kombi; Großraumlimousinen (Vans) der Standardklasse und der Oberklasse; Standardklasse Transporter
1600,00 EUR für Premiumklasse und Oberklasse SUV
2000,00 EUR für Luxusklasse und Luxusklasse Van
2500,00 EUR für Premiumklasse SUV

Debitkarten und Bankkarten werden als Zahlungsmittel für die Anmietung oder zum Kauf zusätzlicher Produkte akzeptiert. Die Kaution muss mit einer gültigen Kreditkarte bezahlt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Station.

Pannenhilfedienst: Die Roadside Assistance Protection (RAP) wird rund um die Uhr ohne Aufpreis angeboten. Die rund um die Uhr und an allen Tagen erreichbare Telefonnummer des Pannenhilfediensts ist +386 30208881.

Gültiger internationaler Führerschein mit lateinischer Schrift zusammen mit einem nationalen oder EU-Führerschein, der seit mindestens 12 Monaten besteht, Personalausweis oder Reisepass.

Zusatzhaftpflichtversicherung (SLP) – Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und kostenlos. Sie schützt den Mieter/Fahrer und andere autorisierte Fahrer gegen die Haftung bei Verletzungen und/oder Tod Dritter sowie bei Beschädigungen am Eigentum Dritter. Die Haftpflichtversicherung bietet keine Deckung für den Verlust oder Beschädigungen des Mietfahrzeugs. Der Mieter/Fahrer haftet für den Gesamtwert des Fahrzeugs ohne Berücksichtigung des Verschuldens. (unterliegt der Annahme oder Einbeziehung der optionalen Versicherungsprodukte).

Autovermietung Flughafen Ljubljana Jože Pučnik (LJU) - Häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.