Welche Anforderungen gelten für den Führerschein bei der Anmietung in den USA und Kanada?

Kunden mit Wohnsitz in Kanada müssen einen gültigen, nicht abgelaufenen, staatlich ausgestellten Führerschein mit einem Foto des Kunden vorlegen, der das Mietfahrzeug mietet. Der Führerschein muss für die gesamte Dauer der Anmietung gültig sein. Digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert.

Mitglieder der United States Armed Forces, die im aktiven Dienst und in Kanada stationiert sind, können einen abgelaufenen Führerschein aus ihrem Heimatbundesstaat unter folgenden Bedingungen vorlegen:

  • Sie legen gleichzeitig einen gültigen Militärausweis vor.
  • Sie befolgen die jeweilige „Military Extension Policy“ des Bundesstaats, der den Führerschein ausgestellt hat. Diese Richtlinien variieren je nach Bundesstaat. Wir bitten unsere Kunden, sich für weitere Informationen mit der zuständigen Stelle (Department of Motor Vehicles) in Verbindung zu setzen.

Internationale Mieter, die nach Kanada reisen

Kunden sollten sich bei der zuständigen Stelle (Department of Motor Vehicles) in den Staaten oder Provinzen, in die sie reisen möchten, über die geltenden Vorschriften informieren. Die folgenden Überprüfungen werden durchgeführt, um sicherzugehen, dass der Kunde zum Zeitpunkt der Anmietung einen gültigen Führerschein vorgelegt hat. Kunden, die aus einem anderen Land nach Kanada einreisen, müssen Folgendes vorlegen:

  • ihre gültige, nicht abgelaufene Fahrerlaubnis aus dem Heimatland mit Lichtbild. Digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert.
  • Wenn die Fahrerlaubnis aus dem Heimatland nicht auf Englisch (oder Französisch, für Anmietungen in Kanada) ausgestellt ist, es sich aber um lateinische Buchstaben handelt (d. h. Deutsch, Spanisch etc.), wird für Übersetzungszwecke zusätzlich zur Fahrerlaubnis aus dem Heimatland ein internationaler Führerschein empfohlen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
  • Wenn der Führerschein aus dem Heimatland nicht auf Englisch ausgestellt ist und es sich nicht um lateinische Buchstaben handelt (d. h. eine Sprache wie Russisch, Japanisch, Arabisch etc.), ist ein internationaler Führerschein erforderlich.
    • Wenn ein internationaler Führerschein im Heimatland nicht beschafft werden kann, kann eine anderweitige maschinengeschriebene Übersetzung als Ersatz dienen. In beiden Fällen ist auch der Führerschein aus dem Heimatland vorzulegen.
    • Ein internationaler Führerschein allein ist für eine Anmietung nicht ausreichend. Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des jeweiligen Führerscheins aus dem Heimatland und gilt nicht als Führerschein oder als gültiger Ausweis.
  • Mitunter werden Kunden möglicherweise aufgefordert, zusätzliche gültige, amtlich ausgestellte Dokumente vorzulegen. Das kann unter anderem in Arizona, Colorado, Georgia, Kalifornien, Nevada, New Mexico oder Texas passieren.

 

Bitte beachten Sie:

  • Fotokopien von Führerscheinen werden nicht akzeptiert.
  • Vorläufige Fahranfänger-Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
  • Führerscheine, die den Inhaber auf der Vorderseite auf die Nutzung und den Betrieb eines Fahrzeugs beschränken, das mit einem Alkoholtester-Apparat ausgestattet ist, werden nicht akzeptiert.
  • Vorläufige Führerscheine können abgelehnt werden, wenn an der Vermietstation die Identität des Kunden nicht anderweitig überprüft oder die Echtheit des befristeten Führerscheins nicht bestätigt werden kann. Es kann erforderlich sein, einen weiteren amtlich ausgestellten Ausweis vorzulegen.
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