Darf ich mit dem Mietwagen ins Ausland fahren (grenzüberschreitende Fahrten)?

  • Grenzüberschreitende Fahrten (Auslandsfahrten) sind für bestimmte Länder außerhalb Deutschlands zulässig und bedürfen der vorherigen Genehmigung:
    • Zulässig sind Auslandsfahrten in folgende Länder: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norditalien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich.
    • In die folgenden Länder sind Auslandsfahrten mit Einschränkungen zulässig: Kroatien, Polen, San Marino, Slowakei, Slowenien, Süditalien, Tschechische Republik, Ungarn und Vatikanstadt. Ausnahmen sind für folgende Fahrzeugmarken möglich: Audi, BMW, Mercedes, Volkswagen, Land Rover, Tesla, Volvo, Infinity und Jaguar. Fahrzeuge von Tesla und Polestar können nicht für grenzüberschreitende Fahrten gemietet werden.
  • Kosten pro Anmietung: ab 5 EUR pro Tag und max. 50 EUR pro Anmietung.
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